Modernisierung - Zustimmung verweigern?

24. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
L_weber
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 9x hilfreich)
Modernisierung - Zustimmung verweigern?

Ein Vermieter kündigt Instandhaltungsarbeiten am Dachstuhl an, die er mit Modernisierungsarbeiten (Isolierung der obersten Geschossdecke) verbinden will. Wegen der angeblichen Dringlichkeit der Arbeiten wird die Ankündigung den Mietern erst ein Monat vor Baubeginn zugestellt. Eine Mieterhöhung um 11% der anteiligen Modernisierungskosten soll erfolgen. Für die Dauer von 6 Monaten soll ein Baugerüst aufgestellt werden. Eine Mietminderung für die Zeit der Arbeiten wurde nicht angeboten. Die Wohnung liegt nicht im obersten Geschoss, sodass fraglich ist inwieweit sich die Wärmedämmung dort überhaupt auswirkt.
Wie soll sich der Mieter verhalten?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von L_weber am 24.04.2012 14:02

Modernisierung - Zustimmung verweigern?


Der Mieter darf die Modernisierung nicht ablehnen, weil er sie nicht benötigt oder nicht nutzen will. Entscheidend ist, ob der Gebrauchswert durch die Baumaßnahme objektiv erhöht wird.
[URL= http://www.valuenet.de/php/ratContent.php?objid=543409&next=8&type=recht&from=]Quelle[/URL]

quote:
von L_weber am 24.04.2012 14:02

Wie soll sich der Mieter verhalten?

Ich liebe solche Fragen! Was möchtest du denn von den Forenteilnehmern wissen? Möchtest du wissen, ob du während der Baumaßnahme miete kürzen darfst? Möchtest du wissen, ob die Mieterhöhung rechtens ist?

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

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#2
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)


Viele Vermieter verbinden eine Modernisierungsankündigung mit einer schriftlichen Zustimmung, die der Mieter unterschreiben soll. Der Mieter muss natürlich gar nichts unterschreiben, allerdings muss der Vermieter auch bei Arbeiten, die laut Ankündigung die Heizkosten senken sollen (Wärmedämmung) eine Kosten/Nutzen Rechnung beifügen, heisst: die mögliche Einsparung muss monetär beziffert werden.

Soviel ich allerding weiss, wurden die Vermieter bereits in die Pflicht genommen, die obersten Geschossdecken oder Dächer der Miethäuser zu dämmen nach der Energiesparverordnung (?). Die Frist lief Dezember 2011 ab.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#3
 Von 
L_weber
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 9x hilfreich)

Gut also etwas konkretere Fragen....
Der erste Punkt ist: Die Ankündigung kommt doch eigentlich zu spät. Hat der Mieter einen Vorteil davon, wenn er die Zustimmung nicht erteilt? Es scheint mir so, als würde er die Arbeiten lediglich herauszögern, wenn er die Zustimmung verweigert...
Sollte er eine mögliche Mietminderung vorher mit dem Vermieter klären oder abwarten? Vor- und Nachteile...
Die Wohnung verfügt über Fernwärme. An jedem Heizkörper wird der Verbrauch individuell für jede Wohnung abgelesen und berechnet. Die Wärmedämmung des obesten Geschosses wirkt sich doch eigentlich nur auf die Wohnung ganz oben aus? Welche Gründe könnten dafür sprechen, dass der Vermieter die Kosten dennoch auf alle Wohnungen umlegt?

Eine konkrete Einsparmöglichkeit für die Energiekosten der konkreten Wohnung wurde übrigens nicht im Schreiben erwähnt. Ist die Ankündigung damit unwirksam?


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Der erste Punkt ist: Die Ankündigung kommt doch eigentlich zu spät. Hat der Mieter einen Vorteil davon, wenn er die Zustimmung nicht erteilt? Es scheint mir so, als würde er die Arbeiten lediglich herauszögern, wenn er die Zustimmung verweigert...


nach Gesetz muss/soll er 3 Monate vorher ankündigen, er (der VM) könnte dies aber nachholen

letztendlich wird sich das nur verzögern, sehe ich genauso


quote:
Die Wohnung verfügt über Fernwärme. An jedem Heizkörper wird der Verbrauch individuell für jede Wohnung abgelesen und berechnet. Die Wärmedämmung des obesten Geschosses wirkt sich doch eigentlich nur auf die Wohnung ganz oben aus? Welche Gründe könnten dafür sprechen, dass der Vermieter die Kosten dennoch auf alle Wohnungen umlegt?


Die gesamten Heizungskosten des Objektes senken sich, und damit die Grundkosten (Heizkosten) der einzelnen Wohnungen

wäre eine Begründung.....

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#6
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)


Da ich so was Ähnliches schon hinter mir habe: Genügt das Ankündigungsschreiben den Anforderung nach BGB nicht, verliert der VM die Klage auf Duldung.
Dann schiebt er ein neues Schreiben hinterher.

Aber was ist so dumm daran, eine Mieterhöhung zeitlich aufzuschieben, wenn's geht?

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#7
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Da die Dachdämmung vom Gesetzgeber gefordert ist, hat der Mieter die Arbeiten zu dulden. Auch wenn er keinen Vorteil von den Arbeiten hat.

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