Hallo zusammen,
Ich bin vor kurzem aus meiner Wohnung ausgezogen und habe nun im Nachhinein folgendes Problem:
Leider konnte ich selbst beim 1. Versuch der Wohnungsübergabe anwesend sein, deshalb hat ein Freund mich vertreten. Er teilte dem Vertreter des Vermieters mit, dass ich meinen einen Schlüsselsatz (wohnung, Haustüre, Briefkasten) verloren hätte. Jedoch wurde die Wohnung anschließend nicht abgenommen. Einige Tage später wurde mir dieser aber durch ein Fundbüro wieder ausgehändigt. Wiederum ein paar Tage später bemerkte ich, dass das Schloss meines Briefkastens vom Hausmeister entfernt wurde (ohne meines Wissens!!). Nun will der Vermieter von mir 20€ für das neue Schloss, obwohl ich alle Schlüssel bei entgültiger Abnahme vorgelegt habe und nichts wegen des verlorenen Schlüssels unterschrieben habe.
Außerdem wurde ich gebeten mit einem Schlotfeger einen Termin aus zu machen, damit die Gasleitungen (Altbau) überprüft werden etc. jedoch wurde mir auch hier kein Hinweis auf evtl. anfallende Kosten gegeben. Hierfür will der Vermieter auch die angefallen Kosten erstattet haben. Jedoch ohne Rechnung und nur mit Kostenvoranschlag.
Beide fälle sind nicht im Abnahmeprotokoll vermerkt. Nun meine Frage:
Ist das rechtens? Darf der Vermieter die Kosten von mir verlangen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
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Muss ich wirklich alles zahlen?
8. August 2014
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Frage vom 8. August 2014 | 11:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ich wirklich alles zahlen?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 8. August 2014 | 12:33
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
quote:
obwohl ich alle Schlüssel bei endgültiger Abnahme vorgelegt habe und nichts wegen des verlorenen Schlüssels unterschrieben habe
Wenn dein Vertreter in deinem Namen die Aussage trifft, deine Schlüssel seien verloren, darf der VM natürlich auf dieser Grundlage handeln. Warum sollte er warten müssen, ob du die Schlüssel noch irgendwann wiederfindest?
Mit der Abnahme hat das im übrigen erst mal nichts zu tun, denn bei Verlust des Haustürschlüssels muß in der Regel sofort gehandelt und die Schließanlage ausgetauscht werden.
quote:
Außerdem wurde ich gebeten mit einem Schlotfeger einen Termin aus zu machen, damit die Gasleitungen (Altbau) überprüft werden
Die Gasleitungen sind doch Sache des VM, oder wirft man dir vor, sie mutwillig/fahrlässig beschädigt zu haben?
quote:
Hierfür will der Vermieter auch die angefallen Kosten erstattet haben.
Sehe ich keine Rechtsgrundlage.
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#2
Antwort vom 8. August 2014 | 21:16
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Zum Schlotfeger:
Wenn die Therme in der Wohnung ist, und man vergessen hat, die jährliche Fegung des Schlotes zu organisieren, dann ist es durchaus möglich, dass es Sache des Mieters ist.
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