Mietvertrag sofort wieder küngigen?

23. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
alibaba3030
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag sofort wieder küngigen?

Hallo zusammen,
Herr XY unterschreibt ein Mietvertrag im Oktober 2007 und bezieht die Wohnung am 01/01/2008.(Mietbeginn)
Kann Herr XY noch zurücktreten????

-----------------
"Mit lieben Gruss
alibaba"

-- Editiert von alibaba3030 am 23.10.2007 20:46:35

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Nein, zurücktreten kann er nicht.

Es steht ihm allerdings frei, sofort unter Einhaltung der 3-monatige Kündigungsfrist wieder zu kündigen. Eine Kündigung wäre also jetzt noch zum 31.01.2008 möglich.

Um die Zahlung der Januar-Miet kommt Herr XY aber nicht herum.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

@hh

3 Monate, wirklich? Ist das nicht geändert worden?

Was ist hiermit:

<a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html>§ 573c BGB klick hier</a>

:???:




-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

@Apothekenpferd
Wie meinst Du denn das? Auch im § 573c stehen 3 Monaten, genau geommen sind es 3 Tage weinger. Die Kündigung muss also spätestens am 03.11 beim Vermieter sein.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

@hh Danke!

Krass, hätte gestern geschworen, dass ich nächsten statt übernächsten Monat gelesen hätte.
Welches Pferd hat mich da nur geritten :(

-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Eine kleine Korrektur noch zu meiner letzten Aussage:

In Bundesländern, in denen der 01.11. ein Feiertag ist, muss eine Kündigung zum 31.01.2008 spätestens am 05.11. beim Vermieter sein.

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