Müllentsorgung durch Vermieter über die schwarzen Tonnen

17. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
go423888-64
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Müllentsorgung durch Vermieter über die schwarzen Tonnen

Hallo,

ich wohne als Mieter in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten, davon waren im letzten Jahr nie mehr als 5 belegt, alles 1-Personen-Haushalte. Auf dem Hof stehen 3 schwarze Mülltonnen (ich schätze je 80 l), bei der Abholung stehen aber immer 4 volle Tonnen vor der Einfahrt. Auf dem Hof gibt es auch 3 Garagen, davon eine nicht verschlossen, sondern nur mit einem Stein gesichert damit die Tür nicht durch den Wind aufgeht. Als ich eingezogen bin, habe ich mal in diese Garage geschaut, sie war voller Renovierungsmüll. Weil mich das mit den 3 bzw. 4 Tonnen stutzig gemacht hat, habe ich die 4. Tonne mal gesucht und in der offenen Garage gefunden, die Müllmenge in dieser Garage hat auch erheblich abgenommen. Ich vermute nun, dass der Müll Stück für Stück über die schwarzen Tonnen entsorgt wurde. Soweit ich das beurteilen kann, stammt der Müll in dieser Garage nicht von einer der Mietparteien, da ich hier nichts von Renovierungsarbeiten mitbekommen habe. Ich könnte mir vorstellen, dass der Müll aus meiner Wohnung stammt, da sie wohl augenscheinlich frisch renoviert war als ich hier eingezogen bin. Die Vormieterin ist wohl verstorben, da fällt natürlich eine Menge Müll an, der entsorgt werden muss.
Meine Fragen sind nun:
1. Darf der Vermieter diesen Müll über die schwarzen Tonnen der Mieter entsorgen, wenn diese durch die Nebenkosten von den Mietern bezahlt werden?
2. Entsteht mir dadurch ein finanzieller Nachteil? / Hat der Vermieter dadurch einen finanziellen Vorteil?
3. Vorausgesetzt der Vermieter darf dies nicht, wie kann ich mich dagegen wehren?

Viele Grüße

Christian

-- Editier von go423888-64 am 17.09.2015 19:37

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13 Antworten
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#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat:
Darf der Vermieter diesen Müll über die schwarzen Tonnen der Mieter entsorgen, wenn diese durch die Nebenkosten von den Mietern bezahlt werden?


Wenn bei Euch Bauschutt über die Restmülltonne entsorgt werden darf, warum nicht? Schließlich zahlt der Vermieter 1/6 dazu, eine Wohnung ist doch nicht vermietet.

Außerdem kann er auch Sperrmüll, der durch die Vermietung anfällt umlegen.

Zitat:
Entsteht mir dadurch ein finanzieller Nachteil? / Hat der Vermieter dadurch einen finanziellen Vorteil?


Kann man so nicht sagen. Wenn die 4 Tonnen die Minimalmenge vom Müllentsorger ist (was gut sein kann), dann nicht. Und 1/6 zahlt der Vermieter ohnehin.

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#2
 Von 
go423888-64
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort, das hat mich erstmal beruhigt.
Weil Sie das mit dem Sperrmüll angesprochen haben, habe ich noch eine weitere Frage. Was kann denn an Sperrmüll durch die Vermietung entstehen? Ich kann mir das schlecht vorstellen, wie dadurch Sperrmüll entstehen soll.

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#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von go423888-64):
Was kann denn an Sperrmüll durch die Vermietung entstehen? Ich kann mir das schlecht vorstellen, wie dadurch Sperrmüll entstehen soll.


Alte, zurückgelassene Möbel? Fahrräder, die keinem mehr gehören? Hinzu kommt der Gartenabfall.

Vermutlich entsorgt der Vermieter es einfach nach und nach, immer wenn noch Platz in der Tonne ist. Dadurch fallen keine zusätzliche Kosten an, weil die meisten einen Anzahl von Tonnen bestellen und die Anzahl auch über die Mietzeit nicht groß verändern.

Ob es für den Vermieter wirtschaftlicher ist, bezweifele ich etwas. Schließlich könnte er die Garage vermieten, wenn er sie nicht als Lager für Schrott missbrauchen würde.

