Mietvertragsrücktritt

2. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
stefanie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertragsrücktritt

Hallo,
ich möchte mich von meinem Mann trennen und habe auch bereits eine neue Wohnung. Jetzt möchte mein Sohn aber doch nicht mit ausziehen und die Wohnung ist für mich alleine zu teuer (mein sohn hätte einen teil zur miete dazugeben). Ich habe den Mietvertrag alleine unterschrieben.
Ich möchte jetzt eine andere günstigere Wohnung mieten. Das Mietverhältnis beginnt nächsten monat laut Mietvertrag den ich vor 10 Tagen unterschrieben habe. Komme ich da noch raus mit dem 14-tägigen Rücktrittsrecht. Bitte schnell antworten

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwältin Birgit Raupers
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)

Generell haben Sie ein Kündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten, unabhängig davon, ob Sie bereits eingezogen sind oder nicht, da der Vertrag mit Unterschrift wirksam abgeschlossen wurde. Ein gerenelles Rücktrittsrecht von 14 Tagen gibt es bei Mietverträgen nicht, es sei denn, sie haben eine solche Frist in dem Mietvertrag ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Sollte dies nicht so sein, gilt bedauerlicherweise für die die o.a. Kündigungsfrist, daher: unbedingt mit dem Vermieter sprechen und auf eine Aufhebung des Mietvertrages hinwirken.

MfG

Birgit Raupers

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ralf S.
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 4x hilfreich)

Birgit hat recht.

Empfehle dringend das direkte Gespräch mit dem Vermieter. Sind auch nur Menschen. Mir hat ein Gespräch mit ähnlichen Vorzeichen auch geholfen und ich kam mit einer Monatsmiete aus dem Vertrag raus.

Viele Grüße Ralf

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