Hallo Liebe Mitglieder,
ich hoffe hier auf Antworten die mir weiterhelfen können.
Folgend, die Fakten zum bessren Verständnis:
1. Mietvertrag
für Büroräume, unbefristet Beginn Januar 15.
2. Büro wurde ohne Übergabe, Protokoll, Schlüsselübergabe oder ähnliches von mir Übernommen und der Vermieter hat das Büro auch nicht besichtigt.
3. Vom Vermieter unterschriebener Mietvertrag wurde mir nie zugesandt. Ich habe ein unterschriebenes Exemplar an den Vermieter gesendet.
4. Der Mietvertrag enthält, nach meinem Verständnis und meinem Informationsstand, unzulässige Klauseln.
5. Ich habe die Miete für die Monate Januar und Februar gezahlt, danach eingestellt, da ich keinen unterschriebenen Mietvertrag erhalten habe. Ich dachte der Vermieter wird sich schon melden...
6. Im September erhielt ich eine Mail mit der Bitte um Zusendung des von mir unterschrieben Mietvertrag, da dem Vermieter keine Exemplar mit einer oder gar beiden Unterschriften vorliegen würde.
7. Daraufhin habe ich den Vertrag, per Einwurfeinschreiben( Belege und Kopie des Schreibens natürlich aufbewahrt) fristgerecht, zum 31.12., gekündigt.
8. Auch hier habe ich, trotz meiner Bitte, nie eine Bestätigung erhalten.
Heute kam dann der Anruf bezgl. offener Mietschulden und die Nachfrage nach einem Kündigungsschreiben...
Ich finde diesen gesamten Ablauf sehr zweifelhaft und würde gerne wissen, ob ich überhaupt noch etwas nachbezahlen sollte.
Vielleicht kann mir jemand eine guten Rat geben. Der nächste Schritt wird dann wohl ein Anwalt sein.
Vielen Dank und Grüße
Mietvertrag ungültig? Vermieter hat nie einen Mietvertrag unterschrieben...
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Offensichtlich wurde ja gemietet.
ZitatIch habe die Miete für die Monate Januar und Februar gezahlt, danach eingestellt, :
Damit besteht noch 10 Monatsmieten Mietrückstand, zzgl. Zinsen.
ZitatDaraufhin habe ich den Vertrag, per Einwurfeinschreiben( Belege und Kopie des Schreibens natürlich aufbewahrt) fristgerecht, zum 31.12., gekündigt. :
Damit kann man zumindest die Kündigung nachweisen, und hat daher nicht noch mehr Miete offen.
ZitatDer nächste Schritt wird dann wohl ein Anwalt sein. :
Wieso noch mehr Geld ausgeben? Die Schulden sind doch existent, was soll der Anwalt denn machen?
Welche Rat suchst denn genau?
Mietverträge können auch mündlich zustande kommen.
Eingezogen - Miete gezahlt - fertig Mietvertrag.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Die muß der Empfänger nicht bestätigen.
Zitat4. Der Mietvertrag enthält, nach meinem Verständnis und meinem Informationsstand, unzulässige Klauseln. :
Welche deiner Meinung nach?
Hinwies, es kein Mietvertrag über Wohnraum.
Zitat5. Ich habe die Miete für die Monate Januar und Februar gezahlt, danach eingestellt, da ich keinen unterschriebenen Mietvertrag erhalten habe. :
unklug
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Vielen Dank für die Antworten.
Ich habe etwas von einem konkludenten Mietvertrag gelesen. Dort wird auch ein teilen beschrieben, was die Einstellung der Mietzahlung bedeutet. Hier wollte ich mich noch schlau machen was genau ein konkludenter Vertrag ist.
" Vor Rückgabe hat der Mieter die Räume der Mietsache zu renovieren." Klausel?
Verstoß gegen §9 AGBG
, nachdem was ich gefunden habe.
Ich möchte im Grunde nur klären, ob der Mietvertrag während des Jahres 2015, zu jeder Zeit Gültigkeit besaß.
In der ganzen Schilderung vermisse ich die Rückgabe der Mietsache ... ?