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#4
 Von 
go423888-64
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, die 4. Tonne steht mir eigentlich nie zur Verfügung, ich sehe immer nur 3, erst bei der Abholung stehen dort 4, die dann aber bereits voll sind. Auf der Webseite des Landratsamts habe ich jetzt gelesen, dass die Mindestmenge mit 6 Litern pro Person pro Woche angegeben ist. 5 Personen mal 6 Liter pro Woche, macht 30 Liter pro Woche, da reichen 4 80-Liter-Tonnen ja über 10 Wochen. Dass ich für den zurückgebliebenen Sperrmüll meiner Vormieterin zahlen muss, empfinde ich auch als ungerecht.

PS. Die Garage ist in dem Zustand nicht zu vermieten. Tor nicht abschließbar und marode, Rückseite der Garage offen, außerdem steht der Transporter davor, der abgemeldet ist, ewig nicht bewegt wurde und auch nur als Mülllager diente.

-- Editiert von go423888-64 am 17.09.2015 20:37

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#5
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von go423888-64):
Auf der Webseite des Landratsamts habe ich jetzt gelesen, dass die Mindestmenge mit 6 Litern pro Person pro Woche angegeben ist. 5 Personen mal 6 Liter pro Woche, macht 30 Liter pro Woche, da reichen 4 80-Liter-Tonnen ja über 10 Wochen.


Lustig, das kommt mir zu wenig vor, für ein 6-Parteienhaus. Wenn alle Mieter so wenig Müll verbrauchen würden, dann wären die Müllmänner bald arbeitslos. Das klappt nur, wenn alle extrem trennen....

Zitat (von go423888-64):
Dass ich für den zurückgebliebenen Sperrmüll meiner Vormieterin zahlen muss, empfinde ich auch als ungerecht.


Nein, dass zahlt der Mieter nicht extra, die Anzahl der Mülltonnen wurde nur bisher nicht angepasst. Für die Bezahlung der Müllgebühren ist nicht die absolute Müllmenge entscheidet, sondern, was mit dem Abfallunternehmen ausgemacht wurde.

D.h. ob 1, 2, 3 oder 4 am Morgen dastehen ist egal. Es müssen alle 4 bezahlt werden. Außer der Vermieter passt es an. Und ob nicht der 6. Mieter nicht wieder die Müllmenge erhöht? Z.B. für Kinderwindeln oder Katzenstreu etc.

Zitat:
Naja, die 4. Tonne steht mir eigentlich nie zur Verfügung,


Wozu ist die 4. Tonne denn nötig? bei 6 Liter pro Woche?


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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von go423888-64):
1. Darf der Vermieter diesen Müll über die schwarzen Tonnen der Mieter entsorgen, wenn diese durch die Nebenkosten von den Mietern bezahlt werden?

Die Tonnen sind für den Hausmüll der Bewohner des Hauses gedacht und werden vermutlich von diesen finanziert. Wenn der Vermieter nicht im Haus wohnt, darf er die Tonnen auch nicht benutzen. Und schon gar nicht für Bauschutt, wo auch immer der herkommen mag. Bisher lese ich jedoch viele Vermutungen. So doof das klingt, aber schau doch einfach mal genau in die 4 vollen Tonnen vor der Abholung hinein. Dann siehst du doch, ob da Bauschutt drin ist oder nur normaler Hausmüll.

Zitat (von go423888-64):
2. Entsteht mir dadurch ein finanzieller Nachteil? / Hat der Vermieter dadurch einen finanziellen Vorteil?

Nehmen wir mal an, da entsorgt jemand wirklich Bauschutt. Dieser Jemand hat natürlich einen Vorteil.Sowas ist im Übrigen kein Sperrmüll und darf meines Wissens nach vom Vermieter nicht auf die Mieter umgelegt werden. Abgesehen davon gehört Bauschutt ordnungsgemäß entsorgt und nicht im Hausmüll versteckt. Ob dadurch dir ein finanzieller Nachteil entsteht, kann ich schlecht beurteilen. Nebenkosten müssen wirtschaftlich sinnvoll sein. Angenommen hier wird eine Tonne artfremd benutzt, dann ist das wohl kaum wirtschaftlich sinnvoll (für die Mieter) und damit wären diese Kosten nicht vom Mieter zu tragen. Soweit die Theorie, aber wer kann das alles beweisen?

