Mietwohnung verkauft.Vermieter will dass ich neu tapeziere und streiche

3. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
dolk8
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietwohnung verkauft.Vermieter will dass ich neu tapeziere und streiche

Hallo.
Ich habe in einer angemieteten Wohnung fast 5 Jahre gelebt,bei meinem Einzug gab es weder einen Mietvertrag,noch ein Übergabeprotokoll.Ausserdem hat die Vormieterin zwar gestrichen,aber so schlecht dass ich dies selbst nochmal machen musste(in der Küche hatte sie nicht mal gestrichen).Nun sollte die Wohnung vom Vermieter verkauft werden und ich bin auf eigenen Wunsch ausgezogen.Bei der Schlüsselübergabe nach dem Auszug war mein Vermieter verärgert,weil ich meine alten Mustertapeten nicht entfernt und die Wohnung nicht weiss gestrichen habe.Er will jetzt erst mit dem neuen Käufer sprechen,ob es für ihn in Ordnung wäre,die Wohnung so zu übernehmen.Ansonsten möchte er sich erneut melden.Das ist nun schon über 3 Wochen her.

Frage: Bin ich verpflichtet die Tapeten abzumachen und weiss zu streichen?
Wie sind die Fristen zur Rückzahlung meiner Mietkaution?Kann er diese Forderung von der Mietkaution ohne mein Einverständniss abziehen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Sie sind in eine unrenovierte Wohnung gezogen und können das nachweisen? Dann müssen Sie die Wohnung lediglich besenrein übergeben. Sie haben keinen Mietvertrag? Umso besser.

Vom Abreißen der Tapeten oder Neuanstrich würde ich erst einmal absehen.

Haben Sie nachträglich einen MV unterschrieben und ein Übergabeprotokoll erstellt?

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#2
 Von 
dolk8
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein,es gab weder beim Einzug ein Übergabeprotokoll noch beim Auszug.
Einen Mietvertrag hatte ich nie,auch nicht nachträglich.

-- Editiert von mrsxx am 03.04.2018 16:19

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17002 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von mrsxx):
bei meinem Einzug gab es weder einen Mietvertrag
Aber klar doch gab es den. Auf welcher Grundlage hat man denn sonst all die Jahre dort gewohnt und Miete gezahlt? Auch mündliche Verträge sind Verträge und gültig. Da es aber anscheinend keine Vereinbarung über den Zustand der nicht renoviert übernommenen Wohnung zum Auszug gibt, gilt: Besenrein übergeben.

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