Muss ich Miete zahlen???

12. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
msi0110
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Muss ich Miete zahlen???

Hallo,

Meine Frage;
Darf der Vermieter die Schlüssel von meinem gemieteten Objekt dem Nachmieter aushändigen und ich somit nicht mehr das Mietobjekt betreten kann? Bin ich dann noch zuständig für die ganze monatliche Miete??

Wer kennt sich da aus und kann mir weiterhelfen??



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Fragen zur Miete?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

1) Ist die Wohnung denn schon an den VM zurück gegeben?
2) Von welchem Zeitraum der Mietzaghlung reden wir denn hier?


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#2
 Von 
msi0110
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

1)es wurde noch keine übergabe gemacht da ja der vertrag erst ende februar endet.

2) es geht um die miete für februar


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#3
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
es wurde noch keine übergabe gemacht

Dann musst Du natürlich noch mite zahlen.
Du musst allerdings auch niemenden in die Wohnung lassen auch nicht wenn er einen Schlüssel hat.
Ggf. Türschloss wechseln!

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#4
 Von 
msi0110
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

wie soll ich das schloss wechseln wenn ich keine schlüssel habe???

der vermieter hat meinem ex freund die schlüssel wärend meines krankenhausauffenthaltes abgenommen und der vermieter hat sie dem nachmieter gegeben. somit hab ich keinen mehr da für das mietobjekt nur ein schlüssel vorhanden ist. und der nachmieter will die schlüssel nicht wieder raus geben.
bin ich dann immer noch für die miete verantwortlich?

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#5
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
bin ich dann immer noch für die miete verantwortlich?


Ja, sicher. Dein MV läuft bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Bis dahin musst du, ab da der Nachmieter die Miete zahlen.

Wenn du oder wer auch immer vorher freiwillig den Schlüssel heraus rückst, ändert das daran wg. 2 Wochen nichts.

Der Vm. erhält schliesslich erst ab 01.03. die Zahlungen vom Nachmieter. Einen Zwischenmieter wird er bis dahin nicht finden.

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#6
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
bin ich dann immer noch für die miete verantwortlich?

Selbstverständlich.
Bist Du eigentlich schon ausgezogen ?

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#7
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

quote:
Darf der Vermieter die Schlüssel von meinem gemieteten Objekt dem Nachmieter aushändigen und ich somit nicht mehr das Mietobjekt betreten kann? Bin ich dann noch zuständig für die ganze monatliche Miete??
Mit der Übernahme der Schlüssel hat der Vermieter die Mieträume dem Mieter entzogen. Natürlich braucht der Mieter ab diesem Tag keine Miete mehr zahlen.
Möglicherweise käme hier noch der Hausfriedensbruch zum tragen. Eine fristlose Kündigung sowieso.

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#8
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Der VM muss dem Mieter die Nutzung der Mietsache ermöglichen. Ist dies zu 100 % nicht mehr möglich, mindert sich die Miete um 100 %.

Du kamst also aus dem KH und hast auf der Straße gestanden? Wo bist Du dann hin? Hoffentlich in ein warmes Hotel.

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#9
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
der vermieter hat meinem ex freund die schlüssel wärend meines krankenhausauffenthaltes abgenommen

Wenn Du den VM dazu befragst hört sich die Darstellung sicher ganz anders an z.B. dass Dein Freund den Schlüssel dem VM übergeben hat.
Wie soll denn dass abgenommen bitte funktioneren. Dem Freund unter Anwendung/Androhung von körperlicher Gewalt entrissen?
Wie wäre es hier mal mir einerkompletten Darstellung der Geschichte!

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#10
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Falls der Ex-Partner keine Vollmacht zur Übergabe des Schlüssels hatte, sollte die Mieterin dies dem VM mitteilen, wobei ich es schon eigenartig finde, dass sich ein VM da nicht rückversicherte.

Für event. entstandene Schäden ist der Ex-Partner zur Verantwortung zu ziehen, da er eigenmächtig handelte.



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#11
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Mit der Übernahme der Schlüssel hat der Vermieter die Mieträume dem Mieter entzogen. Natürlich braucht der Mieter ab diesem Tag keine Miete mehr zahlen.
Möglicherweise käme hier noch der Hausfriedensbruch zum tragen. Eine fristlose Kündigung sowieso.



Das ist abwegig.

Dass der Freund die Schlüssel an den Vm. gibt, muss TE sich zurechnen lassen.

Es ist ständige Übung, dass Wohnungen/Schlüssel vor Ablauf der Küfr. zurück gegeben werden. M verziehen oft 100e von Km. weg, sind froh nicht noch mal zur alten Wohnung zu müsssen.

Damit wird man weder von der Mietzahlung frei, noch begeht der Vm. einen Hausfriedensbruch, wenn er die Wohnung betritt. Der MV besteht nach wie vor.

Allerdings hat der M bis zum Ablauf des MV weiter ein Zugangsrecht, der Vm. muss ihm das gewähren, um z.B. Schäden zu beseitigen oder nachzubessern

Erst recht besteht kein Recht zur fristlosen Kü. wenn man selber (!) dem Vm. vor Ablauf die Schlüssel übergibt.

Wenn TE der Strategie folgen würde, gäbe das ein teures Erwachen.

quote:
Für event. entstandene Schäden ist der Ex-Partner zur Verantwortung zu ziehen, da er eigenmächtig handelte.



Das kann sein, spielt aber im Verhältnis zum Vm. keine Rolle.

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#12
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

@ Liebe/r flawless,

ich antworte auf die Darstellung des TE und du passt die Darstellung deiner Argumentation an.

Ich komme zu diesem Schluss, da der TE seine Darstellung nicht abgeändert hat.
Also bleibt es dabei, dass während seines KH-Aufenthaltes der Vermieter, wie auch immer, aber auf jeden Fall gegen seinen Willen in den Besitz seiner Wohnungsschlüssel gekommen ist und diese sogar an einen Nachmieter bereits weitergegeben hat.

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>aber auf jeden Fall gegen seinen Willen <hr size=1 noshade>



Wieso? Das ist aus Sicht des Vm. zu beurteilen, Empfängerhorizont, § 164 BGB .

TE müsste ja sowieso dir Miete einklagen, der Feb. ist bezahlt. Davon wäre aber dringendst abzuraten.

Ausser der VM. hätte den Schlüssel geraubt. Dazu habe ich nichts gelesen.

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#14
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
wobei ich es schon eigenartig finde, dass sich ein VM da nicht rückversicherte.

Warum denn ?
Der VM hat daraus i.a.R. keine Nachteile.

quote:
Für event. entstandene Schäden ist der Ex-Partner zur Verantwortung zu ziehen, da er eigenmächtig handelte.

So siehts aus.

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