Mietvertrag wirksam? Kaution und Miete rückholbar?

10. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
joe_barber
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag wirksam? Kaution und Miete rückholbar?

Hallo zusammen ich bin neu hier,

ich habe diese Woche Dienstag einen Mietvertrag per Email (nur von mir unterschrieben, eingescannt), sowie den Überweisungsnachweis der Kaution+Miete an den Vermieter überwiesen. Er meinte ich hätte 2 Tage Zeit um dies zu machen und am nächsten Tag würde sich jemand melden zwecks Termin Wohnungsübergabe.

Ich überwies das Geld aber eine Email zu senden war nicht möglich, da sein Postfach voll war (Rückmails vorhanden). Also schrieb ich an eine Emailadresse von der Hausverwaltung.

Zwischenzeitlich ist Samstag und ich habe noch keinen Anruf oder Antwort von irgendjemandem bekommen und kriege langsam Panik.

Meine Fragen:

1. Der Mietvertrag wurde von Ihm nicht unterschrieben sondern nur von mir und eingescannt und per Email gesendet. Ist er so überhaupt wirksam?

2. Wie komme ich aus der Sache am besten wieder raus? ich will meine Kaution und Miete wieder vollständig zurück (vollständig weil ich ja keinen einzigen Tag dort gewohnt habe). Wie muss ich vorgehen? Anwalt? Frist setzen? Rücktritt von meiner Unterschrift?

3. Falls er sich wider Erwarten meldet: habe ich ein Recht die Miete nächsten Monat anteilig um die Tage zu kürzen?

Vielen Dank für jede Hilfe.

Joe

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von joe_barber):
1. Der Mietvertrag wurde von Ihm nicht unterschrieben sondern nur von mir und eingescannt und per Email gesendet. Ist er so überhaupt wirksam?


Wenn auch der Vermieter unterschreibt, ja.

Zitat (von joe_barber):
2. Wie komme ich aus der Sache am besten wieder raus?


Durch Kündigung des Vertrages.

Zitat:
ich will meine Kaution und Miete wieder vollständig zurück (vollständig weil ich ja keinen einzigen Tag dort gewohnt habe).


Das spielt keine Rolle. Wann ist denn vertraglich vereinbarter Mietbeginn?

Zitat:
Rücktritt von meiner Unterschrift?


Das ist bei Mietverträgen im Normalfall nicht möglich.

So nebenbei, der Vermieter lebt nicht zufällig im Ausland?
Hattest Du Gelegenheit die Wohnung zu besichtigen?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
joe_barber
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Zitat (von joe_barber):
1. Der Mietvertrag wurde von Ihm nicht unterschrieben sondern nur von mir und eingescannt und per Email gesendet. Ist er so überhaupt wirksam?


Wenn auch der Vermieter unterschreibt, ja.

Zitat (von joe_barber):
2. Wie komme ich aus der Sache am besten wieder raus?


Durch Kündigung des Vertrages.

Zitat:
ich will meine Kaution und Miete wieder vollständig zurück (vollständig weil ich ja keinen einzigen Tag dort gewohnt habe).


Das spielt keine Rolle. Wann ist denn vertraglich vereinbarter Mietbeginn?

Zitat:
Rücktritt von meiner Unterschrift?


Das ist bei Mietverträgen im Normalfall nicht möglich.

So nebenbei, der Vermieter lebt nicht zufällig im Ausland?
Hattest Du Gelegenheit die Wohnung zu besichtigen?


Ist denn die Unterschrift eingescannt gültig? ich dachte nur original Unterschrift und dann per Post versenden?

Mietbeginn war 01.09. rückwirkend - Vertrag unterschrieben 06.09. (im Gegenzug wurde mir die Internetgebühr nicht berechnet...)

Am 10.09. habe ich immer noch keine Antworten auf meine Emails und keiner ruft an wegen Wohnungsübergabe.

Der Vermieter ruft immer mit unbekannter Nummer an, ich kann ihn außer per Email und Post nicht erreichen. Es ist eine Wohnungsgesellschaft mit Sitz in der Stadt und weiteren Städten.

Die Wohnung besichtigen konnte ich nicht, da er das nicht anbietet (extrem unprofessionelles Studentenwohnheim).

Habe ich aus deinem Post richtig verstanden, dass der Vermieter durch meine Email mit dem Vertrag und meiner Zahlung an Ihn trotz Leistungsverweigerung am längeren Hebel sitzt?

Wenn er den Mietvertrag unterschreibt steht mir doch ein Exemplar zu? Wenn ich keins erhalte dann ist doch der Vertrag nicht rechtsgültig?

