Muss ich das wirklich zahlen?

2. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Armani22
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ich das wirklich zahlen?

Hallo,

am 1.11. bin ich in meine neue Wohnung gezogen. Am 17.11. habe ich bei der Hausverwaltung angerufen und denen mittgeteilt, dass mein Getränkehalter im Kühlschrank kaputt ist. Der Getränkehalter sah optisch in Ordnung aus, es war jedoch ein Stück von der Halterung abgebrochen und dies machte sich bemerkbar sobald man mehr als 2 Getränke abstellen wollte.
Der Hausverwalter beauftragte eine Firma die mir den Halter ersetzte.

Nun habe ich vom Hausverwalter vollkennden Brief bekommen:

...anliegend überreichen wir Ihnen die Rechnung der Firma xxx vom ... mit der Bitte um direkten Ausgleich.
Gemäß §7 Abs. 7.3 handelt es sich bei den ausgeführten Arbeiten um eine Kleinreperatur, deren Kosten von Ihnen zu tragen sind. Bei der am 31.10. stattgefundenen Wohnungsabnahme war der Getränkehalter noch ganz.

----------

Ich meine, natürlich war der Getränkehalter noch ganz. Jedoch war das in meinen Augen ein versteckter Mangel den man hätte nicht sehen müssen.
Was soll ich nun tun?
Ich würde gerne einen Brief schreiben um zu erklären das ich das nicht bezahlen werde, weil es vorher schon defekt war (ich habe 2 Zeugen).
Wie soll ich den Brief am besten formulieren (evtl. § ??)

Bin um jeden kompetenten Rat sehr dankbar!

lG
Armani

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Hallo Gucchi,
Einen Brief würde ich allenfalls an die Haftpflichtversicherung schreiben. Und die vorab bezahlte Rechnung dazulegen. Wegen sowas zankt man nicht rum.
Vielleicht hättest Du besser vorm Unterschreiben Deinen Mietvertrag gelesen.
Grüße
Mariangel

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#2
 Von 
Mietrechtsexperte
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 15x hilfreich)

Warum nicht drum streiten?

Dann weiss die Hausverwaltung wenigstens gleich woran sie ist und wird von Ihrer Seite auch keine Kompromisse mehr eingehen. Außerdem zahlt der Mieter gleich noch sämtliche Gerichts- Anwalts- und sonstige Kosten.

Wie bitte schön können 2 Zeugen beweisen, das ein versteckter Mangel vorlag? Haben die beiden den Kühlschrank seit dem Einzug ununterbrochen beobachtet?

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#3
 Von 
Armani22
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine schnelle Antwort.
Ich könnte es theoretisch schon mir die Kosten von meiner Haftpflichtversichung erstatten zu lassen.
Allerdings müsste ich dann meine Versicherung anlügen. Denn ich habe definitiv den Getränkehalten kaputt gemacht, der Schaden war vorher schon da.

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#4
 Von 
Armani22
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

"Wie bitte schön können 2 Zeugen beweisen, das ein versteckter Mangel vorlag? Haben die beiden den Kühlschrank seit dem Einzug ununterbrochen beobachtet?"

Als ich meinen ersten Einkauf getätigt hatte, war meine Mutter und ein Freund bei mir zuhause. Und als die Ware in den Kühlschrank gestellt wurde, haben die mitgekriegt das der Halter defekt ist.

-- Editiert von Armani22 am 02.01.2006 15:24:44

-- Editiert von Armani22 am 02.01.2006 15:25:30

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#5
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

Ist schon komisch, ein versteckter Mangel, den zwei Zeugen bestätigen können.

Irgendwie dumm gelaufen.

Als Mieter die Hausverwaltung wegen so ein Lapalie anzurufen, anstatt erst selber mal sehen, was so was kostet.

Als Verwaltung find ich es aber auch nicht korrekt, den Mieter VORHER daraufhinzuweisen, dass es die Bagatellklausel gibt.

Diese Klausel sollte aber auch ein Mieter kennen.

