Modernisierung - Instandhaltung

21. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Genauso
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 32x hilfreich)
Modernisierung - Instandhaltung

Guten Abend allerseits,

Es geht um folgendes:
An meine Wohnung grenzt ein 13qm großer Raum der bisher nicht mit gemietet wurde und abgesperrt war. Der Eingang zu diesem Raum befindet sich in meinem Esszimmer. Durch baldigen Zuwachs möchte ich diesen Raum gerne mit mieten und als Kinderzimmer nutzen. Der Raum stand über 6 Jahren leer.

Es geht um einen sehr alten Altbau. Das dort befindliche Fenster ist marode, morsch und einfachverglast, schließt nicht mehr, stand jetzt 6 Jahre lang auf Kipp offen. Am breiten Holzrahmen kann man sogar durch das Mauerwerk nach draußen schauen....

Dieser Raum besitzt keine Heizung / Heizkörper.

Nun kam der Vermieter vorbei um mit mir über den Raum zu sprechen. Ich kann den Raum mit mieten, er wird Handwerker beauftragen die ein neues Fenster einsetzen und einen Heizkörper der an meine Heizanlage angeschlossen wird. Den ich aber laut seiner Aussage nicht bräuchte, da ein Baby / Kind keine Heizung benötigt und ich ja einfach die Türe zum Raum offen stehen lassen könnte zum mit heizen aus dem Esszimmer heraus...... ( Aiaiaiaiai.....)

Die Kosten dafür wird er auf einen ca. 10 Jahresplan umlegen und mir diese als Mietpreis / Nebenkosten abrechnen, da es sich um eine Modernisierung handelt, sagte er....

Darf er das?

Im Fall des Fensters handelt es sich doch eigtl um eine Instandhaltung oder nicht?


Vielen Dank für eure Hilfe

-- Editiert von Genauso am 21.09.2018 22:14

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Modernisierung ja Instandhaltung nein.

Austausch der Fenster ist ein Mischmasch aus beiden. Instandhaltung geht ja nicht mehr, es wird ausgetauscht gegen ein neues, besseres. Normaler Weise müsste man von den Kosten des Fensters die Kosten abziehen, welche eine Reparatur des alten gekostet hätte, und den Rest könnte er dann umlegen auf die Miete, nicht auf die NK. Bei der Heizung ist es eindeutig eine Verbesserung, zu berücksichtigen gilt jedoch, dass der Raum vorher überhaupt nicht genutzt wurde. Knifflig ... versuchen Sie sich mit dem Mieter zu einigen, wieviel mehr möchte er denn für das Zimmer im Monat haben?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Genauso
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 32x hilfreich)

Danke erstmal!

Das konnte er mir nicht sagen. Dazu müsste er erstmal abwarten, was der ganze Spaß am Ende gekostet hat. Er meinte jedoch zwischen 60 und 100€ werden es ....


Zitat (von AltesHaus):
Modernisierung ja Instandhaltung nein.

Austausch der Fenster ist ein Mischmasch aus beiden. Instandhaltung geht ja nicht mehr, es wird ausgetauscht gegen ein neues, besseres. Normaler Weise müsste man von den Kosten des Fensters die Kosten abziehen, welche eine Reparatur des alten gekostet hätte, und den Rest könnte er dann umlegen auf die Miete, nicht auf die NK. Bei der Heizung ist es eindeutig eine Verbesserung, zu berücksichtigen gilt jedoch, dass der Raum vorher überhaupt nicht genutzt wurde. Knifflig ... versuchen Sie sich mit dem Mieter zu einigen, wieviel mehr möchte er denn für das Zimmer im Monat haben?

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
versuchen Sie sich mit dem Mieter zu einigen,


Meinte natürlich VERmieter.

Zitat (von Genauso):
Er meinte jedoch zwischen 60 und 100€ werden es ....


Wie liegt denn so der qm-Preis bei Ihnenin der Gegend?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Genauso
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 32x hilfreich)

Glatte 5,20€ sind ortsüblich.


Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von AltesHaus):
versuchen Sie sich mit dem Mieter zu einigen,


Meinte natürlich VERmieter.

Zitat (von Genauso):
Er meinte jedoch zwischen 60 und 100€ werden es ....


Wie liegt denn so der qm-Preis bei Ihnenin der Gegend?

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Bei allem sollte man bedenken, das der Vermieter das Zimmer gar nicht vermieten muss...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

5,2 € x 13 qm = 67,6 € und Sie haben ein Zimmer mehr zu einem günstigen Preis. Da würde ich nun keine dicken Backen machen sondern lächelnd nicken.

-- Editiert von AltesHaus am 22.09.2018 09:38

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Genauso
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 32x hilfreich)

Ich finde es nicht günstig, wenn ich den qm Preis zahlen soll plus die Kosten für Fenster und Heizung.



Zitat (von AltesHaus):
5,2 € x 13 qm = 67,6 € und Sie haben ein Zimmer mehr zu einem günstigen Preis. Da würde ich nun keine dicken Backen machen sondern lächelnd nicken.

-- Editiert von AltesHaus am 22.09.2018 09:38

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Genauso):
Ich finde es nicht günstig, wenn ich den qm Preis zahlen soll plus die Kosten für Fenster und Heizung.


Dann lassen Sie es ganz einfach.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Genauso):
Ich finde es nicht günstig,

Mann muss das Angebot ja nicht annehmen und kann auch auf das Zimmer verzichten.

4x Hilfreiche Antwort

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