Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand einen guten Tipp geben.
Ich habe folgendes:
Der Hausmeister der Garage, die ich angemietet habe, hat mir einen Brief geschrieben, in dem er mir ankündigt, wenn ich meine Garage nicht leerräume bis zum Datum xy, würde mir gekündigt. Diesen Brief unterschrieb er im Namen meines Vermieters.
Nun, ich habe auf den Brief nicht reagiert.
Jetzt kam ein weiterer Brief, in dem er mir einen Termin nannte, an dem er mit mir zusammen die Garage besichtigen möchte.
Ich kann meinen Vermieter
leider nicht erreichen, um die Sache mal zu besprechen, weil er sich zur Zeit im Ausland aufhält.
Mich würde mal interesieren, ob der Hausmeister mir mit Kündigung drohen kann im Namen meines Vermieters.
Und ob der mir einen Termin nennen kann zur Besichtigung der Garage.
Und ich gehe mal davon aus, daß der gute Mann die Garage bereits ohne mich geöffnet hat, ob er dazu berechtigt war.
Woher sollte er sonst wissen, daß in der Garage Möbel stehen.
In meinem Mietvertrag steht nichts davon, daß ich keine Möbel lagern darf.
Müssen die Möbel raus ?
Da steht eigentlich gar nichts drin, nur daß ich eine Garage für xy € gemietet habe.
Ich habe die Garage schon etliche Jahre und der Hausmeister ist neu.
Danke schon mal im Vorraus
Newton
Möbel in der Garage
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
@traumfliegernewton
schreiben sie ihm doch einfach, dass er nicht berechtigt ist einen mietbervtrag zu kündigen.
gruss,
kristijan
Hallöchen.
Kann es sein, dass aus Brandschutzbestimmungen nur KFZ in den Garagen untergebracht werden dürfen?
Schönen Gruß,
Milchbart
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Die Brandschutzbestimmungen liegen mir nicht vor und ich kenne solche auch nicht.
Der Hausmeister müßte mich doch dann aber auch darauf hinweisen.
Aber in den Briefen steht kein Grund.
Und im Mietvertrag steht auch nicht, daß ich nur mein KFZ einstellen darf.
Letzendlich geht´s ja auch nicht darum, ob oder was ich in meiner Garage habe. Die leerzuräumen ist ja nicht das Thema.
Darf der Hausmeister denn solche Dinge wie mit Kündigung drohen und Garage besichtigen, an einem vorgegebenen Termin. Sollte er nicht mal Fragen, ob ich überhaupt Zeit hab an dem besagten Tag um seine gewählte Uhrzeit ?
Und darf der in meien Garage rein ohne mich ? Woher weiß der denn überhaupt, daß da Möbel drin sind ?
-- Editiert von traumfliegernewton am 22.02.2006 11:43:59
gibt es einen separaten mietvertrag?
Mal so ganz abgesehen davon stellt sich die Frage, ob er berechtigt ist, IM NAMEN DES VERMIETERS zu unterschreiben. Ich bezweifel das ganz stark.
Das kann bis zur Urkundenfälschung gehen.
Und weiss der Vermieter denn überhaupt davon?
Im übrigens ist er nur berechtigt, die Garage zu öffnen, wenn Gefahr in Verzug ist. Also zumindest meines Wissens.
--- editiert vom Admin
ich hab mit dem Vermieter gesprochen, aber der hat sich zu der Sache noch gar nicht geäußert.
Er will erst mal mit seinem Kampfhund reden.
Ich hätte heute diesen Besichtigungstermin, aber ich kann gar nicht hin, weil ich keine Zeit hab.
Der Vermieter hat nur was von "Zweckentfremdung" erzählt.
Und jetzt?
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