Mietvertrag vorzeitig abbrechen

22. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Gummi
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)
Mietvertrag vorzeitig abbrechen

Hallo zusammen,

ich habe mir eine Wohnung gemietet ab dem 01.09.2009.
Nun hat mir mein Arbeitgeber eröffnet, dass ich das nächste jahr in China tätig sein werde.
Nun habe ich meinen Mietvertrag vorzeitig gekündigt, ich wohne auch noch nicht in der Wohnung.
Muss ich die dreimonatige Kündigungsfrist einhalten, auch wenn der Vertrag noch nicht begonnen hat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Ja, die Kündigungsfrist gilt auch dann, wenn die Wonung noch nicht bezogen wurde. Du kannst also heute zum 30.11.2009 kündigen.



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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

:grins:



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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12326.08.2009 09:56:08
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 20x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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