Muss ich Maklercourtage zahlen?

19. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
krix
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ich Maklercourtage zahlen?

Hallo!

Ich habe im Internet ein Angebot eines Maklers für eine Mietwohnung entdeckt und nach Besichtigung und Abwicklung nun einen Mietvertrag abgeschlossen.
Jetzt habe ich die Rechnung für die Zahlung einer "Bearbeitung/Vermietung"-Gebühr bekommen, etwa ein Drittel der Nettomonatsmiete.
Meine Frage ist, ob ich verpflichtet bin, diese zu zahlen, obwohl ich nicht darüber in Kenntnis gesetzt worden bin, dass ich als Mieter diese übernehmen muss! Meines Erachtens nach muss der Vermieter diese Gebühr zahlen, sofern ich nicht vorher darüber informiert wurde, oder?
Der einzige Hinweis war in dem Exposè auf der Internetseite. Dieser wird aber doch wohl keine Verbindlichkeit gegenüber mir (dem Mieter) begründen!?

Einen 100% passenden Forumseintrag habe ich dazu bisher nicht gefunden. Es wäre schön, wenn ihr mir also helfen könnt, vielen Dank!

Gruß, Christian

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



45 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Hallo Christian,

sofern ich nicht vorher darüber informiert wurde, oder?
Der einzige Hinweis war in dem Exposè auf der Internetseite


wie definierst Du denn 'vorher' ?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

.... die aber schon deutlich zu erkennen sein müssen. Hinterher sagen "ich bin Makler, bitte Geld" geht nat. nicht...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Hi Mike,

Hinterher sagen ich bin Makler

Originaltext:

Ich habe im Internet ein Angebot eines Maklers für eine Mietwohnung entdeckt und nach Besichtigung und Abwicklung nun einen Mietvertrag abgeschlossen.

;)


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
krix
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich habe ihn angerufen und ihm gesagt, dass ich die Wohnung durch das Exposè entdeckt habe!

Also habe ich dadurch schon seine Bedingungen akzeptiert (die ja im Expose schon erwähnt wurden) und muss die Gebühr zahlen?
Dachte das wäre vielleicht nicht ganz sauber gewesen, wenn er sie nur dort erwähnt aber nicht im Verlauf der Vertragsabwicklung persönlich anspricht.

Danke euch!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

---Jetzt habe ich die Rechnung für die Zahlung einer Bearbeitung/Vermietung-Gebühr bekommen, etwa ein Drittel der Nettomonatsmiete.-----


Du brauchst dem Makler keine Bearbeitungs- und Vermietungsgebühr zu zahlen. Wenn du nur 1/3 der Nettomiete bezahlen sollst, gehe ich hier auch von einer normalen Gebühr aus.

Nur die Provision oder die Courtage. Der Makler darf keine anderen Gebühren nehmen.

Prüfe doch mal, ob der Makler nicht Eigentümer oder Hausverwalter dieser Wohnung ist.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

da bin ich etwas vorsichtig, Katerchen. Es wird hier von einer Bearbeitungs/ Vermietungsgebühr von 1/3 der Monatsmiete gesprochen. Würde die Rechnung als Provision oder Courtage laufen, wäre das ok.
Ich habe hier die Befürchtung, dass es sich hier um ein Makler handelt, dem die Mietwohnungen gehören oder er macht die Hausverwaltung.
Also bei der Rechnung wird nicht über Provision oder Courtage gesprochen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
krix
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten!

Sollte ich den Makler dann erst mal anrufen und ihn fragen, ob die Gebühr für "Bearbeitung/Vermietung" die Provision/Courtage sein soll? Und falls dies nicht der Fall ist, hätte er mir die Gebühr nicht in Rechnung stellen dürfen?

Gruß, Christian

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
krix
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Internet stand "xxx€ Kaution zuzüglich xxx€ Bearbeitungsgebühr".
Das Exposè ist leider nicht mehr vorhanden, sonst hätte ich das genauer nachsehen können!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Das Exposè ist leider nicht mehr vorhanden

Natürlich nicht, die Wohnung ist ja auch jetzt vermietet.



0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

frag den Makler wofür denn die Bearbeitungsgebühr sein soll, für den Mietvertrag?
Ich glaube, der ist noch Hausverwalter der Mietwohnung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Didifox
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn´s da stand finde ich es toll plötzlich das Diskutieren über offengelegte Kosten anzufangen...

Frei nach dem Motto: Wenn ich den Apfel vor der Kasse esse brauch ich ihn doch nicht zahlen... oder?

Ein Drittel der Miete find ich für ne Courtage viel zu billig, ich denk auch, dass es ein Ausgleich für dessen Spesen ist.

Und wenn das wirklich der Vermieter ist, würde ich mich den paar Euros (werden ja hoffentlich keine 500 sein...) nicht gleich so unbeliebt machen.

