Mitbewohnerin zahlt Nebenkosten nicht pünktlich

15. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb501483-64
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitbewohnerin zahlt Nebenkosten nicht pünktlich

Hallo, ich habe ein Problem ich und meine mitbewohnerin haben beide zusammen einen Vertrag jedoch laufen alle Nebenkosten über mein Konto wo sie ihren anteil drauf überweisen muss jedoch bekomme ich trotz mehrfacher ansprache und Nachfrage ihren Anteil immer erst Ende des Monats oder ein Monat später.
Kann ich rechtliche wege gehen ?
Was kann ich machen?

-- Editiert von fb501483-64 am 15.10.2018 14:35

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Sie haben einen schriftlichen Vertrag?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120264 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Sie haben einen schriftlichen Vertrag?

Und wie ist der Wortlaut der vertraglichen Vereibarungen zum Thema "Nebenkosten".



Zitat (von fb501483-64):
Was kann ich machen?

Beim Posten sich auch mal an die Grundregeln der Deutschen Sprache erinnern und diese Erinnerungen umsetzen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Gibt es zwischen dir und der Mitbewohnerin eine nachweisbare Vereinbarung dazu?

Um welche Nebenkosten genau geht es denn?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von AltesHaus):
Sie haben einen schriftlichen Vertrag?

Und wie ist der Wortlaut der vertraglichen Vereibarungen zum Thema "Nebenkosten".



Zitat (von fb501483-64):
Was kann ich machen?

Beim Posten sich auch mal an die Grundregeln der Deutschen Sprache erinnern und diese Erinnerungen umsetzen ...


Was sind Vereibarungen?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120264 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von der_böse_Vermieter):
Was sind Vereibarungen?

Das sind von juristischen Laien verfasste vertragliche Vereinbarungen, die sich im Falle des Falles als wahres Überraschungs-Ei entpuppen können.




-- Editiert von Harry van Sell am 15.10.2018 21:19

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Zum Thema

Du wohnst in einer Wohngemeinschaft, teilt euch vermutlich Küche und Bad und du willst ernsthaft rechtliche Schritte gegen deine Mitbewohnerin wegen verspäteteter Nebenkostenzahlungen einleiten?
Dann ist es wohl eher an der Zeit, getrennte Wege zu gehen.

Zielführender wäre: " Zahl bitte ab jetzt pünktlich oder zieh aus!"
Wenn man anfängt mit Kündigung etc., dann fängt sie sich auch erst mal an über ihre Rechte zu informieren und schon landet man wegen Pillepalle vor Gericht, was am Ende vermutlich nur beide was kostet.

Ne WG ist fast nie etwas dauerhaftes und Ein-und Auszug normal und daher finde ich dass sowas ohne Juristerei erledigt werden sollte.


-- Editiert von der_böse_Vermieter am 15.10.2018 21:37

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

wenn ihr beide Hauptmieter seid und eh jeder von euch die Hälfte der Miete an den Vermieter überweist, warum sagst du ihr nicht, dass sie ab sofort bitte auch die Hälfte der NK bzw. ihren Anteil direkt bezahlt.

Wenn sie das eine pünktlich schafft, dann schafft sie doch das andere vermutlich auch.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120264 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von der_böse_Vermieter):
warum sagst du ihr nicht, dass sie ab sofort bitte auch die Hälfte der NK bzw. ihren Anteil direkt bezahlt.

Weil dann immer noch die eine für die Nichtzahlung der anderen haftet. Es ändert sich im Endeffekt nichts.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

sie zahlt doch, nur eben verspätet und auf Nachhaken.
Vielleicht wird ja ihre Zahlungsmoral besser, wenn sie den Druck des (bösen) Vermieters spürt.
Ich versteh sowieso nicht, warum nur ein Mieter hier die Zahlung der gesamten Nebenkosten übernimmt.

Ist doch irgendwie etwas merkwürdig, also was für eine Mietverhältnis herrscht hier eigentlich?

2x Hilfreiche Antwort

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