Mietzahlung nicht mgl. mangels Konto

10. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Abdul
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 56x hilfreich)
Mietzahlung nicht mgl. mangels Konto

Ahoi!

Ich schreibe das für einen Bekannten.

Folgender Sachverhalt:

Freund wohnt seit 15 Jahren in einer Mietwohnung, vor 5 Monaten verstarb die Vermieterin mit der er ein sehr gutes Verhältnis hatte. Der Sohn erbte die Wohnung und dann passierte folgendes.

Die Mietzahlungen die via Dauerauftrag liefen kamen wg. Kontoauflösung seitens des Vermieters zurück.

Gleich beim ersten mal versuchte mein Bekannter den Sohn der ehem. Vermieterin zu erreichen, was weder Telefonisch, noch per Post gelang.
Selbst Postanweisungen konnten wegen "Annahme verweigert" nicht ausgeführt werden.

Ich riet meinen Bekannten vor 4 Monaten dann ein Guthabenkonto einzurichten auf die er die Miete samt Nebenkosten überweist und dem Vermieter mitteilt, das die Miete auf diesem Konto verbleibt bis der Vermieter die Möglichkeit schafft das Geld normal zu überweisen.

Bevor welche fragen, vorbeibringen ist nicht, 600km einfache Entfernung.

Vor 2 Wochen nun erhielt mein Bekannter Post von einem Anwalt in dem die Kündigung des Mietverhältnisses wegen nicht erfolgter Mietzahlungen angedroht wird.

Mein Bekannter rief dann diesen Anwalt an und erklärte Ihm die Sache, er bot sogar an, das er das Geld von dem separaten Konto dem Anwalt überweist, was dieser aber ablehnte. Als Grund nannte dieser, das nun nach 5 Monaten ohne Mietzahlung er die Zwangsräumung beantragt hat.

Er begründet dies damit, das die Mietschuld eine Bringschuld ist, und der Vermieter nicht dazu verpflichtet ist, ein Konto für Mietüberweisungen zur verfügung zu stellen. Auf die Frage warum der Vermieter sogar die Postanweisung abgelehnt hat wusste er keine Antwort und meinte auch das sei unerheblich.

Nach der Frage meines Bekannten ob er denn jeden Monat 600km fahren soll um dem gammeligen Vermieter die Kohle in den Rachen zu schieben ohne dafür eine Quittung zu bekommen, legte der Anwalt auf.

Lt. Mietvertrag ist eine Kündigungsfrist von 4 Wochen vorgesehen.

Was kann in so einem Fall ein Anwalt noch machen?


Abdul

-- Editiert am 11.05.2009 05:53

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

Bei Vermieterwechsel, ist der neue Vermieter verpflichtet sich als neue Vermieter zu vorstellen und Änderungen an die Bankverbindung mitzuteilen. Da ein schriftliche Mietvertrag bereits besteht, ist zu prüfen ob die Überweisungsmethode vereinbart war. Auf jeden Fall nachdem dazu noch die Einschreiben verweigert war, hat der Vermieter hier der Anspruch auf die punktliche Mietzahlung absolut verwirkt.

Der M hat es nicht notig eine neue Konto einzurichten, oder überhaupt der Vermieter zu kontaktieren. Lt. Rechsprecung, die Abholschul wird mit dem Postweg o.ä. ersetzt wenn die Abstand unzumutbar, abgesehen davon, dass die Überweisung für diese Vertrag möglich war und somit muss weiterhin möglich beleiben.

Ich habe auch vor 2 Jahren ein Vermieterwechsel, der hat die Verbankverbindung mitgeteilt (hausverwaltung), der Mieterbund hat der HV angeschrieben, dass ich keine Mietzahlung durchführen werde, bis eine Kopie von die neue Grundbucheintrag vorgelgt werden, der RA teilte mir mit, dass der V dazu verpflichtet ist und er kann mich in gar keinen fall wirksam kündigen, bis er diese Kopie vorlegt. Nach 4 Monaten und nachdem der HV ein Mängel im Laden beseitigt hat, habe ich FREIWILLIG die Miete auf einmal überwiesen.

Fazit: Die Kündigung ist 100% UNWIRKSAM, ab zum Anwalt oder Mieterverein, die Kosten trägt der V hier und können mit die Miete verrechnet werden. Werde ich auf jeden Fall hier machen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Das Verschulden für die nicht erfolgte Mietzahlung liegt hier beim Vermieter, so dass eine darauf begründete Kündigung unwirksam ist. Wenn eine unbare Zahlung der Miete vereinbart ist, dann hat der vermieter übrigens sehr wohl eine Verpflichtung ein Konto für die Mietzahlungen einzurichten. Es ist auch Pflicht des Vermieters, den Mieter über Änderungen in der Kontoverbindung zu informieren.

Den Anwalt solltest Du noch einmal schriftlich auf die Umstände hinweisen, die es Dir unmöglich gemacht haben, die Miete zu zahlen. Der Brief sollte per Einschreiben verschickt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Abdul
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 56x hilfreich)

Thnx and Ali Baba &hh,

ich habe die Informationen an meinen Bekannten weitergeleitet. Er wird morgen einen Anwalt aufsuchen.

Ich halt euch auch auf dem lauffenden...

Gruß
Abbu

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Im Hinblick darauf, dass in der Vergangenheit mit einem Dauerauftrag gearbeitet worden ist und der Vermieter 600 km entfernt wohnt, spricht nicht gerade viel dafür, dass Bringschuld und Barzahlung des Mieters vereinbart worden ist.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.769 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen