Moin,
ich mal wieder.
Ich ziehe dieses Wochenende aus, zum 31.03. werde ich die Schlüssel übergeben
Jetzt hat meine Vermieterin angerufen, ich solle für kommende Woche einen Besichtigungstermin mit ihr machen, damit sie die Wohnung ins Internet stellen kann.
Ich bin berufstätig im Außendienst und brauche eine Woche Vorlauf etwa, um Termine neu zu regeln. Muss ich jetzt wirklich noch eine Woche vor der Wohnungsübergabe Himmel und Hölle in Bewegung setzen, um ihr einen Termin zu ermöglichen oder darf ich wegen des Auszuges sie auf danach "vertrösten"? Beziehungsweise darf ich ihr den 31.03. als Termin vorschlagen, wenn wir sowieso in der Wohnung sind zur Schlüsselübergabe?
LG, Pladde
Müssen Besichtigungen direkt vor dem Auszug gestattet werden?
21. März 2018
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Frage vom 21. März 2018 | 19:28
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 13x hilfreich)
Müssen Besichtigungen direkt vor dem Auszug gestattet werden?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 21. März 2018 | 19:42
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39878x hilfreich)
Der Vermieter muss die Situation des Mieters berücksichtigen. Wenn man also schon terminlich gebunden ist, gibt es halt keinen kurzfristigen Termin.
Man hatte 3 Monate Zeit, wenn der Vermieter das verpennt ist es nicht das Problem des Mieters.
#2
Antwort vom 22. März 2018 | 14:26
Von
Status: Lehrling (1746 Beiträge, 618x hilfreich)
Zitatdarf ich ihr den 31.03. als Termin vorschlagen, wenn wir sowieso in der Wohnung sind zur Schlüsselübergabe :
Klar darfst Du das. Man kann ihr ja erklären warum es während der Woche nicht klappt. Wenn sie meckert --> 3 Monate Kündigungsfrist waren eine lange Zeit um das zu regeln.
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#3
Antwort vom 22. März 2018 | 16:23
Von
Status: Unparteiischer (9915 Beiträge, 4489x hilfreich)
Was soll denn da geschehen? Fotos darf sie eh nicht machen, solange noch deine Sachen drin sind. Also was will sie in der Wohnung?Zitatich solle für kommende Woche einen Besichtigungstermin mit ihr machen, damit sie die Wohnung ins Internet stellen kann. :
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