Stell Dich doch einfach dumm, Wie? Was? Habe ich nicht gelesen... vielleicht klappts ja. Viel Glück.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

stell dir mal vor, der Makler ist Hausverwalter der Mietwohnung, vielleicht von allen Wohnungen dort im Haus und kassiert jedesmal eine Gebühr für den Mietvertrag. Keine Provision sondern eine Gebühr.
Er darf weder eine Prov. noch eine Gebühr für den Mietvertrag nehmen. Klar?

Oder soll man sich noch mit einem Blumenstrauß dafür bedanken? Die Paar Euros, was solls.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Liebe Eirene,

warum bringt Dich das Thema eigentlich so in Rage ?

Bezüglich der Provision gibt es doch nur rechtliche Hindernisse; die Arbeitsleistung war aber schließlich die gleiche, oder nicht ?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

weiß du, ich mag die Abzocke einiger Makler nicht. Und wenn ich das Wort ,,Gebühr,, höre, werde ich stutzig. Handelt es sich wirklich um eine Art Gebühr für den Mietvertrag oder handelt es sich um eine Courtage, wobei 1/3 der Miete eher sehr günstig ist. Ich möchte nur, dass der Mieter aufpasst und sich nicht übers Ohr hauen läßt.
Kassiert der Makler bei diesem Mieter eine sog. Gebühr, die ihm nicht zusteht, kann man davon ausgehen, dass er das reihum bei den anderen Mietern auch macht.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Eben; 1/3 der Miete ist als Courtage doch eher ein Witz. Und ob man das nun Courtage oder Gebühr nennt ....
Auf jeden Fall war es dem Mieter vorher bekannt.
Ich finde es eben befremdlich, wenn Mietinteressenten über einen Makler kommen und dann lautet die erste Frage: 'Können wir das mit der Provision irgendwie umgehen ?' (Habe ich bis jetzt immer so erlebt).
Was glauben diese Leute eigentlich, wovon Makler so leben sollen ?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

....können wir das auch so bezahlen ohne Rechnung? Oder: Wie, Sie bekommen dafür Geld? Unverschämt, für 10 Min. 2 Monatsmieten...
Aber mal im ernst: Man sollte eh immer handeln auch beim Makler. Und ich würde mir nie eine Wohnung über einen Makler suchen. Warum nicht über Hausverwaltungen? Kostet nix. Oder die
Käseblätter studieren.

So, jetzt bin ich wieder ruhig...:)

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Und ich würde mir nie eine Wohnung über einen Makler suchen.

So sehe ich das auch.

Und aus dem gleichen Grund vermiete ich auch nicht über Makler.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
krix
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Sind ja doch schon einige Meinungen vorhanden!
Ich muss klarstellen, dass es sich für mich als angehenden Studenten um meine erste Mietwohnung handelt, ich kenne mich also überhaupt nicht aus. Klar habe ich vorher von den Kosten gewusst. Im Laufe der Bearbeitung habe ich dann aber viele Sachen erfahren, die mich als Mieter so fühlen lassen, als wäre ich mehr "geduldet" als "erwünscht", das geht schon beim 26-seitigen Mietvertrag los und endet nun bei dieser Rechnung ;)
Ich will nur wissen, ob der mich über den Tisch ziehen will und demnächst mehr solcher Sachen kommen können, oder ob das üblich so ist, die Gebühr ist natürlich nicht das Meiste, aber immerhin viel für einen Studenten!

Nach dem, was ihr so geschrieben habt, ist es wohl der beste Weg, die Gebühr einfach zu überweisen!
Oder ist es äußerst unüblich, eine solche Gebühr in Rechnung zu stellen?

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Also Christian,

was ist das denn jetzt für ein Eiertanz ?

Du hast vorher von den Kosten gewußt, bist dann aber über die Rechnung überrascht.

Du fühlst Dich als Mieter nicht willkommen. Warum ? Hast Du zum Einzug keinen Früchtekorb bekommen (Gibt es eh nur bei mir) ?

Du störst Dich an der Länge des Mietvertrages und empfindest diese als Affront. Warum ?
Je mehr im Vorfeld geregelt wird, desto geringer das Risiko von späteren Streitigkeiten.

Und das umsomehr bei Dir: Du hast im Vorfeld von den Kosten gewußt, willst sie jetzt aber nicht zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

ich halte jetzt lieber meinen Mund :)

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
krix
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Du hast Recht, dass ich mich nicht über die Rechnung wundern sollte!
Genauso damit, dass es gut ist, möglichst viel bereits im Mietvertrag zu regeln.

"Du hast im Vorfeld von den Kosten gewußt, willst sie jetzt aber nicht zahlen."

