Mietzeit

20. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
Benda
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietzeit

Moin,
wenn im Mietvertrag steht "Frühestens kann jedoch nach dem Monatsletzten gekündigt werden, der 1 Jahr nach Vertragsbeginn liegt."

Bedeutet das, wenn ich am 1.9.2006 eingezogen bin, dass ich dann nicht zum 31.08.2007 kündigen kann?

Vielen Dank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wenn es so im MV steht wäre es nicht gültig.

Die Formulierung müsste einen beidseitgen Verzicht auf ordentliche Kündigung für 1 Jahr beinhalten.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Hier ist die komplette Kündigungsklausel notwendig, um feststellen zu können, ob diese ggfls. unwirksam ist.

Aufgrund des genannten Ausschnittes ergibt sich jedoch der Eindruck einer Unwirksamkeit.

Ansonsten gilt:
Der Monatsletze, der 1 Jahr nach Vertragsbeginn liegt, ist der 30.09.

Daher kann also frühestens am 01.10. gekündigt werden, somit frühestens zum 31.12.

0x Hilfreiche Antwort

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