Mündlicher Mietvertrag? Mitbewohner fordern Geld- Schiedsfrau

4. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb456865-98
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündlicher Mietvertrag? Mitbewohner fordern Geld- Schiedsfrau

Hallo zusammen,

ich brauche mal eure Hilfe.
Ich habe meine Wohnung damals zum 01.10.16 gekündigt und bin zum 28.08.16 bereits ausgezogen,da ich bereits einen Nachmieter hatte.
Ich bin dann in eine Wg gezogen, hatte alle Sachen bereits da, habe dort aber keine einzige Nacht geschlafen.
Ich hatte keinen neuen Mietvertrag, es wurde nur mündlich geregelt.
Mein Nachmieter ist dann krutfristig abgesprungen, so dass ich gezwungen war, wieder in meine alte Wohnung zurückzuziehen.
Dies geschah am 1.9.16. Daraufhin habe ich den Mitbewohnern der Wg mitgeteilt,dass ich das Zimmer nicht beziehen werde und in meine alte Wohnung zurückkehre.
Kurz zur neuen Wg:
- ich hatte keinen Mietvertrag, obwohl ich mehrmals nachgefragt habe, dass ich den gerne einmal sehen würde
- ich habe keine Telfonnummer vom Vermieter erhalten, um mit ihm alles zu klären
- ich hatte keine Kontoverbindung, dementsprechend habe ich auch keine Miete gezahlt

Jetzt habe ich Post von einer Schiedsfrau erhalten- in diesem Schreiben fordern meine Ex-Wg-Mitbewohner mich auf, den kompletten Monat September 400€ in etwa zu zahlen.

Wie muss ich nun vorgehen, wer ist im Recht? Was erwartet mich,wenn ich nicht zahle?

Vielen Dank für eure Hilfe

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119444 Beiträge, 39726x hilfreich)

Ich vermisse in der Schilderung den Punkt wo man die Miete des Zimmers gekündigt hat.
Die gesetzliche kündigungsfrist beträgt übrigens 3 Monate.
Könnte also sein, das es nicht bei den 400 EUR bleibt.
Oder hat man nachweisbar gekündigt bzw. ist das Zimmer ab Oktber weitervermietet worden?



Zitat (von fb456865-98):
Ich hatte keinen neuen Mietvertrag,

Doch, hatte man :
Zitat (von fb456865-98):
es wurde nur mündlich geregelt.

Und es scheint dafür auch genügend Zeugen zu geben?



Zitat (von fb456865-98):
ich habe keine Telfonnummer vom Vermieter erhalten, um mit ihm alles zu klären

Warum auch, man konnte es zu vor ja auch alles ohne Telefon klären.
Im übrigen erfand im 16. Jahrhundert eine gewisse Familie von Thurn und Taxis etwas das es bis in die heutige Zeit geschaft hat: man nennt es "Post".



Zitat (von fb456865-98):
ich hatte keine Kontoverbindung, dementsprechend habe ich auch keine Miete gezahlt

Für die Lösung solcher Probleme gibt die Europäische Zentralbank ansprechend berduckte Transaktionspapiere aus, im Volksmund "Bargeld" genannt.



Zitat (von fb456865-98):
in diesem Schreiben fordern meine Ex-Wg-Mitbewohner mich auf, den kompletten Monat September 400€ in etwa zu zahlen.

Ist das irgendwie aufgegliedert bzw. entspricht das den vertraglichen Vereinbarungen?



Zitat (von fb456865-98):
Wie muss ich nun vorgehen,

Die Rückfragen beantworten.



Zitat (von fb456865-98):
wer ist im Recht?

Derzeit nicht absehbar.


Zitat (von fb456865-98):
Was erwartet mich,wenn ich nicht zahle?

A) Ein gerichtliches Verfahren
B) nichts



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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