Hallo zusammen,
Herr XY unterschreibt ein Mietvertrag im Oktober 2007 und bezieht die Wohnung am 01/01/2008.(Mietbeginn)
Kann Herr XY noch zurücktreten????
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"Mit lieben Gruss
alibaba"
-- Editiert von alibaba3030 am 23.10.2007 20:46:35
Mietvertrag sofort wieder küngigen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Nein, zurücktreten kann er nicht.
Es steht ihm allerdings frei, sofort unter Einhaltung der 3-monatige Kündigungsfrist wieder zu kündigen. Eine Kündigung wäre also jetzt noch zum 31.01.2008 möglich.
Um die Zahlung der Januar-Miet kommt Herr XY aber nicht herum.
@hh
3 Monate, wirklich? Ist das nicht geändert worden?
Was ist hiermit:
<a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html>§ 573c BGB klick hier</a>
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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"
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@Apothekenpferd
Wie meinst Du denn das? Auch im § 573c stehen 3 Monaten, genau geommen sind es 3 Tage weinger. Die Kündigung muss also spätestens am 03.11 beim Vermieter sein.
@hh Danke!
Krass, hätte gestern geschworen, dass ich nächsten statt übernächsten Monat gelesen hätte.
Welches Pferd hat mich da nur geritten
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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"
Eine kleine Korrektur noch zu meiner letzten Aussage:
In Bundesländern, in denen der 01.11. ein Feiertag ist, muss eine Kündigung zum 31.01.2008 spätestens am 05.11. beim Vermieter sein.
Und jetzt?
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