Muss Renoviert werden

24. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Deal2909
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 42x hilfreich)
Muss Renoviert werden

A hat seine Wohnung gekündigt. Gewohnt hat A in der Wohnung 2 Jahre. Einzig im Wohnzimmer wurden die Wände farblich gestalltet. Eine Wand in braun, der Rest in creme. Kann Vermieter A auffordern die Wände wieder weiß zu streichen. Im Übergabebrotokol steht das de Wohnung in weiß übergeben wurde.

Folgendes steht im Mietvertrag:

Schönheitsrep. sind fachgerecht auszuführen. Schönheitsrep. umfassen das Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen oder Tapezieren der Türen und der Außentüren von innen sowie der heizkörper einschl. Heizrohre.
Im allg. werden Schönheitsrep. in den Mieträumen in folgenden zeitabständen erforderlich:

- in Küche, Bädern und Duschen aller 5 Jahre
- in Wohn- und Schlafräumen aller acht Jahre
- in anderen Nebenräumen aller zehn Jahren

Müssen Löcher gefüllt werden?


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-- Editiert am 24.07.2011 13:49

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Die Türen und die Heizkörper werden tapeziert ?

Braun ist Geschmacksache und könnte bei der Weitervermietung hinderlich sein. Streich den Raum wieder weiß und wenn Du dabei auf Löcher triffst, mußt Du sie natürlich zumachen.

Interessant wäre hier noch die Abgeltungsklausel in Deinem Vertrag.



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#2
 Von 
Deal2909
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 42x hilfreich)

A hat gerade noch ein Passus gefunden.

Hat das Mitglied Anderungen in der überlassenen Wohnung vorgenommen, so hat er den ursprünglichen Zustand spätestens bis zur Beendigung des Nutzungverhältnisses wiedergerstellen, soweit nichts anderes vereinbart ist oder wird.

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#3
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Damit ist ist ja eindeutig: A hat Änderungen gemacht (Farbe, Löcher), und hat sich vertraglich verpflichtet, das zu beheben.

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#4
 Von 
guest-12325.07.2011 09:30:31
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

Müssen Bohrlöcher wirklich geschlossen werden? Dachte dass (sofern man natürlich nicht versucht hat Bienenwaben in die Wand einzuarbeiten und sich alles in einem normalen Rahmen hält) dies unter vertragsmäßigen Gebrauch fällt:
http://www.vermieter-ratgeber.de/wie-viele-bohrl%C3%B6cher-sind-erlaubt

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