Mündl. Mietvertrag vor Beginn kündigen & Streicharbeiten zahlen

10. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Jellybutton
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündl. Mietvertrag vor Beginn kündigen & Streicharbeiten zahlen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe das Problem , dass ich der Anmietung einer Wohnung mündlich zugesagt habe , diese aber aufgrund von diversen Streitigkeiten nicht antreten möchte.
Konkret wurde die Zusage Mitte Mai getroffen und sollte im August beginnen. Unterschrieben wurde nichts. Über Miete und Mietbeginn waren wir uns schnell einig geworden.
Die Wohnung selbst ist noch bis Ende Juni vermietet. Im Juli würde sie leer stehen und ab August wäre ich dort eingezogen.
Nun habe ich die Wohnung ab Juni mit 3 Monate Kündigungsfrist gekündigt. Das wären ja dann Juni , Juli , August. Demnach muss ich doch maximal für August Kaltmiete zahlen , sofern sich kein Nachmieter findet oder nicht?
Mir sagt nun der Vermieter, dass ich für August , September und Oktober zahlen muss , da der Mietbeginn August ist.
Weiterhin fragte er mich anfangs , welche Farbe die Wohnung haben sollte. Ich wollte diese in Weiß haben. Er sagte mir , ich müsse das selbst bezahlen. Soweit so gut. Wir einigten uns darauf, dass ich 2 Eimer Farbe bezahle und er die restlichen Kleinigkeiten. Da ich keine Ahnung vom Streichen habe , habe ich es geglaubt. Während dieser Arbeit durch den "Nachbar" der mich 400Euro hätte kosten sollen trat dann das Problem auf, dass die Farbe nicht richtig abdeckte. Daraufhin bat ich um Bilder und den weiteren Vorgang zu entscheiden , bevor noch mehr Kosten entstehen.
Dies wurde ignoriert und am Ende bekam ich eine Materialrechnung von 125Euro wo mehr als nur die 2 Eimer Farbe verrechnet waren. An die Abmachung konnte man sich nicht erinnern und es muss ja klar sein, dass man für die Wohnung mehr benötigt.
Informiert hat man mich während des Prozesses allerdings nicht.
Die 400 Euro zahle ich nicht , da ich sonst Schwarzarbeit unterstützen würde. Die Materialkosten sind ein Streitpunkt. Rechnungen wurden mir vorgelegt. Die wäre ich sogar noch bereit zu zahlen , obwohl das Ergebnis unbefriedigend ist , da es m.M.n nicht richtig weiß ist.

Mit freundlichen Grüßen

D.B.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Jellybutton):
Nun habe ich die Wohnung ab Juni mit 3 Monate Kündigungsfrist gekündigt. Das wären ja dann Juni , Juli , August. Demnach muss ich doch maximal für August Kaltmiete zahlen , sofern sich kein Nachmieter findet oder nicht?
Mir sagt nun der Vermieter, dass ich für August , September und Oktober zahlen muss , da der Mietbeginn August ist.
Mietverträge sind auch vor Mietbeginn kündbar, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Da es hier keinen schriftlichen Mietvertrag gibt, wurde vermutlich nichts anderes vereinbart. Hat die Kündigung den Vermieter bis zum 3.Werktag im Juni erreicht, wirkt die Kündigung zum Ende August.

Zur Renovierung kann ich wenig sagen, weil die Abmachung für mich unklar ist. Letztlich ist es jedoch so, dass hier der Vermieter oder der Maler beweisen muss, dass ein Vertrag über die Renovierung in der entsprechenden Höhe geschossen wurde.

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Möglicherweise war die Kündigung voreilig denn es sollte doch sicher ein schriflticher Mietvertrag abgeschlossen werden. Da hätte sich vermutlich ein Grund gefunden bei dem man hätte einhacken können und der Vertrag wäre dann daran gescheitert.
Im Übrigen so wie schon "cauchy".

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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