ZitatIch habe die Miete für die Monate Januar und Februar gezahlt, danach eingestellt, da ich keinen unterschriebenen Mietvertrag erhalten habe. :
Das ist aber kein Grund die Miete nicht zu zahlen.
Der Vermieter scheint aber etwas verpeilt zu sein, sonst hätte man wohl längst was vom Gericht bekommen ...
Die Schulden würde ich schnellstens mal zahlen, das kann sonst teuer werden.
ZitatHier wollte ich mich noch schlau machen was genau ein konkludenter Vertrag ist. :
Guckst Du hier; verständlich erklärt, auch zum Mietvertrag.
http://www.juraforum.de/ratgeber/vertragsrecht/konkludenter-vertragsschluss-was-genau-ist-das
ZitatIch möchte im Grunde nur klären, ob der Mietvertrag während des Jahres 2015, zu jeder Zeit Gültigkeit besaß. :
Damit
beantwortest Du doch Deine Frage selbst. Oder bist Du ein rechtswidriger Haus(büro)besetzer?ZitatBüro wurde ohne Übergabe, Protokoll, Schlüsselübergabe oder ähnliches von mir übernommen :
Ich kann mich in Dein Denken nicht wirklich hineinversetzen.
Du übernimmst sicher nach Absprache einen Büroraum. Du nutzt diesen Büroraum. Du kündigst sogar den Mitvertrag.
Und jetzt fragst Du verklausuliert, ob Du den Vertrag erfüllen - sprich den Mietzins zahlen musst? Kann nicht wirklich Dein Ernst sein, oder?
Wann und zu welchem Termin hast Du dem Vermieter die Rückgabe der Mietsache (§ 546 BGB ) angeboten? Ist die Mietsache bereits zurückgegeben worden?
Berry
ZitatIch möchte im Grunde nur klären, ob der Mietvertrag während des Jahres 2015, zu jeder Zeit Gültigkeit besaß. :
Natürlich hatte er das.
Zitat" Vor Rückgabe hat der Mieter die Räume der Mietsache zu renovieren." Klausel? :
Verstoß gegen §9 AGBG , nachdem was ich gefunden habe.
Welche AGB?
Noch mal der Hinweis das hier kein Mietverhältnis über Wohnraum geschlossen wurde!
ZitatIch möchte im Grunde nur klären, ob der Mietvertrag während des Jahres 2015, zu jeder Zeit Gültigkeit besaß. :
Klar es war ein gewerblicher Miet / Pachtvertrag.
ZitatVielleicht kann mir jemand eine guten Rat geben. Der nächste Schritt wird dann wohl ein Anwalt sein. :
Da wird der Vermieter schon auf dem Weg dazu sein.
ZitatDer Mietvertrag enthält, nach meinem Verständnis und meinem Informationsstand, unzulässige Klauseln. :
Bei gewerblichen Verträgen ist die Vertragsgestaltung sehr offen.
Zitat6. Im September erhielt ich eine Mail mit der Bitte um Zusendung des von mir unterschrieben Mietvertrag, da dem Vermieter keine Exemplar mit einer oder gar beiden Unterschriften vorliegen würde. :
7. Daraufhin habe ich den Vertrag, per Einwurfeinschreiben( Belege und Kopie des Schreibens natürlich aufbewahrt) fristgerecht, zum 31.12., gekündigt.
Fällt mir gerade auf: wenn es ein gewerblicher mündlicher Mietvertrag ist, ist nach September überhaupt keine fristgerechte Kündigung zum 31.12. mehr möglich.
Und ob im gewerblichen Bereich die Kündigung mit zu kurzer Frist in eine fristgerechte Kündigung umgedeutet wird, bin ich mir nicht sicher.
Die Mietrückstände sind also noch höher, die Frage ist nur, wie hoch.
Je nach Zeitpunkt der Kündigung wurde zum 31.3.16 gekündigt, zum 30.6.16 oder der Vertrag hat sogar noch Bestand.
-- Editiert von hiphappy am 11.01.2017 17:49
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