Muss Vermieter Boden austauschen?

10. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
sweetjane07
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss Vermieter Boden austauschen?

Hallo zusammen!

Ich hab da mal eine Frage zu einem Thema, das mich ziemlich nervt.

Ich bin 2000 in meine Wohnung (Baugenossenschaft) eingezogen. Damals wurde vor meinem Einzug die Wohnung renoviert und auch der Bodenbelag ausgetauscht. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass ein PVC Boden verlegt werden sollte. Ich habe damals schon darum gebeten lieber Laminat verlegen zu lassen und auch angeboten, den Aufpreis selbst zu zahlen, worauf der Vermieter sich allerdings nicht eingelassen hat.

Nun hatte ich den Salat, ein PVC Boden von absolut besch... Qualität, er ist so weich, dass man mit dem Fingernagel ein Loch rein bohren kein, reigen lässt er sich sehr schlecht aufgrund der unebenen Oberflächenstruktur und Möbel mit Plastikfüssen färben darauf ab und bleiben kleben. Ich habe den Eindruck, dass bestimmte Materialien eine chemische Reaktion auslösen, bei der der Kunststoff aufgeweicht wird.

Nun sind 9 Jahre vergangen und der Boden sieht ziemlich übel aus, besonders in der Küche, wo die Abnutzung ja sowieso am größten ist.

Nun meine Frage, die offizielle Lebensdauer eines PVC Bodens ist ja anscheinend ca. 10 Jahre (meiner hat nicht mal 1 Jahr überstanden, aber das sei mal dahin gestellt), ist der Vermieter nun verpflichtet auch wenn ich nicht ausziehe, den Boden zu erneuern? Und wenn ja wie stelle ich das am besten an?

Wäre sehr dankbar wenn mir hier jemand einen guten Tip geben könnte.

Danke schonmal und vorab frohe Weihnachten

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28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
die offizielle Lebensdauer eines PVC Bodens ist ja anscheinend ca. 10 Jahre


Wem scheint das denn ?



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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wenn der Boden nicht mehr vertragsgemäss ist, müsste der VM ihn austauschen. Wenn er nur optisch nicht mehr so toll ist, dann nicht.


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#3
 Von 
sweetjane07
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

was heisst vertragsgemäß? sind löcher, abgetragene Kanten und Farbabdrücke von Möbeln, was nicht mein Eigenverschulden darstellt, weil Möbel können ja nunmal nicht schweben, vertragsgemäß?

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#4
 Von 
guest-12311.12.2009 14:23:31
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 17x hilfreich)

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
was heisst vertragsgemäß? sind löcher, abgetragene Kanten und Farbabdrücke von Möbeln, was nicht mein Eigenverschulden darstellt, weil Möbel können ja nunmal nicht schweben, vertragsgemäß?


Das soll heissen, dass es manchmal Ansichtssache ist und aus der Ferne nicht zu beurteilen. Letztendlich muss man sich einigen oder vor Gericht entscheiden lassen, was genau nun zutrifft.




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#6
 Von 
sweetjane07
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Einigung... ein gutes Stichwort, mit dem kann man sich nicht einigen. Das ist ein Halsabschneider. Alles muss billig sein, darf aber eigentlich auch nix kosten.

Ok, wenn ich jetzt aber ausziehen würde, könnte er mir den Boden aber nicht in Rechnung stellen oder?



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#7
 Von 
guest-12311.12.2009 14:22:23
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 28x hilfreich)

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#8
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

und ggfs. einen Richter finden, der ebenfalls dieser Meinung ist.



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#9
 Von 
guest-12311.12.2009 14:22:23
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 28x hilfreich)

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#10
 Von 
sweetjane07
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach ja und wenn wir schon gerade dabei sind, ich habe einen ganz normalen alten Mietvertrag in dem geregelt ist, dass ich nach soundso vielen Jahren Küche etc. renovieren muss...

Nachdem nun also das Thema aufkam, dass Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen im Mietvertrag unwirksam seien, kam unser VM natürlich gleich auf die glorreiche Idee, ein Formular raus zu schicken in dem alle Mieter unterschreiben sollten, dass sie trotz starrer Frist mit den Vereinbarungen einverstanden sind.
Natürlich nicht ohne die Drohung, dass sonst die Miete erhöht wird, worauf ich auch fast reingefallen wäre.

