Miter drohen mit Kündigung

11. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
dealer4free
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 18x hilfreich)
Miter drohen mit Kündigung

Ausgangssitutation:
In einer Doppelhaushälfte wohnen 2 Parteien. Vermieter im Erdgeschoss und Mieter im 1. OG.
Haus wurde vorher als Familienhaus benutzt und besitzt daher kein separates Treppenhaus. Die Trennung zwischen Mieter und Vermieter ist eine Einbauwand mit Glastür. Bei der Treppe handelt es sich um eine frei schwebene Treppe vom Eingangsbereich zur Wohnungstür des 1. OG. Die Treppe wurde zwecks Vermietung blickdicht verkleidet.

Aktuelle Situation:
Treppe knarrt beim begehen(laut des Vermieters knaart es auf Grund der Blickabdichtung). In den letzten Wochen ist es deswegen vermehrt zu Beschwerden seitens des Vermieters gekommen, da dieser sich durch das Begehen der Treppe gestört fühlt. Wohl auch deswegen, da sein Schlafzimmer unterhalb der Treppe im Kellergeschoss liegt. Speziell in dem Fall, wenn Freunde zu besuch waren.

Der Vermieter beruft sich auf die Hausordnung, die besagt, dass nach 22.00 Uhr besondere Rücksicht genommen werden soll.

Problem ist, ein Geräuschloses begehen der Treppe ist unmöglich.

Der letzte und aktuelle Schritt war eine schriftliche Verwahrnung seitens des Vermieters, in der auch erfundene Punkte, wie zuparken seines Einfahrtsbereiches angeführt wurden.

Frage: Ist es dem Vermieter möglich auf Grund eines baulichen Mangels der Treppe (was den Ursprung der Belästigung darstellt)das Mietverhältnis zu kündigen?

Schönen Gruß

-- Editiert von dealer4free am 11.06.2008 19:03:27

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2125
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#2
 Von 
guest123-2122
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#3
 Von 
dealer4free
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 18x hilfreich)

überschrift ist falsch... ich eröffne ein neues thema... sorry

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#4
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
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