Hallo an Alle,
wieder einmal ein Problem. Es geht um einen vermieteten Kiosk in meinem Haus. Als der vorletzte Pächter sich bei dem Stromversorger abgemeldet hat, kam der Versorger (hier die DEW) auf mich zu ,um einen monatlichen Grundbetrag von mir zu bekommen. Daraufhin teilte ich der DEW mit, dass übergangslos ein neuer Pächter da ist. Vom 1.10.2013 bis zum 31.01.2014 gab des dann den Pächter Z. Der hat sich wohl nie bei der DEW angemeldet. Nun schickte die DEW mir die Rechnung über 780 Euro. Ich habe denen Mietvertrag, Kündigung des Pächters Z. etc. zukommen lassen und habe Hunderte von Zeugen, dass während dieser Zeit der Kiosk an Z. verpachtet war. Z. wurde aber von mir wegen ausstehender Mieten gekündigt und ist zahlungsunfähig. Wahrscheinlich deshalb beharrt die DEW darauf, dass ich zahle. Wie sieht es rechtlich hier aus ?
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Muss Vermieter Strom für ehemaligen Mieter bezahle
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Im allgemeinen kommt der Vertrag mit demjenigen zustande, der den Strom verbraucht.
Welche Rechtsgrundlage nannte die DEW für die Forderung?
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Lieber Harry,
die DEW teilt mir mit, dass sie trotz "sorgfältiger Prüfung" keine Information über eine Neuverpachtung hatten ...und ich mit meinen Abschlagzahlungen den Liefervertrag erfülle. Die gibt es aber erst seit 03/2014, weil ich die Räume seitdem selbst nutze)Gehen in keiner Weise darauf ein, dass wir hier von 2013 reden , sie drohen und sie raten mir dringen, "..... die Klärung im Innenverhältnis mit Ihrem ehemaligen Mieter zu klären " --so wörtlich
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Keinen Zustellnachweis für die Mitteilung aus 2013?
Keine Reaktion/Bestätigung damals bekommen?
Der Grundbetrag wurde niemals vor 03/2014 von Dir gezahlt?
Die Zahlungen seit 03/2014 basieren auf einen neuen Vertrag der auch erst seit 03/2014 besteht?
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Nein, der Grundbetrag wurde nie von mir gezahlt, damals kam nach meinen Anruf bei denen auf keine weitere Mahnung. Zum 1.3.2013 habe ich Ihnen den Zählerstand mitgeteilt und auch, dass ich nun der Verbraucher bin. Kurz danach, Ende März, war die Jahresablesung...und dann kam die Rechnung
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Nein, der Grundbetrag wurde nie von mir gezahlt, damals kam nach meinen Anruf bei denen auf keine weitere Mahnung. Zum 1.3.2013 habe ich Ihnen den Zählerstand mitgeteilt und auch, dass ich nun der Verbraucher bin. Kurz danach, Ende März, war die Jahresablesung...und dann kam die Rechnung
Nach § 2 II StromGVV kann ja konkludent, also schlicht durch Abnahme ein Lieferungsvertrag zustande kommen.
(2) Kommt der Grundversorgungsvertrag dadurch zustande, dass Elektrizität aus dem Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung entnommen wird, über das der Grundversorger die Grundversorgung durchführt, so ist der Kunde verpflichtet, dem Grundversorger die Entnahme von Elektrizität unverzüglich in Textform mitzuteilen.
Wer ist der "Kunde", der diese Mitteilungspflicht hat?
Das ist nicht der Vermieter, sondern der Mieter, der wird ja durch die Stromabnahme Vertragspartner des Versorgers.
Das LG Itzehoe hat das plausibel so gesehen, wenn dem Versorger aus der bisherigen Praxis bekannt war, daß es sich um ein Mietobjekt handelt:
LG Itzehoe
Dann darf aber auch nicht kurz zwischen den Mietverhältnissen vom Vermieter Strom abgenommen worden sein, Renovierung, Reparaturen o.ä. Dann wäre "konkludent" der Vermieter Vertragspartner geworden.
Wenn die mieter sich sozusagen die Klinke in die Hand gegeben haben, haftet dem Versorger nur der neue Mieter.
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Daraufhin teilte ich der DEW mit, dass übergangslos ein neuer Pächter da ist.
Mit genauem Namen und Zustellprivatanschrift ?
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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."
