Muss ich für verrechnete Kaution aufkommen?

7. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
xxElainexx
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ich für verrechnete Kaution aufkommen?

Hallo ihr lieben,

ich hoffe sehr, ihr könnt mir helfen.

Ich habe vor zwei Jahren mit drei weiteren Personen in einer WG zusammen gewohnt. Als wir endlich nach ewigem Gezerre ausziehen konnten haben wir fast anderthalb jahre auf die Rückzahlung unserer Kaution gewartet. Nach mehreren Nachfragen wurde uns schließlich gesagt, sie wäre mit den anfallenden Kosten verrechnet worden.

Berechnet wurden die Ausbesserung der Wohnungstür und drei Fenstern (Kratzspuren meiner Katzen) - Schaden gering! und das geamte laminat in meinem Zimmer, was absolut überflüssig war, da nur eine kleine aufgequollene Stelle unterm Fenster wegen eines Blumenwasserschadens gewesen ist.

Von den fast 1000Euro sind noch 23Euro übrig geblieben.
Nun fordert eine der Exmitbewohner ihren Anteil der Kaution zurück.

Was mich so ärgert ist, dass die Schäden wirklich gering waren, absolut nicht angemessen der Rechnungssumme - zumal wir selbst schon vieles ausgebessert haben. Die Hausverwaltung hat schon immer nur Probleme gemacht. Nun darf ich auch noch für die absolut ungerechtfertigte Rechnungsstellung aufkommen.

Ich weiß, es ist ungerecht, den anderen Mitbewohnern gegenüber, aber welche Chancen habe ich dem aus dem Weg zu gehen? Ich KANN das nicht bezahlen :-( Und meine Kaution ist ja auch weg.


Ich bin sehr dankbar, wenn jemand einen Rat weiß......... Vielen lieben Dank!




-- Editiert von xxElainexx am 07.01.2009 22:06

-- Editiert von xxElainexx am 07.01.2009 23:06

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