Da haben es sich zwei (Mieter/Verwaltung) ganz einfach gemacht.

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#6
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Armani22
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das war ja wohl mein gutes Recht sofort der Hausverwaltung bescheid zu geben das der Getränkehalter defekt ist. Ich habe doch das Recht auf einen funktionierenden Kühlschrank.
Eigentlich geht es mir auch nicht unbedingt um das Geld was ich zahlen soll, sondern vielmehr ums Prinzip. Ich möchte nicht das der Hausverwalter mich für doof hält.

Wen es interessiert, die Rechnung beträgt ca. 40€. Auch nicht gerade billig :(

Zudem hatte ich bevor ich die Hausverwaltung angerufen hatte, dem Hausmeister bescheid gesagt. Er meinte dann das ich schnellstmöglich (innerhalb eines Monats) das der Hausverwaltung melden soll.
Das habe ich getan und nun...!?

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#8
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

hallo Armani, wenn etwas in der Wohnung kaputt ist mußt du das natürlich sofort der Hausverwaltung melden. Das ist auch deine Pflicht. Natürlich mußt du auch (siehe Mietvertrag bei Bagatellschäden) dementsprechend selber zahlen.
Nur mußt du eins verstehen: Hier im Forum gibt es Mieter, Vermieter und Eigentümer (ohne Vermietung). Dementsprechend fallen die Antworten aus.

Gruß Eirene

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#9
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Mann, ist das eine blöde Situation. Da kann man mal wieder sehen, mit welch einem Pipifax man sich beschäftigen muß. Warum schreibst Du nicht schlicht und einfach einen freundlichen Brief an die Verwaltung, indem genau das drinsteht, was Du hier erzählst. Nämlich, daß Du lediglich Deiner Meldepflicht nachgekommen bist und die Rechnung nicht bezahlen wirst, weil Du den Schaden nicht verursacht hast. Ich kann mir vorstellen, daß die Verwaltung auch keine Lust hat, für 40 Euro vor Gericht z u ziehen, und den Schaden unter Porto und Spesen verbucht.
Einen Versuch ist es allemal wert. Klaro bin ich auch Vermieter, und entsprechend fällt meine Reaktion aus, liebe Eirene. Aber selbst als Kleinstvermieter würde ich um 40 Euronen keinen Aufstand machen. Ich wär halt nur etwas aufmerksamer, was den Mieter angeht.;)
Grüße
Mariangel

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#10
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

was verstehst du unter "Pipifax"?
Das sich ein Mieter das Recht nimmt, die Hausverwaltung über Schäden zu informieren?
Macht der Mieter das nicht, gibt es doch gleich ein großes Geschrei bei Eigentümern und Hausverwaltungen. Natürlich muß der Mieter (lt. seinem Mietvertrag) dafür selber zahlen. Ob der Schaden nun vorher war.....das sollte dem Mieter für die Zukunft auch eine Warnung sein. Immer alles vor Einzug kontrollieren. Es gibt auch böse Vermieter! Ich als Maklerin und Hausverwalterin kann auch ein Buch über Vermieter und den Zustand einer zu vermieteten Wohnung schreiben.

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#11
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Nein, das meine ich nicht mit Pipifax. Ich finde es nur unangenehm für alle, weil eben einer die Rechnung zahlen muß, und nicht klar feststeht, wer den Schaden verursacht hat. Aus rechtlicher Sicht sieht das auf den ersten Blick natürlich anders aus. Aber auch da könnte man endlos streiten, und das für vierzig Euro.

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#12
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

40€.. die nur 10€ hätten sein müssen.

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#13
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Na ja, die Mieterin hat ihre Pflicht mit der Anzeige des Schadens erfüllt und darf jetzt bezahlen, weil sie nicht nachweisen kann, dass dieser Schaden schon vorher war. Wie auch immer. Der Mieterin sei gesagt, zahle die Rechnung und bei der nächsten Wohnung darauf achten, dass alles, aber auch alles funktioniert. Für den einen ist 40 € viel, der andere zahlt das aus der Portokasse.

