Mietverzug, Kaution, Kueche, Mahnverfahren

28. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
Thorsten Gailing
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietverzug, Kaution, Kueche, Mahnverfahren

Mein Mieter ist Ende Maerz ausgezogen, hat aber die Miete fuer Maerz nicht gezahlt. Da ich selber keine Zeit hatte, hat mein Vater die Abnahme der Wohnung gemacht. Er hat dem Mieter schriftlich zugesichert, dass er die Kaution zureuckbekomme. Die Kaution liegt im Moment auf einem Sparbuch auf das Mieter und Vermieter nur gemeinsam zugreifen koennen (beide muessen unterschreiben). Im Anschluss daran wurde dem Mieter ein Brief geschickt mit der Aufforderung die Miete fuer Maerz zu zahlen und einem Hinweis, dass bei Eingang der ausstehenden Miete die Kaution zurueckgezahlt wuerde.

Das ist aber noch nicht alles. Teil des Inventars war eine Kueche. Bei Durchsicht des Inventarformulars (Teil des Mietvertrages) ist mir aufgefallen, dass das Inventarformular nicht unterschrieben ist (weder vom Mieter noch vom Vermieter). Der Mieter hat nun die Kueche mitgenommen und behauptet der Vormieter haette sie an ihn verkauft. Die Kueche war allerdings nie Eigentum des Vormieters, im Gegenteil, sie war im Mietvertrag des Vormieters als Eigentum des Mieters aufgefuehrt (Inventarforular vom Vormieter unterschrieben).

Ich beabsichtige ein Mahnverfahren gegen den Mieter einzuleiten.
Nun meine Fragen:

1. Muessen wir dem Mieter die Kaution zureckzahlen da wir ihm dies im Abnahmeprotokol der Wohnung zugesichert haben? Wie oben ausgefuehrt, wir haben ausserdem in unserem Brief an den Mieter gesagt, er bekomme die Kaution zurueck sobald die Miete gezahlt sei. Gibt es irgendeine Moeglichkeit dem Mieter Geld fuer die Kueche zu berechnen oder ist es dafuer zu spaet?

2. Wenn dies nicht moeglich ist, ist es ratsam die Kaution vor Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens zurueckzuzahlen? Ich nehme an der Mieter wird sagen, dass wir ihm die Kaution zugesichert haben aber bisher noch nicht zurueckgezahlt haben und ich moechte sicherstellen, dass er keinem wirksamen Einspruch gegen den Mahnbescheid einlegen kann.

Vielen Dank im Voraus!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tracheo
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Thorsten Gailing !
Zuerst muß die Miete gezahlt werden !zb. mit der Verrechnung der Kaution !
Mit der Küche das Geschriebene Wort zählt
wenn nichts im Mietvertrag steht wirst Du wohl Pech haben!!Eine Auskunft von einem Anwalt währe Ratsam !!

Grüße von Tracheo !!


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"Was wir wissen ist eine Träne
Was wir nicht wissen ist ein
Ozean !! "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Thorsten Gailing
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke fuer die Antwort.

Ich dachte mann duerfe die Kaution nicht mit der Miete verrechnen? Im Mietvertrag steht hingegen, dass man die Kaution fuer die Erfuellung aller Forderungen aus dem Mietvertrag benutzen duerfe????

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

sowiet ich weiß, darf die Kauiton auch für ausstehenede Mieten genommen werden.

P.

0x Hilfreiche Antwort

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