-- Editiert Spezi-2 am 29.05.2014 20:13
Ja, Name, Adresse sind der DEW bekannt. Mittlerweile war der Pächter Z. in Haft, ist unbekannt verzogen....aber erst in den letzten Wochen. Das hat die DEW wohl auch gemerkt und weiß, dass sie vom dem keinen Cent sehen werden. Also bombadieren sie mich immer wieder mit Briefen, ich wäre einen Liefervertrag mit denen eingegangen. Aber sie ignorieren absolut, dass es einen Mietvertrag gibt und Hunderte Zeugen, wer im betreffenden Zeitraum Verbraucher war. Das ist so eine Frechheit! Für den neuen Zeitraum, also ab März diesen Jahres, wo ich selbst Verbraucher bin, gibt es bisher keine Abschlagszahlungen bzw. Aufforderungen ! Nichts!
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Die Hunderte Zeugen kannst Du vergessen.
Denn zum einen hast ja weder Namen noch Anschrift. Zum anderen was sollten sie bezeungen können? "Da war einer in Kiosk" mehr aber auch nicht, schon gar nichts über vertragliche Verhältnisse oder seine Stromentnahme.
quote:<hr size=1 noshade>Also bombadieren sie mich immer wieder mit Briefen, ich wäre einen Liefervertrag mit denen eingegangen. <hr size=1 noshade>
Dafür wären Sie beweispflichtig.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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Also bombadieren sie mich immer wieder mit Briefen, ich wäre einen Liefervertrag mit denen eingegangen.
Dafür wären Sie beweispflichtig.
Wieso wäre Petra beweispflichtig? Das wäre doch wohl eher der Stromversorger.
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So, ich habe gerade noch einmal an die DEW geschrieben. Habe darauf hingewiesen, dass ich niemals mit irgendwelchen Abschlagszahlungen einen Liefervertrag anerkannt habe, nochmals auf meine Beweise (Mietvertrag) hingewiesen und auch ein Gerichtsurteil in den Brief kopiert. Ich denke, ich werde sämtliche anderen Verbrauchsstellen bei denen kündigen und mir andere Anbieter suchen. Bin gespannt.
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quote:<hr size=1 noshade>Wieso wäre Petra beweispflichtig? <hr size=1 noshade>
Mit SIE meinte ich den Stromversorger.
Hätte ich sie statt Sie geschrieben wäre das auch klarer gewesen ...
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
§ 2 II StromGVV wurde ja schon erwähnt.
D.h. der Vermieter ist nichtmal verpflichtet den Versorger über den neuen Mieter zu informieren, sondern der neue Mieter als Abnehmer ist verpflichtet sich anzumelden.
An den Abnehmer/Leistungsbezieher hat der Versorger auch seine Ansprüche zu richten.
Ich hatte diese zeitraubenden und entnervenden Spielchen auch schon öfter mal mit den jeweiligen Grundversorgern (Entega in Hessen, EON in Bayern). Allerdings war da nach massiven, "letzten Mahnungen" letztendlich doch immer wieder Ruhe eingekehrt und der angedrohte Rechtsweg nicht beschritten (er hätte auch scheitern müssen - hier nochmal eine Erklärung).
Nur zur Verkürzung des eigenen Aufwands/Schriftverkehrs und weil Mieter doch öfter mal vergessen ihrer Anmeldepflicht nachzukommen, melde ich grundsätzlich jeden neuen Mieter beim Grundversorger - und habe selbst keine Vertragsbeziehungen mehr mit den jeweiligen Grundversorgern.
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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"
-- Editiert Lolle am 31.05.2014 02:23
Nach drei weiteren Briefen und beharrlichem "Nichtbegreifen-wollen" seitens der DEW wurde mir nun für morgen die Sperrung der Stromversorgung angedroht.
Ich habe mich in meinen Briefen ständig darauf berufen, dass ich doch mit einem Mietvertrag beweisen kann, dass ich in 2013 nicht der Verbraucher war....taube Ohren bei der DEW !! Was bedeutet : Mittlerweile ist der Kiosk zu einem möblierten Apartment umgebaut geworden, für das ich monatliche Abschläge zahle.
Meine Mieter werden dann wohl ab morgen keinen Strom mehr haben !
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quote:<hr size=1 noshade>, ich werde sämtliche anderen Verbrauchsstellen bei denen kündigen und mir andere Anbieter suchen. <hr size=1 noshade>
Noch nicht in die Tat umgesetzt?
quote:<hr size=1 noshade>Meine Mieter werden dann wohl ab morgen keinen Strom mehr haben ! <hr size=1 noshade>
Du hast den Strom nicht auf die Mieter umgemeldet??
Ungünstig, das waren gleich 2 Eigentore auf einmal.
Das wird dann jetzt möglicherweis sehr teuer für Dich ...
