Muss ich Handwerker in die Wohnung lassen?

23. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
thbani
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Muss ich Handwerker in die Wohnung lassen?

Hallo!

Ich wohne seit März diesen Jahres in einer frisch renovierten (Küche & Bad) Wohnung. Letzten Monat hing an meinen Briefkasten eine Visitenkarte eines Sanitärtechnikers mit der Bitte um Rückruf. Als ich dann dort angerufen habe, wurde mir gesagt, dass sich in der Wohnung unter mir ein Wasserfleck an der Decke direkt unter meinem Bad bildet und sie zum Reparieren drei Tage in meine Wohnung müssten. Wir haben uns dann auf einen Termin in der (mittlerweile) vergangenen Woche geeinigt, sie wollten diesen aber nochmals bestätigen. In dieser Woche hatte ich keine Uni, um auf die Prüfungen zu lernen. Bis Freitag davor habe ich nichts mehr gehört und als ich dann anrief wurde mir gesagt, dass sie nun doch nicht in meine Wohnung müssten und das ganze sowieso erst die Woche darauf (also ab heute) machen würden.
Gerade eben klingelten die Techniker dann an meiner Haustür und sagten mir, dass sie morgen früh nun doch in meine Wohnung müssen.

Mein Problem: Ich bin duale Studentin (mit Anwesenheitspflicht) direkt vor der Prüfungsphase, kann also auf keinen Fall daheim bleiben. Von 8.00 Uhr bis 13.15 Uhr habe ich morgen Vorlesungen, die Techniker wollen um 7.45 Uhr kommen. Außerdem wohne ich alleine.
Die Techniker wären also den gesamten Vormittag alleine in meiner Wohnung, was mir nicht wirklich recht ist. Leider habe ich auch weder für mein Schlafzimmer, noch für Wohnzimmer oder Küche einen Schlüssel, sie könnten also überall rumspazieren und alles ankucken.

Haben die Techniker trotzdem das Recht auf Zugang zu meiner Wohnung? Wegen den Prüfungen und anschließendem Urlaub könnte ich leider auch erst in vier Wochen einen Ersatztermin anbieten.

Ich hoffe, dass ihr mein Problem versteht und mir weiter helfen könnt.

Vielen Dank im Voraus!
thbani

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thbani
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

weiß niemand was? wäre wichtig & dringend!

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120232 Beiträge, 39854x hilfreich)

Die Hadwerker haben den Termin nicht eingehalten, jetzt müssten sie eigentlich erst mal einen neuen unter Berücksichtigung der Belange des Mieters abstimmen.



quote:<hr size=1 noshade>Gerade eben klingelten die Techniker dann an meiner Haustür und sagten mir, dass sie morgen früh nun doch in meine Wohnung müssen. <hr size=1 noshade>

Und was genau war Deine Antwort darauf?





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thbani
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Zuerst Danke für deine Antwort!

quote:
Und was genau war Deine Antwort darauf?


Ich war total überrumpelt, habe gefragt ob das nicht wann anders geht, da es mir nicht recht sei, wenn jemand Fremdes alleine in meiner Wohnung ist. Darauf kam "Es muss aber sein" und ich habe dann letztendlich widerwillig zugestimmt. Dies würde ich nun aber gerne rückgängig machen (wenn ich das Recht dazu habe)!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120232 Beiträge, 39854x hilfreich)

Da sehe ich keine Möglichkeit, jetzt steht der neue Termin, der Mieter hat eingewilligt.


Natürlich kann man den Handwerkern noch heute mitteilen, das der Termin nicht wargenommen werden kann, dann würde man aber für die Folgekosten haften.


Oder man setzt einen Aufpasser dabei der die Handwerker überwacht.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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