Mietzahlung - verzug

8. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Zickchen1976
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 2x hilfreich)
Mietzahlung - verzug

Hi,

habe nur mal eine generelle Frage.

Nehmen wir mal an, du hast die Augustmiete nicht bezahlt, weil Dein Arbeitgeber Dir Dein Gehalt nicht gezahlt hat, hast es Deinem VM mitgeteilt, hast auch erst zum Ende August eine Mahnung erhalten. Hast im September nur 440 von 540 € miete für September gezahlt, d.h. der August ist immer noch komplett offen, kann jetzt fristlos gekündigt werden?. Im Vertrag steht, wenn zwei Mieten komplett offen sind?

danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Im Vertrag steht, wenn zwei Mieten komplett offen sind?
Also besteht noch kein Kündigungsgrund.
Bei einer konstanten Regelmäßigkeit besteht die Möglichkeit der fristgerechten Kündigung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Zickchen1976
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antworten, es war wirklich nur eine Frage, weil es mich mal Interessiert hat.

Ich habe einen Dauerauftrag mit der HV laufen und bisher immer bezahlt, habe es auch nicht vor, das es anders kommt.

Vielen Dank :)

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