Was mir in diesem Forum aufgefallen ist, dass es hier "Vermieter" gibt, die auf Fragen eines Mieters in einem barschen Ton antworten. Irre ich mich da?

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#14
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Meinst du jemand Bestimmten oder ist das allgemein zu verstehen?
Selbstdarstellungen, emotionsgeladene Äußerungen, schnell ausgesprochene Vorurteile etc. sind in Foren genauso zu finden wie sachkundige Tipps, Mitgefühl, Schäkereien.
Dafür sind es Foren. Darüber kann man dieskutieren, fast wie im echten Leben.

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#15
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

nur allgemein......aber achte mal drauf.

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#16
 Von 
Armani22
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Was Eirene sagt stimmt schon, anfangs habe ich mich hier auch total missverstanden gefühlt - da ich ehrlich keinen Schaden verursacht habe und mich eigentlich als das Opfer sehe.

Dennoch danke ich für die Zahlreichen Antworten.
Ich denke ich werde der Hausverwaltung einen Brief schreiben und denen mitteilen das ich es nicht für angebracht halte, das ich die Rechnung zahlen soll (da der Schaden schon vor Einzug vorhanden war), es aber aufgrund der Tatsache das ich Hafpflichtversichert bin trotzdem tue.
Meint ihr das ist ok? Ich möchte halt nur nicht das er denkt das ich planlos bin!

Kann ich das überhaupt über meine Haftpflichtversicherung laufen lassen?

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#17
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Hallo Armani,
vielleicht ist es mit einem Telefonat bei der Hausvewaltung ja schon getan. Angenommen sie akzeptiert es, daß Du die Bezahlung ablehnst, könntest Du sicherheitshalber eine schriftliche Bestätigung zusätzlich formulieren, mit dem Verweis auf den Namen des Sachbearbeiters. Erst dann, wenn sie Deine Argumentation ablehnen, würde ich es an Deiner Stelle über die Haftpflicht versuchen. Da hängt es jedoch von der richtigen Formulierung ab. Hierzu kann ich Dir leider nichts sagen, vielleicht aber jemand anderes; möglicherweise in einem anderen Forum.
Daß Du Dich mißverstanden gefühlt hast, wundert mich gar nicht, allein schon, wenn ich im nachhinein MEINEN ersten Kommentar lese. Ich denke, hier trifft sich unter anderen ein Haufen frustrierter Leute, auf Mieter- als auch auf Vermieterseite. Frustriert auch deswegen, weil Recht und Gerechtigkeit selten konform gehen. Da reicht schon eine unglückliche Formulierung, und man steckt in der Kategorienschublade.
Ich drück Dir jedenfalls die Daumen, daß Du Erfolg hast.
Grüße
Mariangel

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#18
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Mir felhlen hier die Angaben zum Text im Mietvertrag in Sachen Bagatellschäden.
Meist ist ja ein bestimmter Betrag im Jahr selbst zu zahlen. Sollte nun noch einmal ein Schaden entstehen, so wird mit dieser Zahlung dann ja ohnehin die *Belastungsgrenze* bald erreicht sein -
und somit die Angelegenheit noch harmloser;)

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Armani22
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@Odil
bist die Belastungsgrenze erreicht wird dauert noch einwenig.
Im Vertrag steht: "75€ je Kleinreperatur, höchstens jedoch insgesamt 8% der Jahresnettomiete im Mietjahr".

Ausserdem steht da im Mietjahr. Ich habe die Wohnung am 1.11. übernommen und der Schaden ist auch gleich kurz darauf entstanden. Jetzt haben wir ja ein neues Jahr, bedeutet das der Stand an Kleinreperaturkosten wieder bei Null anfängt?

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#20
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Mietjahr ist nicht Kalenderjahr!
Also: Dein Mietjahr endet am 31.Oktober 06.

Und - 75€ sind ja durchaus im Rahmen.
Wenn die Reparatur schon 40 € gekostet hat, ist die Differenz ja nicht mehr soo riesig ;)

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