Mitbewohner zahlt nicht / kein Untermietvertrag

11. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Steinlaus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitbewohner zahlt nicht / kein Untermietvertrag

Guten Morgen,

ich habe folgendes Problem und würde mich über Rat freuen.

Ich habe im April diesen Jahres eine Bekannte in meine Wohnung für die Dauer Ihres Praktikums (6 Monate) aufgenommen und auch ordnungsgemäß schriftlich beim Vermieter angemeldet.

Einen schriftlichen Vertrag haben wir miteinander nicht abgeschlossen und eine Kaution wurde auch nicht vereinbart. Nun hatte ich die ganze Zeit über schon Probleme den mündlich vereinbarten Mietzuschuss zu bekommen. Ich musste jedes Mal wieder nachhaken um das Geld zu erhalten. Aufgrund schwerer, persönlicher Differenzen habe ich Ihr vor einer Woche mitgeteilt das eine Weiterführung nach dem Ende des vereinbarten Aufenthalts nicht möglich ist. Sie hat daraufhin eine Tasche gepackt und ist verschwunden. Der Mietzuschuss steht für diesen Monat natürlich noch aus und das von ihr bewohnte Zimmer ist voll mit Ihrem Eigentum.

Meine Frage ist nun:

1) Habe ich ein Anrecht auf den noch zu zahlenden Mietzuschuss?

2) Welche Möglichkeiten habe ich, bzw. welches Prozedere muss ich auch ohne Vertrag bei einer vereinbarten Aufenthaltsdauer einhalten um die Mitbewohnerin aus der Wohnung zu entfernen?

Ich danke Euch im Voraus für Eure Hilfe.

Viele Grüße
Steinlaus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tussie
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)

Da das Wohnverhältnis auf mündliche Absprache stattgefunden hat, bezweifle ich stark, dass Du Chancen hast an das Geld zu kommen.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Die Zahlungsvereinbarung muß sie einhalten.
Kommt die Sache vor Gericht, liegt es an der glaubhaftmachung.
Ansonsten: Über das Einwohnermeldeamt die neue Anschrift
ermitteln und ihr eine Frist setzen das Zimmer zu räumen,
mit der Androhnung die Sachen sonst zu entsorgen.
(schriftlich per Einschreiben mit Rückschein)

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Steinlaus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

nunja, damit kann ich leben.
allerdings hat sie ja dann nach deiner aussage auch kein recht ihre sachen in meiner wohnung zu lassen, beziehungsweise ich könnte sie dann ja entfernen lassen.
das glaube ich allerdings nicht dass ich das so darf.

sch**** situation. die kohle den kram einlagern zu lassen habe ich nämlich nicht.

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