Mietwohnung => Schloss auswechseln?

21. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Dennis
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 35x hilfreich)
Mietwohnung => Schloss auswechseln?

Hallo,

ich hab folgendes Problem:

Ich bewohne zusammen mit meiner Freundin eine Mietwohnung und wir hatten öfter schon nach der Arbeit das Gefühl, es sei jemand in der Wohnung gewesen.

Nun hatten wir vor 3 Wochen einen Wasserrohrbruch und unser Vermieter und ein Wasserinstallateur waren da.
Nachdem sie alles repariert hatten, bat ich meinen Vermieter, mich anzurufen, wenn die Versicherung etc. in die Wohnung müsse, um sich ein Bild vom Schaden zu machen.
Er sicherte mir zu, dies zu tun.

Heute stand dann plötzlich der Klempner vor der Tür, schaute mir verdutzt an, als ich die Tür öffnete und fragte mich, ob der Vermieter noch nicht da sei. Dieser habe in der Wohnung auf ihn warten wollen.
Ich wusste allerdings von nichts und war nur zufällig zuhausem, da eine Vorlesung in der Uni ausgefallen war.
Zwei Minuten später stand der Vermieter dann auch vor der Tür.
Ich sagte dann erst mal nichts zu dem Thema, aber ich war ziemlich baff.
Wäre ich nich zuhause gewesen, hätte er den Klempner sicher nicht wieder nach hause geschickt, weil ich nicht da bin.
Ich bin mir 100%ig sicher, dass er in die Wohnung gegangen wäre.
Und es war nur zum schauen, ob alles wieder halbwegs trocken ist. Es handelte sich heute also keineswegs um einen Notfall.

Nun würde ich gern wissen, ob ich einfach so das Schloss der Wohnungstür austauschen darf.
Da wir öfter schon das Gefühl hatten, dass jemand in der Wohnung war, wir aber nichts beweisen können, wäre uns das wirklich lieb.

Wir malen uns schon ab und zu die wildesten Geschichten aus. Wie es zum Beispiel wäre, wenn man mal "beschäftigt" ist und deswegen die Tür nicht öffnet und plötzlich steht der Vermieter im Schlafzimmer....also wohl fühlen kann man sich da nicht mehr so richtig.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Ja! Das darfst Du.
aber besser ist es dann, einen Zwei-Schlüssel irgendwo anders zu deponieren, falls mal
ein Notfall eintritt (Wasserrohrbruch etc.)
dann darf nämlich der Vermieter auch ohne
Ankündigung in die Wohnung.
Ansonsten macht der sich strafbar (Hausfiriedensbruch)

Schau auch mal hier:

http://www.wer-weiss-was.de/theme210/article1824998.html#1825074

-- Editiert von odil am 21.07.2005 14:58:07

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dadita
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Dennis,

habe mal was bei >>www.immobilienmanagement.de/urteilemiet.htm<<
Rauskopiert:

Darf der Vermieter darauf bestehen, sich im Grunde jederzeit und nach Belieben Zugang zu seiner Wohnung zu verschaffen?
Die Antwort ist eindeutig: Er darf es nicht. Natürlich kann der Mieter dem Hausherrn einen Wohnungsschlüssel überlassen, er muss es aber nicht tun.
Der Mieter ist sogar berechtigt, seine Wohnungstür - etwa durch zusätzliche Riegel -dagegen abzusichern, wenn er den Verdacht hat, dass der Vermieter heimlich einen Zweitschlüssel zurückbehalten hat.
Das Amtsgericht Köln hat zu diesem Thema ein Urteil gefällt: Betritt ein Vermieter ohne Erlaubnis der Mieter und in deren Abwesenheit die Wohnung, ohne dass ein Notfall vorgelegen hat, so kann der Mieter ein neues Schloss einbauen lassen - und die Kosten dafür seinem Vermieter in Rechnung stellen.
Gleiches gilt, wenn der Hausherr seinen Reserveschlüssel nach einem solchen Vorfall nicht herausgibt oder sich zumindest verpflichtet, die Wohnung künftig nicht mehr grundlos ohne Genehmigung des Mieters aufzusuchen. (AZ: 217 C 483/93 )

Hoffe das hilft Dir weiter

Gruß Dadita

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dennis
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 35x hilfreich)

Das hilft mir sehr weiter. Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Was hier noch ncht geschrieben wurde möchte ich noch ergänzen:

Das unberechtigte Betreten der Wohnung durch den Vermieter berechtigt zur fristlosen Kündigung. Außerdem erfüllt es den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ZottelAtHome
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)



Straftatbestand hin und her leider muß man das ja beweisen können dass der Vermieter während der Abwesenheit des Mieters ohne dessen Wissen in der Wohnung war.

Wir haben hier ja leider das gleiche Problem :(

Meine Frage dazu wäre nun noch :

Kann man denn in einem solchen Fall evtl. vom Vermieter eine schriftliche Erklärung fordern dass er keinerlei Nachschlüssel mehr besitzt ?

Liebe Grüße
ZottelAtHome

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