Zitat (von go423888-64):
3. Vorausgesetzt der Vermieter darf dies nicht, wie kann ich mich dagegen wehren?

Ist da Bauschutt drin, kann man theoretisch dem Entsorgungsunternehmen Bescheid geben. Die holen dann aber vermutlich die falsch gefüllten Tonnen in Zukunft nicht mehr ab. Und kannst du beweisen, wer die Tonnen falsch befüllt hat? Wenn nicht, zahlt die Extraentsorgung zumindest dieser Tonnen die Gemeinschaft der Eigentümer und damit über die Nebenkosten die Mieter. Sinnvoller wäre es da schon festzustellen, wohin diese ominöse 4.Tonne nach der Leerung verschwindet. So ganz schwierig kann das doch nicht sein. Und dann hat man schonmal etwas in der Hand.

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#7
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Die Tonnen sind für den Hausmüll der Bewohner des Hauses gedacht und werden vermutlich von diesen finanziert. Wenn der Vermieter nicht im Haus wohnt, darf er die Tonnen auch nicht benutzen.


Oh doch. Der Vermieter zahlt die Müllentsorgung für die 6. Wohnung, weil nur 5 bewohnt sind.

Außerdem stammt der Müll von einer Mieterin, die inzwischen verstorben ist.

Worin besteht denn der finanzielle Vorteil? Ich zahle 140 Euro im Jahr für die Restmülltonne (die Kleinste, die es gibt = 60l) und da ist es egal, wie oft ich die rausstelle. Ob jede Woche oder alle 10 Wochen. Es gibt es auch nichts zurück.

Außerdem weißt Du nicht, ob die 4. Tonne tatsächlich auf die Mieter umgelegt werden. Da hilft ein Blick in die NK-Abrechnung und ein Blick in die Geführenordnung. Z. B. wie viele Tonnen für ein 6 Parteienhaus von "Amtswegen" vorgesehen sind. Da sind die von der Abfallwirtschaft meistens ziemlich eklig, weil niemand will, dass wild entsorgt wird, nur weil Müllgebühren gespart werden sollen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Oh doch. Der Vermieter zahlt die Müllentsorgung für die 6. Wohnung, weil nur 5 bewohnt sind.

Ich wage zu bezweifeln, dass dies den Vermieter berechtigt, die Tonnen beliebig zu nutzen. Dann könnte er ja den Müll der ganzen Stadt da entsorgen, nur weil er für eine von sechs Wohnungen die Gebühren zahlt. Nein, die Tonnen sind ausschließlich für den Hausmüll gedacht, der in dem Haus anfällt. Wenn der Vermieter da wohnen würde, wäre es natürlich etwas anderes.

Zitat:
Außerdem stammt der Müll von einer Mieterin, die inzwischen verstorben ist.

Mir ist noch nicht klar, von wem der Müll stammt. Deshalb habe ich ja geraten, mal festzustellen, was das für ein Müll ist. Bauschutt ist kein Hausmüll und hat nichts in der Hausmülltonne zu suchen.

Und nein, die Entsorgung des Mülls einer Exmieterin darf er meiner Meinung nach nicht umlegen. Der gehört den Erben bzw. wen diese nicht existieren oder nicht leistungsfähig sind, dem Vermieter. Das wäre ja kein Sperrmüll, den Unbekannte da abgestellt haben. Eine Entrümpelung einer Wohnung ist meines Wissens nach nicht von den anderen Mietern zu tragen. Wobei sich natürlich die Frage stellt, ob überhaupt beweisbar ist, dass der Müll aus einer ehemaligen Wohnung stammt. Wenn nicht, wird's tatsächlich wieder an allen Eigentümern und damit über die Nebenkosten an den Mietern hängenbleiben.

Zitat (von Ver):
Außerdem weißt Du nicht, ob die 4. Tonne tatsächlich auf die Mieter umgelegt werden.

