A hat seine Wohnung gekündigt. Gewohnt hat A in der Wohnung 2 Jahre. Einzig im Wohnzimmer wurden die Wände farblich gestalltet. Eine Wand in braun, der Rest in creme. Kann Vermieter A auffordern die Wände wieder weiß zu streichen. Im Übergabebrotokol steht das de Wohnung in weiß übergeben wurde.
Folgendes steht im Mietvertrag:
Schönheitsrep. sind fachgerecht auszuführen. Schönheitsrep. umfassen das Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen oder Tapezieren der Türen und der Außentüren von innen sowie der heizkörper einschl. Heizrohre.
Im allg. werden Schönheitsrep. in den Mieträumen in folgenden zeitabständen erforderlich:
- in Küche, Bädern und Duschen aller 5 Jahre
- in Wohn- und Schlafräumen aller acht Jahre
- in anderen Nebenräumen aller zehn Jahren
Müssen Löcher gefüllt werden?
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-- Editiert am 24.07.2011 13:49
Muss Renoviert werden
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Die Türen und die Heizkörper werden tapeziert ?
Braun ist Geschmacksache und könnte bei der Weitervermietung hinderlich sein. Streich den Raum wieder weiß und wenn Du dabei auf Löcher triffst, mußt Du sie natürlich zumachen.
Interessant wäre hier noch die Abgeltungsklausel in Deinem Vertrag.
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A hat gerade noch ein Passus gefunden.
Hat das Mitglied Anderungen in der überlassenen Wohnung vorgenommen, so hat er den ursprünglichen Zustand spätestens bis zur Beendigung des Nutzungverhältnisses wiedergerstellen, soweit nichts anderes vereinbart ist oder wird.
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Damit ist ist ja eindeutig: A hat Änderungen gemacht (Farbe, Löcher), und hat sich vertraglich verpflichtet, das zu beheben.
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--- editiert vom Admin
Müssen Bohrlöcher wirklich geschlossen werden? Dachte dass (sofern man natürlich nicht versucht hat Bienenwaben in die Wand einzuarbeiten und sich alles in einem normalen Rahmen hält) dies unter vertragsmäßigen Gebrauch fällt:
http://www.vermieter-ratgeber.de/wie-viele-bohrl%C3%B6cher-sind-erlaubt
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