Miter an keinerlei Vertragsabmachungen gehalten

3. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Watnu?
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)
Miter an keinerlei Vertragsabmachungen gehalten

Haben einen Laden vermietet an ein junges Existenzgrüder Duo.
Nach einiger Zeit lief das genze Unternehmen wohl nicht mehr und wir erhielten fristgerecht die Kündigung.
So weit so gut.
Kurz darauf kam eine uns bekannte Mitarbeiterin dieses Kleinunternehmens auf uns zu und bat als Nachmieterin auftreten zu dürfen.
Super, besser geht es nicht, jedoch:
1. Stellte sich heraus, das es keine Mitarbeiterin war, sondern eine Untermieterin, die schon seit einem Jahr 2/3 der Miete für ca. 20% der Mietfläche zahlte. Was im Mietvertrag ausdrücklich nur nach schriftlicher genehmigung unsereseits gestattet gewesen wäre.
2. Wurde das Mietobjekt schriftlich als neu renoviert vermietet und ist nach Beendigung selbigen auch wieder renoviert zu übergeben. Es wurde auch gemalert usw. jedoch stellte sich herraus, dass der Nachmieterin vom Vormieter mitgeteilt wurde, er müsse gem. Mietvertrag nicht renovieren, dass die neue Mieterin dies teuer durch einen Maler wieder in den Ursprungszustand setzen lies.
3. Wurden nach Aussage der Nachmieterin ein Nachschlüssel für sie gemacht, welcher bei der Schlüsselübergabe nicht abgegeben wurde vom Vormieter, dieser aber von der Untermieterin, an den Vormieter übergeben wurde.
4. Hatte das Schaufenster beim Entfernen der Aussenwerbung einen Riss erhalten, welcher angeblich durch einen Glaser behoben werden sollte, dieses sollte allerspätestns gestern den Schaden beheben, Termin sei fest zugesagt.

Wie sehen jetzt unsere rechtlichen Handhabunge aus?
zu Punkt 1, hab ich garkeine Idee, ist aber auch eher nur zur Verdeutlichung, dass wir keine Lust haben, da großzügiges Entgegenkommen zu bieten

zu Pkt 2, können wir die der Nachmieterin entsandenen Kosten den Vormietern in Rechnung stellen? Muss ich die Rechnung erst präsentieren und kann ich dies dann vom Deponat abziehen bei nicht zahlen?

zu Pkt 3, ist die Rechnung für ein neues Schloss auf die Vormieter zu übergeben, da ja schlisslich 2 Schlüsselsätze übergeben wurden, die ja auch im Mietvertrag angegeben wurden, jedoch micht die nachgemachten Schlüssel?

zu Pkt 4, muss ich eine schriftliche Nachfrist für die Behebung des Schadens an der Scheibe setzen oder kan ich gleich einen Glaser mit der Behebung beauftragen und die Rechnung weiterreichen? Da in dem Geschäft umgehend neu wieder eröffnt werden soll, drückt da der Schuh.

Für jeden Tip und Hinweis immer dankbar.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Spielt sich das in Österreich ab ?

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#3
 Von 
Watnu?
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

Nö, ist Deutschland. Was hat das denn mit dem Deponat zu tun?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

In Deutschland habe ich noch nie jemand getroffen, der die Kaution als Deponat bezeichnet.

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#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... bei einem derart 'faulen kunden' würde ich doch einen ra einschalten ...
... im allgemienen wirst du den säumigen mieter erst zur nachbesserung auffordern und ersatzvornahme ankündigen müssen

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