Stimmt, in der Tat weiß man aktuell so gut wie gar nichts. Deshalb sollte der Mieter ja zunächst versuchen herauszubekommen, was in den Tonnen drin ist und wohin die 4.Tonne verschwindet. Natürlich wäre auch zu prüfen, ob diese 4.Tonne überhaupt über die Nebenkosten des Mieters abgerechnet wird. Ansonsten ginge den Mieter der Inhalt dieser Tonne nichts an.

-- Editiert von cauchy am 17.09.2015 23:09

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#9
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Nein, die Tonnen sind ausschließlich für den Hausmüll gedacht, der in dem Haus anfällt. Wenn der Vermieter da wohnen würde, wäre es natürlich etwas anderes.


D.h. auch wenn der Mieter, der frisch einzieht oder von einer Reise zurückkommt, darf keinen Müll in die Tonne hauen? :fight:
Der Vermieter brauch da nicht zu wohnen, um Müll aus dem Haus in die Tonne zu entsorgen. Soll er es etwa mit zu sich nach Hause nehmen?

Zitat (von cauchy):
Dann könnte er ja den Müll der ganzen Stadt da entsorgen, nur weil er für eine von sechs Wohnungen die Gebühren zahlt.


Wo ist das Problem, wenn dadurch keine Extragebühren entstehen? Und theoretisch "bewohnt" der Vermieter die Wohnung, weil er die NK für diese Wohnung zahlt.

Zitat (von cauchy):
Bauschutt ist kein Hausmüll und hat nichts in der Hausmülltonne zu suchen.


1. ist Bauschutt nicht sicher, sondern irgendwas, was anscheinend (!) aus der Garage stammt.
2. In manchen Gemeinden darf auch "Bauschutt" in geringen Mengen in die Restmülltonne. Und wenn der Vermieter die Tonne damit auffüllt, schadet das doch niemanden, weil die Gebühren nicht höher werden.

Ich verstehe immer noch nicht, worin der finanzielle Vorteil gestehen soll. Kannst Du das bitte mal an Deiner Gebührenordnung vorrechnen?

-- Editiert von Ver am 17.09.2015 23:31

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#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Der Vermieter brauch da nicht zu wohnen, um Müll aus dem Haus in die Tonne zu entsorgen.

Klar, normalen Hausmüll aus dem Haus ja. Beim Müll einer Entrümpelung sieht's aber meiner Meinung nach anders aus. Zumindest wenn da Müll in Dimensionen anfällt, dass der für Monate die Tonnen füllt.

Zitat (von Ver):
Wo ist das Problem, wenn dadurch keine Extragebühren entstehen?

Dann würde es nur dann ein Problem mit dem Entsorger geben, wenn der Müll nicht in diese Tonne gehört.

Zitat (von Ver):
Und wenn der Vermieter die Tonne damit auffüllt, schadet das doch niemanden, weil die Gebühren nicht höher werden.

Geschildert wird, dass eine komplette Tonne nicht den Bewohnern zur Verfügung steht (also nicht nur auffüllen). Natürlich müsste man schauen, ob diese Tonne wirklich von den Bewohnern/Mietern bezahlt wird. Wenn ja, dann ist das definitiv nicht okay.

Zitat (von Ver):
Ich verstehe immer noch nicht, worin der finanzielle Vorteil gestehen soll. Kannst Du das bitte mal an Deiner Gebührenordnung vorrechnen?

Der Vorteil für denjenigen, der den Müll da entsorgt? Der muss für die Entsorgung keine Extragebühren bezahlen. Ob sich das wirklich lohnt? Keine Ahnung.

Ich würde vorschlagen, der Teilnehmer versucht erstmal herauszufinden, ob überhaupt illegaler Müll in den Tonnen ist und ob den Bewohnern eine Tonne vorenthalten wird. Dann kann man immernoch weiterschauen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Der Vorteil für denjenigen, der den Müll da entsorgt? Der muss für die Entsorgung keine Extragebühren bezahlen. Ob sich das wirklich lohnt? Keine Ahnung.


Ich denke nicht, dass es sich lohnt. Mal einmal einen Container bestellen und weg ist der Mist. In manchen Gemeinden kostet das noch nicht einmal was..... Und die Garage wäre frei für die Vermietung und niemand muss zur Abholung kommen.