Nun habe ich weder unterschrieben, noch wurde die Miete erhöht. Darf er das überhaupt? Und heisst das, ich muss jetzt gar nichts mehr renovieren und wenn dann muss der VM das zahlen?

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#11
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 361x hilfreich)

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#12
 Von 
guest-12314.12.2009 17:52:58
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 27x hilfreich)

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#13
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
wenn dann muss der VM das zahlen?


Eher nicht.



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#14
 Von 
sweetjane07
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Da du dies nicht unter schrieben hast, musst du dir ja da hin gehend keine Sorgen machen.



mache ich auch nicht, ich frage mich nur was er im Schilde führt, weil ich diesbezüglich nie wieder was von ihm gehört habe...

Das einzige worüber ich mir SORGEN MACHE ist, wie ich endlich einen neuen Boden bekomme. Ich fühle mich schon lange nicht mehr wohl in der Wohnung und wenn ich es mir leisten könnte, würde ich ausziehen

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#15
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 361x hilfreich)

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#16
 Von 
guest-12311.12.2009 14:23:31
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 361x hilfreich)

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2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

quote:
Ach ja und wenn wir schon gerade dabei sind, ich habe einen ganz normalen alten Mietvertrag in dem geregelt ist, dass ich nach soundso vielen Jahren Küche etc. renovieren muss...


Dass im Vertrag Fristen angegeben wurden, heißt noch nichts. Ob die Fristen starr sind oder nicht, kann an einem einzigen Wort hängen. Daher solltest Du für die Beurteilung den genauen Text aus dem Mietvertrag hier einstellen.

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#19
 Von 
sweetjane07
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Das heißt doch nichts anderes als: Mir gefällt mein Fußboden nicht mehr - ich brauche eine neue Wohnung.

Wenn der Grund des Nicht-Wohlfühlens jedoch ein anderer als nur der Boden ist, dann soll sie halt umziehen.



Nette Interpretation aber nicht ganz richtig. Der Fussboden war noch nie schön, aber mal davon abgesehen sind diese Antworten wahrscheinlich von Leuten die zu Hause entweder einen schicken Parkettboden haben, oder sich generell eher weniger um Sauberkeit/Wohnlichkeit kümmern.

Ich möchte mal wissen wer das schön/normal findet, dass ein Boden immer aussieht als hätte man schon 10 Jahre nicht mehr geputzt, weil die Beschichtung vom Boden weg ist und den entstandenen Löchern sich das der hervortretende Schaumstoff schwarz gefärbt hat, von Schmutz der sich darin abgelagert hat.

So, ich Danke allen die hier versucht haben meine Frage qualifiziert zu beantworten, allerdings bin ich nun auch nicht wirklich schlauer als vorher.



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#20
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
sweetjane07
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ja das ist richtig, aber leider hab ich keinen Goldesel zu Hause, sonst hätte ich das schon längst in Angriff genommen. Und gerade in der Küche sollte das auch fachmännisch gemacht werden, bzw kann man da nicht irgend einen billigen nehmen.
Deshalb will ich ja wissen ob das VM Sache ist...

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#23
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#24
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Sie ist wohl mehr auf der Suche nach "Knüppel aus dem Sack".



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#25
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Wenn der Boden nicht mehr vertragsgemäss ist, müsste der VM ihn austauschen falls dies ausschlieslich durch vertragsgemäße Nutzung entstanden ist.

Wenn er nur optisch nicht mehr ansprechend ist, ist dies kein Grund.


Dabei ist diese ominöse 10 Jahresfrist irrelevant. Es existiert keine Verpflichtung nach 10 Jahren den Fußboden zu tauschen. Der Boden kann auch erst nach 20 Jahren ausgetauscht werden oder auch schon nach 2 Jahren. Je nach Notwendigkeit.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#27
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Wenn es notwendig ist, mache ich auch mal durch oder Nachtschicht. Der Kunde bezahlt es ja, also bestimmt er bei den Stundensätzen auch wann man arbeitet. Oft muss es halt auch nachts sein weil man tagsüber schlicht stört ...

Und gelegtenlichen Leerlauf verteibe ich mir dann hier ... besser als ne Flasche französichen Rotwein zu leeren ...




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