Muss ich wirklich alles zahlen?

8. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
Hihi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ich wirklich alles zahlen?

Hallo zusammen,

Ich bin vor kurzem aus meiner Wohnung ausgezogen und habe nun im Nachhinein folgendes Problem:

Leider konnte ich selbst beim 1. Versuch der Wohnungsübergabe anwesend sein, deshalb hat ein Freund mich vertreten. Er teilte dem Vertreter des Vermieters mit, dass ich meinen einen Schlüsselsatz (wohnung, Haustüre, Briefkasten) verloren hätte. Jedoch wurde die Wohnung anschließend nicht abgenommen. Einige Tage später wurde mir dieser aber durch ein Fundbüro wieder ausgehändigt. Wiederum ein paar Tage später bemerkte ich, dass das Schloss meines Briefkastens vom Hausmeister entfernt wurde (ohne meines Wissens!!). Nun will der Vermieter von mir 20€ für das neue Schloss, obwohl ich alle Schlüssel bei entgültiger Abnahme vorgelegt habe und nichts wegen des verlorenen Schlüssels unterschrieben habe.

Außerdem wurde ich gebeten mit einem Schlotfeger einen Termin aus zu machen, damit die Gasleitungen (Altbau) überprüft werden etc. jedoch wurde mir auch hier kein Hinweis auf evtl. anfallende Kosten gegeben. Hierfür will der Vermieter auch die angefallen Kosten erstattet haben. Jedoch ohne Rechnung und nur mit Kostenvoranschlag.

Beide fälle sind nicht im Abnahmeprotokoll vermerkt. Nun meine Frage:
Ist das rechtens? Darf der Vermieter die Kosten von mir verlangen?

Vielen Dank für eure Hilfe!

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

quote:
obwohl ich alle Schlüssel bei endgültiger Abnahme vorgelegt habe und nichts wegen des verlorenen Schlüssels unterschrieben habe


Wenn dein Vertreter in deinem Namen die Aussage trifft, deine Schlüssel seien verloren, darf der VM natürlich auf dieser Grundlage handeln. Warum sollte er warten müssen, ob du die Schlüssel noch irgendwann wiederfindest?
Mit der Abnahme hat das im übrigen erst mal nichts zu tun, denn bei Verlust des Haustürschlüssels muß in der Regel sofort gehandelt und die Schließanlage ausgetauscht werden.

quote:
Außerdem wurde ich gebeten mit einem Schlotfeger einen Termin aus zu machen, damit die Gasleitungen (Altbau) überprüft werden


Die Gasleitungen sind doch Sache des VM, oder wirft man dir vor, sie mutwillig/fahrlässig beschädigt zu haben?

quote:
Hierfür will der Vermieter auch die angefallen Kosten erstattet haben.


Sehe ich keine Rechtsgrundlage.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)


Zum Schlotfeger:

Wenn die Therme in der Wohnung ist, und man vergessen hat, die jährliche Fegung des Schlotes zu organisieren, dann ist es durchaus möglich, dass es Sache des Mieters ist.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.884 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen