Mietvertrag - mündlich - schriftlich - Vorvertrag

27. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
rebellecoeur
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag - mündlich - schriftlich - Vorvertrag

Hallo an alle,

vielleicht kann mir jemand von Euch helfen?
Ich komme mit den genauen Unterscheidungen bei dem Zustandekommen eines
mündlichen Mietvertrages bzw. eines Vorvertrages nicht zurecht.

Folgender Sachverhalt:

Wohnung wurde auf einem einschlägigen Online-Portal von der derzeitigen Mieterin
inseriert ("Suche Nachmieter..."). Auf die erste Kontaktaufnahme zur Mieterin (M) hin,
teilte diese mit, man solle sich an die Vermieterin (V) wenden.

Nach telefonischer Absprache mit dieser bezüglich wer einziehen will (A + B), wurde
eine Selbstauskunft übersandt und an M verwiesen um einen Besichtigungstermin
zu vereinbaren.

Dieser wurde gestern wahrgenommen. Nach dem Termin hat A der V - wie vorher
vereinbart - mitgeteilt, dass A und B die Wohnung gefällt und man an dieser sehr
interessiert sei und sie auch nehmen wollen würde (wenn möglich).

Daraufhin antwortete V, dass sie sich am nächsten Tag zur Terminvereinbarung für
ein persönliches Gespräch melden würde.

Heute meldete sich V und man einigte sich auf den xx.05. als Termin für ein persönliches
Gespräch. Zudem meinte V noch, dass sie dann gerne sicher sein würde, dass A und B
die Wohnung nehmen würden.

A antworte darauf lediglich, dass der xx.05. als Termin für ein persönliches Gespräch
i. O. wäre.

Das mögliche Einzugsdatum wurde noch nicht benannt. Auch wurden die notwendig zu
zahlende Kaution sowie die monatliche Warmmiete lediglich von der M erwähnt,
von V wurde diesbezüglich noch nichts genannt.


Ist hier trotzdem ein mündlicher Vertrag bzw. ein Vorvertrag zustande gekommen?


Vielen lieben Dank, falls mir jemand dabei helfen würde :)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Nein.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rebellecoeur
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke AltesHaus!

Also wäre eine Absage dieses Termins höchstens moralisch verwerflich,
juristisch jedoch i.O.?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Auch nicht moralisch verwerflich, Sie haben es sich halt anders überlegt. Nur sagen Sie bitte sofort ab, damit der VM sich darauf einrichten kann, es gibt gewiss noch andere Interessenten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von rebellecoeur):
Daraufhin antwortete V, dass sie sich am nächsten Tag zur Terminvereinbarung für
ein persönliches Gespräch melden würde.
Der Vermieter will offenbar ein persönliches gespräch und erst dann entscheiden. Das ist sein gutes Recht. Genauso haben aber natürlich auch die Mieter das Recht, dieses persönliche Gespräch abzuwarten und sich erst dann endgültig zu entscheiden. Daran ist nichts Verwerfliches.

Im übrigen ist ja eh noch alles Wesentliche offen. Die Miete ist nicht vereinbart (Warmmiete allein sagt ja nichts über die Kaltmiete und die Nebenkosten), Einzugstermin fehlt noch und vieles mehr. Da kann man sicherlich noch nicht von einem mündlichen Mietvertrag ausgehen.

1x Hilfreiche Antwort

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