Kann doch nicht sein, dass ein Mieter dermaßen benachteiligt wird, wenn sich jemand so dermaßen daneben verhält.

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#3
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Auch bei Mietverträgen über Wohnungen, die der Mieter nicht besichtigt hat, gibt es ein Widerrufsrecht.

Hier weiterlesen: http://www2.haus-und-grund.com/widerrufsrecht_vermeiden.nl,MTQ5.html

http://bvfi-inside.de/wp-content/uploads/2015/04/Das-Widerrufsrecht-nach-dem-Fernabsatzgesetz-bei-Abschluss-von-Wohnraum.pdf

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von joe_barber):
Ist denn die Unterschrift eingescannt gültig? ich dachte nur original Unterschrift und dann per Post versenden?


Originalunterschrift und überhaupt Schriftform ist nur bei Kündigung eines Mietvertrages vorgeschrieben.

Zitat (von joe_barber):
Die Wohnung besichtigen konnte ich nicht, da er das nicht anbietet (extrem unprofessionelles Studentenwohnheim).


Dann hast Du evtl. doch die Möglichkeit vom Vertrag zurück zu treten.

Wurde alles per Internet abgewickelt, keine Besichtigung der Mietsache und der Vermieter ist Unternehmer, wovon bei einer Wohnungsgesellschaft auszugehen ist, kann der Mieter vom Vertrag zurück treten.

Mehr hier
http://www2.haus-und-grund.com/widerrufsrecht_vermeiden.nl,MTQ5.html

Allerdings habe ich den leisen Verdacht das der "Vermieter" gar nichts mit der Wohnungsgesellschaft zu tun hat, sondern schlicht ein Betrüger ist.

Ruf doch am Montag mal bei dieser Wohnungsgesellschaft an.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
joe_barber
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Zitat (von joe_barber):
Ist denn die Unterschrift eingescannt gültig? ich dachte nur original Unterschrift und dann per Post versenden?


Originalunterschrift und überhaupt Schriftform ist nur bei Kündigung eines Mietvertrages vorgeschrieben.

Zitat (von joe_barber):
Die Wohnung besichtigen konnte ich nicht, da er das nicht anbietet (extrem unprofessionelles Studentenwohnheim).


Dann hast Du evtl. doch die Möglichkeit vom Vertrag zurück zu treten.

Wurde alles per Internet abgewickelt, keine Besichtigung der Mietsache und der Vermieter ist Unternehmer, wovon bei einer Wohnungsgesellschaft auszugehen ist, kann der Mieter vom Vertrag zurück treten.

Mehr hier
http://www2.haus-und-grund.com/widerrufsrecht_vermeiden.nl,MTQ5.html

Allerdings habe ich den leisen Verdacht das der "Vermieter" gar nichts mit der Wohnungsgesellschaft zu tun hat, sondern schlicht ein Betrüger ist.

Ruf doch am Montag mal bei dieser Wohnungsgesellschaft an.


Ich habe auch Angst, dass ich da an einen Betrüger geraten bin. Ich habe gerade nach seinem Namen im telefonbuch gesucht und einen angerufen der genauso heißt. Dieser sagte mir, dass bei ihm ständig Studenten anrufen er es aber nicht ist.

https://www.moneyhouse.de/GfWB-Gesellschaft-fuer-Wohnbau-mbH-Stuttgart
https://www.handelsregister.de/rp_web/search.do;jsessionid=C72F7F503AD03C2DE767B0F24C57F1EA-n1.tc04n01

Wenn ich im Handelsregister nach der Nummer suche kommt die Gesellschaft auch. Auf der anderen Homepage ist der betroffene Vermieter auch als GF eingetragen, also kann man davon ausgehen, dass alles seine Richtigkeit hat?

Oder bin ich da in etwas rein geraten...

Ich würde liebend gerne bei denen anrufen aber es ist nirgends eine Telefonnummer veröffentlicht (Widerspruch zu deinem Link, der Vermieter muss Telefonnummer usw dem Mieter mitteilen)

-- Editiert von joe_barber am 10.09.2016 12:29

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von joe_barber):
Es ist eine Wohnungsgesellschaft mit Sitz in der Stadt und weiteren Städten.


Am Montag dort aufschlagen und fragen, was Sache ist. Dort nichts unterschreiben oder entgegen nehmen, sondern bei Bedarf nur den Widerruf mit Fristsetzung der Rückzahlung gegen Empfangsbestätigung auf deiner Kopie abgeben.

Wenn die sagen, die haben damit nichts zu tun, mit den Unterlagen zur Polizei.

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