Minderung der Kautionsrückzahlung wg. nachträglicher Mängel + NK

6. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
AlexandraVerena
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Minderung der Kautionsrückzahlung wg. nachträglicher Mängel + NK

Sind Mitte Mai 04 aus unserer alten Wohnung ausgezogen, Übergabe mit einer Art "Hilfs-Übergabeprotokoll" fand statt (einfaches DIN-A4 Blatt, auf dem die Zählerstände etc. aufgelistet wurden und von beiden Seiten unberschrieben wurde). Mängel wurden keine festgehalten, die Flecken im Teppich von 2 Zimmern bestanden schon bei unserem Einzug, was die Dame von der Verwaltungsgesellschaft auch gleich von sich aus feststellte.

Nun erfuhr ich heute, dass die Kaution so eben überwiesen wurde - jedoch nur zum Teil. Ein Teil der einbehaltenen Kaution wurde mit einer Teppichreinigung (in Höhe von 100 Euro) verrechnet und ein anderer Teil '(ca. 35 Euro) wird für eine "Miete der Wasserzähler bei Wohnungswechsel" einbehalten.

1. Kann mein Vermieter einfach jmd. beauftragen die Teppiche zu reinigen, obwohl diese Mängel nicht bei der Übergabe beanstandet wurden und die Rechnung mir dann in Form einer Einbehaltung der Kaution weiterverrechnen?


2. Ist diese Miete für die Wasserzähler o.ä. nicht bereits in den Nebenkosten enthalten? Seit wann muss man bei Wohnungswechsel einen extra Betrag zahlen?

PS: in den knapp 3 Jahren unsere Mietverhältnisses bekamen wir nie eine Jahreskostenabrechnung - spielt das hier eine Rolle?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

AlexandraVerena

-- Editiert von AlexandraVerena am 06.07.2004 10:17:22

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dreamer66
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 128x hilfreich)

zu 1. nein

[ in den knapp 3 Jahren unsere Mietverhältnisses bekamen wir nie eine Jahreskostenabrechnung - spielt das hier eine Rolle? ]

Das kommt auf die Vereinbarung im Mietvertrag an. Wurden NK als Pauschale eingetragen oder als Abschlagszahlung?

Meines Wissens muss eine Jahresabrechnung nur bei Abschlagszahlung erstellt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-16
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 48x hilfreich)

> Mitte Mai 04 aus unserer alten Wohnung ausgezogen, Übergabe mit einer Art "Hilfs-Übergabeprotokoll" fand statt (einfaches DIN-A4 Blatt, auf dem die Zählerstände etc. aufgelistet wurden und von beiden Seiten unberschrieben wurde).

Es gibt keine Formvorschriften für ein Übergabeprotokoll. Es muß nicht einmal zwingend überhaupt eines erstellt werden.
Es kann auch jede Partei ihr eigenes Protokoll
erstellen.

> Mängel wurden keine festgehalten, die Flecken im Teppich von 2 Zimmern bestanden schon bei unserem Einzug, ...

Hierfür gilt ganz klar:
Existiert ein Übergabeprotokoll, so kann der
Mieter nur für Schäden, die im Übergabeprotokoll festgehalten wurden
hafbar gemacht werden.

Die Kosten der Tep-Reinigung dürfen Ihnen
also nicht angelastet werden

Sofort schriftklich 'vollständige Auskehrung der Kaution' verlangen. Frist (ca 10 Tage) setzen
und andernfalls mit Mahnbescheide drohen.

Das hilft (wahrscheinlich).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-16
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 48x hilfreich)

Oops.

Habe übersehen, dass es auch noch um Wasserzähler geht. Dazu kann ich nichts sagen.

Meine obige Antwort bezieht sich nur auf die 100€ wgen Teppichreinigung.

Es könnte auch noch möglich sein, dass
Sie bereits im Mietvertrag eine abschließende Teppichreinigung vereinbart haben.

Das sollten Sie vorher noch prüfen, bevor Sie die 100€ Auszahlung verlangen und mit MB drohen.

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