Hallo, ich habe eine Frage:
Es geht um den Mietvertrag meines Bruders (18) - er ist jetzt mit einem Freund zusammen gezogen, dessen Mutter sowie mein Vater als Bürgen im Mietvertrag genannt sind - die Mutter des Freundes hat den Vertrag unterzeichnet, mein Vater nicht. Mieter und Vermieter haben auch schon unterzeichnet.
Eingezogen sind die Jungs nun auch schon, nun will der Vermieter aber die Unterschrift von meinen Vater noch haben, welcher er aber definitiv nicht leisten wird.
Kann der Vertrag jetzt einfach wieder aufgelöst werden? Oder haben die Jungs 3 Monate Kündigungsfrist, wenn der Vermieter ihnen kündigen sollte?
Mietvertrag rechtskräftig??
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Das käme ggf. auf den Richter an.
Ich denke, beide Mieter haften gegenüber dem Vermieter gesamtschuldnerisch. Die Mutter bürgt für beide Mieter.
Mit einem zweiten Bürgen wäre der Vermieter unangemessen
über-abgesichert.
Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Sollte der Vermieter vorzeitig kündigen wäre Widerspruch angebracht.
Übrigens- bei einem Autokredit kann die Bank den Fahrzeugbrief einbehalten, o d e r eine Lohnabtretung.
Beides darf die Bank nicht verlangen.
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Hallo,
ich denke der Vertrag ist gültig. Wenn der Vermieter den gegenzeichnet, ohne dass alle Unterschriften drauf sind, ist das sein Problem.
Er hätte dann eben ohne die Unterschrift des Vaters die Gegenzeichnung verweigern müssen. Und wenn der Vater nicht unterschreibt, überlegen ob er noch will.
Nun haben beide Seiten unterschrieben und dann gilt es auch.
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"Chylla"
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