Ich würde den Sperrern den Zutritt verweigern (auch die Mieter informieren das die keinen reinlassen) und eine einstweilige Verfügung / negative Feststellungsklage gegen den Stromanbieter veranlassen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
BGH, Urt. v. 02.07.2014, Az. VIII ZR 316/13
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Der Strom ist nun auf mich angemeldet, weil ich möbliert an Monteure vermiete, immer von anderen Firmen. Deshalb kann nicht auf einen speziellen Mieter angemeldet werden. Ich habe aber bei einem anderen Anbieter angemeldet.
Trotzdem hat die DEW gerade den Strom abgesperrt. Ein Mieter von oben im Haus hat dem Typen die Tür geöffnet.... Nun ist es passiert. Die Mieter werden ausziehen,weil sie keinen Strom haben. Ich habe jetzt auch noch Mietausfall!
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Nun ist es passiert. Die Mieter werden ausziehen,weil sie keinen Strom haben. Ich habe jetzt auch noch Mietausfall!
Weshalb wird das Geld nicht ausdrücklich unter Vorbehalt der Rückforderung bezahlt?
Dann bleibt der Schaden gering, der Strom wird wieder angestellt. Zum Prozess kommt es hier doch sowieso, die Rechtslage ist sonnenklar, dann wird das Geld eben zurückgeklagt.
Das würde wahrscheinlich sogar schneller gehen, als eine einstweilige Verfügung.
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Naja,
wobei der Stromanbieter trotzdem schadenersatzpflichtig ist...
Und auch den Mietausfall zu zahlen hat.
Somit verliert der TS erstmal kein Geld - außer das Vertrauen der Monteure und Geschäftspartner.
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wobei der Stromanbieter trotzdem schadenersatzpflichtig ist...
Und auch den Mietausfall zu zahlen hat.
Ja, aber dann läuft der VM erst mal viel mehr Geld hinterher als wenn er den von asap vorgeschlagenen Weg geht.
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Mit allem drum und dran reden wir mittlerweile von rund 1000 Euro....und ich lebe nach einer Trennung von der hand in den Mund. Lebe von den Mieteinnahmen! Und 1000 Euro habe ich nicht!
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Lebe von den Mieteinnahmen! Und 1000 Euro habe ich nicht!
Die Mieteinnahmen werden ja bald auch ausbleiben.
Der Versorger zahlt offensichtlich nicht so gerne und ist offensichtlich auch zu besserer Einsicht nicht fähig. Das wird also eine sehr langwierige Angelegenheit.
Kreditzinsen, Überziehungszinsen schuldet er auch.
Das macht so etwa 10 EUR Schaden im Monat.
Im Moment läuft das auf einen GAU hinaus.
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Wenn Vormieter auszieht und Strom abmeldet, wird der
Eigentümer automatisch Stromkunde, und hat Abschlagszahlung zu leisten.
Wenn Nachmieter kommt, soll der Vermieter nicht vergessen, wichtiger als die Daten von neuem Mieter mitzuteilen ist sich abzumelden.
Denn trotz Mitteilung über Verbraucherwechsel muss der neue Kunde selbst anmelden (Unterschrift usw.)
Unabgemeldet ist man quasi immer noch Kunde.
Die Stromversorger werden auch immer öfter abgezockt
und sind ratlos über die Situation, worüber sie wenig
Handhabe haben.
Bei jedem Verbraucherwechsel die Stromzähler ab und auf zu sperren ist auch mit enormen Arbeits- und Kostenaufwand verbunden. Außerdem nicht gerade bequem für Verbraucher, sondern eher lästig, vor allem für Vermieter.
-- Editiert icecycle am 15.07.2014 12:18
quote:
Wenn Vormieter auszieht und Strom abmeldet, wird der
Eigentümer automatisch Stromkunde, und hat Abschlagszahlung zu leisten.
Das ist ja nun gerade NICHT der Fall.
Spätestens seit dem BGH-Urt., das bereits weiter oben Jemand zitiert hat, sollte man das akzeptieren.
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Natürlich kann man auf Streit mit unnötigen Aufwand ankommen lassen, anstatt vorzubeugen, indem man darauf reagiert, wenn der
Stromversorger Vertrag mit Abschlagsrechnung für die Grundgebühren an die Eigentümer sendet sobald ein Mieter
abmeldet.
Bei Mitnahmementalität braucht man nicht über das Ergebnis zu wundern und zu beklagen, dass Preise wegen zusätzlichen an sich unnötigen
Verwaltungsaufwand steigen.
Das ist doch voll am Thema vorbei.
Vom vorherigen Mieter zu diesem letzten Mieter gab es einen glatten Übergang. Nach außerordentlicher Kündigung zum 31.01.2014 bin ich ab 1.2.2014 natürlich Abnehmer.
Es geht allein um den Verbrauch in 2013 durch den Kioskbetreiber, für die Zeit ich auch Nachweise (Mietvertrag) habe ! Und das muss ich nicht bezahlen !
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