Mietvertrag vor Einzug kündigen

16. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
lebes
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 8x hilfreich)
Mietvertrag vor Einzug kündigen

Hallo, kann man einen Mietvertrag nach Unterschreiben in einer bestimmten Frist kündigen?

Danke für Infos.

Gruß

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Ja, mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten, es sei denn es gibt eine Klausel, nach der die Kündigung für einen bestimmten zeitraum ausgeschlossen ist.

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#2
 Von 
lebes
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 8x hilfreich)

Sorry habe mich mißverständlich ausgedrückt. Es geht um die Frage, ob ich den Vertrag kurz nach Unterzeichnung (also noch vor Einzug) wieder kündigen kann, weil ich doch eine noch viel bessere Wohnung gefunden habe.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Es gibt keine Widerrufsfrist etc., wenn Sie darauf hinauswollen.

Die Antwort von hh gilt auch weiterhin.

Ich kann Ihnen nur raten mit dem Vermieter eine einvernehmliche Lösung mittels Aufhebungsvertrag zu finden.

-- Editiert von stefan 5 am 16.03.2007 16:45:08

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