Das stimmt so nicht! Wenn ich muss, zahle ich sie ohne Weiteres. Aber wenn die aus dem Leeren gegriffen sind und mir gar nicht berechnet werden dürften, würde ich sie natürlich nicht zahlen! Wollte mich vorher informieren.

Nach dem, was ihr geschrieben habt, weiß ich nun aber, dass ich sie überweisen muss, und werde das noch heute tun.
Trotzdem interessiert mich noch, ob solche Gebühren normal sind und ihr diese kennt, oder ob ich da an eine Seltenheit geraten bin!

@Eirene113: Rede ruhig ;)

Gruß

-- Editiert von krix am 22.05.2007 15:55:29

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

@krix

ich habe mir dein Eingangspostings noch einmal durchgelesen.....du könntest mit einer Nichtzahlung durchkommen.
Ich habe irgendwo gelesen (Urteil) dass ein Makler verpflichtet ist, seine Provision zu nennen und wer dieses bezahlten soll. Steht im Exposé nur drin, dass eine Provision zu zahlen ist, kann der zukünftige Mieter noch nicht davon ausgehen, dass er oder der VM die Prov. zu zahlen hat. Wenn auch auf der Internetseite des Maklers dazu nichts steht.Außerdem habe ich dir geschrieben, dass der Makler bis zu 2 Monatskaltmieten seinen Prov.anspruch begründen kann, d.h. er kann auch nur 1 MM nehmen. Bei dir nimmt er 1/3 der MM und bezeichnet das nicht als Courtage oder Prov. sondern als Gebühr. Und das macht mich etwas stutzig. Wäre es möglich, dass du hier mal den kompl. Text deiner Rechnung hier postest?

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

so, ich habe gegoogelt, das was ich eigentlich gesucht habe, im Dschungel nicht gefunden. Aber etwas ähnliches:

Ein Makler muss bei der Vermittlung ausdrücklich darauf hinweisen, dass er ein Honorar verlangt, ansonsten kann der spätere Mieter davon ausgehen, dass der Makler vom Vermieter entlohnt wird. OLG Zweibrücken (Az: 4 U 24/00 ).

Ist in den Geschäschftsbedingungen eines Maklers ein pauschales Bearbeitungsentgelt als Aufwendungsersatz vorgesehen, verbirgt sich dahinter eine vom Erfolg des Maklers unabhängige Provision. Diese Klausel ist unwirksam und verpflichtet nicht zur Provision - LG Gießen (AZ: 1 S 46/95 )

Riskant: Provisionshinweis nur im Exposé

Wie akribisch Makler auf die rechtsverbindliche Sicherung ihres Provisionsanspruchs achten sollten beweist ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Die Richter sprachen dem Makler seine Provisionsforderung ab, obwohl der Kunde gegen Unterschrift ein Exposé entgegennahm, in dem auch ein Abschnitt über die Provisionspflicht enthalten war. Der Kunde hatte sich auf ein entsprechendes Inserat mit dem Makler in Verbindung gesetzt. Allerdings enthielt die Anzeige keinen Hinweis auf eine Provisionspflicht. Erst während eines zweiten Besichtigungstermins des zum Verkauf stehenden Einfamilienhauses übergab der Makler dem Kunden dann ein Exposé und ließ sich dessen Empfang per Unterschrift bestätigen. In dem Exposé lautete ein Absatz: "Der guten Ordnung halber möchten wir darauf aufmerksam machen, daß bei Abschluß eines notariellen Kaufvertrags, der durch unsere Vermittlung zustande kommt, der Käufer eine Maklerprovision in Höhe von 3,45 Prozent zu zahlen hat."
Dennoch sah das Gericht nicht, daß damit ein Maklervertrag zustande gekommen sei. Der entsprechende Passus über die Provisionspflicht im Exposé sei lediglich als Angebot auf Abschluß eines Maklervertrags zu werten. Der Kunde wäre jedoch nur dann zur Zahlung verpflichtet, wenn er dieses Angebot angenommen hätte. Auch wenn der Kunde mit seiner Unterschrift den Empfang des Dokuments bestätigt habe, sei damit nicht schlüssig dargelegt, ob der Kunde den Text, insbesondere die Provisionsvereinbarung gelesen habe. Erschwerend werteten die Richter, daß der Makler erst bei dem Besichtigungstermin, also nachdem er bereits den Nachweis erbracht hatte, seine Provisionserwartung erkennen ließ. Daran ändere auch nicht, daß der Kunde um einen dritten Besichtigungstermin ersucht hatte. Der Käufer konnte demnach davon ausgehen, daß der Makler für den Verkäufer provisionspflichtig tätig wurde. Er sei deshalb nicht zur Zahlung einer Verittlungsgebühr verpflichtet.

Oberlandesgericht Düsseldorf, 7 U 170/96


0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.865 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12