Hallo zusammen,
ich habe mir eine Wohnung gemietet ab dem 01.09.2009.
Nun hat mir mein Arbeitgeber eröffnet, dass ich das nächste jahr in China tätig sein werde.
Nun habe ich meinen Mietvertrag vorzeitig gekündigt, ich wohne auch noch nicht in der Wohnung.
Muss ich die dreimonatige Kündigungsfrist einhalten, auch wenn der Vertrag noch nicht begonnen hat?
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Mietvertrag vorzeitig abbrechen
22. August 2009
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Frage vom 22. August 2009 | 14:39
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 2x hilfreich)
Mietvertrag vorzeitig abbrechen
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#1
Antwort vom 22. August 2009 | 14:47
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2353x hilfreich)
Ja, die Kündigungsfrist gilt auch dann, wenn die Wonung noch nicht bezogen wurde. Du kannst also heute zum 30.11.2009 kündigen.
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"justice"
#2
Antwort vom 24. August 2009 | 19:44
Von
Status: Bachelor (3432 Beiträge, 2536x hilfreich)
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#3
Antwort vom 25. August 2009 | 11:37
Von
Status: Beginner (125 Beiträge, 20x hilfreich)
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