Zitat (von cauchy):
Ich würde vorschlagen, der Teilnehmer versucht erstmal herauszufinden, ob überhaupt illegaler Müll in den Tonnen ist und ob den Bewohnern eine Tonne vorenthalten wird.


Es könnte auch sein, dass nur Platz für 3 Tonnen im Müllhäuschen ist und die 4. eingetauscht wird, sobald eine voll wird.

Nein, da stimme ich Cauchy zu: Da muss noch geschaut werden...... Und dann noch einmal nachrechnen, ob es sich lohnt eine Welle dafür zu machen.

An den Müllgebühren entflammen sich immer Diskussionen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von go423888-64):
Darf der Vermieter diesen Müll über die schwarzen Tonnen der Mieter entsorgen, wenn diese durch die Nebenkosten von den Mietern bezahlt werden?


Der Vermieter darf es, sobald es nicht die private Tonne der Mieter ist. Solange das die Tonnen vom Haus sind, stehen die sogar im Besitz des Vermieters. Er ist nämlich kein Fremder, der eine Besitzstörung begehen kann. Außerdem scheint er vermutlich die Tonnen auch noch auf die Straße zu stellen.

Selbst wenn es ein Fremder tun würde, wäre es nur problematisch, wenn er dabei ein fremdes Grundstück betreten würde. Stehen die Tonnen an der Straße gehört der Müll dem Entsorgungsunternehmen.

Zitat:
Entsteht mir dadurch ein finanzieller Nachteil?


Ja, wenn die Mieter für 3 Tonnen weniger zahlen als für 4 Tonnen.
Nein, wenn bei dem Haus die gleiche Müllgebühr bezahlt wird, unabhängig von der Anzahl der Tonnen. Da nutzt ein Blick in die Gebührenordnung auf der Homepage des Entsorgungsunternehmen.

Zitat:
Hat der Vermieter dadurch einen finanziellen Vorteil?


Das ist nicht relevant. Der Vermieter hat auch einen finanziellen Vorteil, weil er die Miete kassiert.

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#13
 Von 
go423888-64
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich muss mich korrigieren, es sind nicht vier 80 Liter-Tonnen, sondern vier 120 Liter-Tonnen.
In dem betreffenden Landkreis sieht die Situation, bezogen auf die schwarzen Tonnen, so aus:
Die Pauschalgebühr pro bewohnter Wohnung beträgt 26,16 Euro im Jahr.
11,40 Euro im Jahr für eine 120 Liter-Tonne
5,74 Euro pro Entleerung einer 120 Liter-Tonne
Für jede Tonne gelten 3 Mindestleerungen im Halbjahr.
Der Landkreis hat das Mindestvolumen auf 6 Liter pro Person und Woche festgelegt.
Auf dem Grundstück / in dem Haus gibt es 6 Wohnungen, max. 5 waren bewohnt. In jeder bewohnten Wohnung wohnt eine Person.
Vermieter wohnt nicht selbst in dem Haus.
Platz ist genug für 4 Tonnen, neben den schwarzen Tonnen gibt es noch eine gelbe 240 Liter-Tonne, eine blaue 240 Liter-Tonne und drei 120 Liter-Tonnen für Bioabfälle.
Zur Abholung sind in der Regel voll: die gelbe und blaue Tonne und natürlich die vier schwarzen Tonnen - die Bio-Tonnen waren noch nie voll, obwohl hier auch das Gras vom Rasenmähen entsorgt wird. Das nur mal, um ein Gefühl dafür zu bekommen, wie viel Abfall in dem Haus anfällt. Mich macht hier das Verhältnis der Volumen für Restabfälle und Verpackungsabfälle (gelb) stutzig. In allen vorherigen Wohnungen war das Verhältnis 1:1 oder mehr "gelbes Volumen" als "schwarzes Volumen". Hier ist das "schwarze Volumen" jedoch doppelt so hoch. Wie soll denn in einem Privathaushalt derart viel Restabfall anfallen?

Weil das im Raum stand: Der Vermieter bringt die Tonnen nicht selbst zur Straße, das macht ein Mieter, der hier kleinere Hausmeister-Arbeiten übernimmt.

Viele Grüße

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