Mietvertrag unterschrieben,Vermieter ohne Reaktion

10. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
jul3tY
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag unterschrieben,Vermieter ohne Reaktion

Guten Morgen,

ich hoffe Ihr könnt mir ein paar gute Tipps geben. Mir ist klar das eine Rechtsberatung bei einem Anwalt nur 100%ig Klarheit bringen kann, aber vielleicht könnt Ihr Anregungen liefern.

Meine Freundin und ich beziehen zum 01.04. eine Wohnung. Der Mietvertrag wurde von beiden Parteien unterschrieben. Wir hatten die mündliche Zusage das Wochenende vor dem 01.04. in die Wohnung zu können und den Umzug vollziehen zu können. Hier haben wir leider den Fehler gemacht, dies nicht schriftlich im Vertrag festzuhalten.

Nun stellt sich raus, dass wir wohl erst am 01.04. einziehen können, da der Vormieter auf einmal die Wohnung nicht ehr verlässt. Doof gelaufen, aber können wir halt nicht ändern. Also haben wir bei unserem Arbeitgeber Urlaub eingereicht. Da es der erste Zusammenzug ist, haben wir einiges an neuen Möbeln bestellt und zum 01.04. + 02.04. in die Wohnung liefern lassen. Nun haben wir aber das Problem, dass wir den Vermieter nicht mehr erreichen (weder telefonisch, noch auf dem Anrufbeantworter, oder per E-Mail. Auch die Kontaktaufnahme über seinen Bruder (sind beides Vermieter) und dessen Frau war erfolglos). Der Vormieter hat sich nun telefonisch bei uns gemeldet, dass er doch schon ehr aus der Wohnung raus ist, sodass unserem Umzug am Wochenende davor eigentlich nichts im Wege stehen würde.

Unteranderem haben wir dem Vermieter am 06.02. Anträge zum Unterzeichnen für das Sparbuch der Mietkaution zugesandt, welche wir immer noch nicht zurückerhalten haben.

Welche Möglichkeiten haben wir, wenn sich der Vermieter bis zum 01.04. nicht meldet?

Wir haben gelesen, gesetzt dem Fall das der Vormieter doch nicht vorher die Wohnung verlässt, dass uns die Wohnung am 01.04. ab 12:00 Uhr erst rechtlich zur Verfügung steht - stimmt das? Hier haben wir halt das Problem, dass wir nicht genau wissen um wie viel Uhr die Speditionen mit den Möbeln kommen und auch der Techniker für den Internet- und Fernsehanschluss ist auf den 01.04. bestellt (ich benötige den Internetanschluss beruflich). Ist es hilfreich dem Vermieter ein Einschreiben mit Termin zur Schlüsselübergabe + Übergabeprotokoll zukommen zu lassen für den 01.04. um 08:00 Uhr?

Die entstehenden Kosten für eine eventuelle Nichtlieferung der Möbel etc. können wir dies dem Vermieter zu Lasten legen, wenn er uns den Zutritt zur Wohnung nicht fristgerecht gewährt? Ein Problem mit eventuellen Kündigungsfristen der alten Wohnung haben wir nicht, da wir beide derzeit noch im Elternhaus wohnhaft sind.

Ich hoffe ich habe nichts vergessen.

Vielen Dank.

Gruß

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Da ihr nicht schriftlich vereinbart habt, dass ihr die Wohnung vor Mietbeginn betreten dürft, muss es euch aber ab dem 01.04. möglich sein, dann beginnt das Mietverhältnis.

Für die Kosten, die euch entstehen, falls die Wohnung dann nicht beziehbar ist, haftet dann der Vermieter, weil er seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt.

Das würde ich ihm schriftlich mitteilen.

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