Mietvertrag kündigen!

20. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Matbianco
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag kündigen!

Hallo zusammen, ich habe meine Wohnung zum 1.1.08 vermietet! dazu auch einen mietvertrag abgeschlossen! Meine Frage kann ich als Vermieter von diesen Vertrag noch zurücktreten? Oder gelten schon jetzt die normalen Kündigungsfristen (Mieter ist noch nicht eingezogen)
Danke für Eure Hilfe

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

Nein!

Warum hast du es dir denn anders überlegt?

Auch die Kündigungsfristen helfen dir als VM nur bedingt weiter: Du brauchst schon einen Grund. 2 ausgebliebene Monatsmieten sind da sehr gerne genommen, aber derzeit dürfte dir dein künftiger Mieter nicht mal eine schulden.

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#2
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Tja, Matt,

kommt darauf an, wieviel Dir die Sache wert ist.

Wenn Du den Mieter garnicht erst in die Wohnung hineinläßt, brauchst Du ihn auch nicht rauszuklagen.
Der Mieter kann bei Verweigerung der Übergabe den Vertrag fristlos kündigen (muß er aber nicht).
Auf jeden Fall erwirbt er dadurch Schadensersatzansprüche gegen Dich.

Zuvörderst bleibt natürlich zu klären: Was hat Dich eigentlich bewogen ?

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#4
 Von 
Matbianco
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die Antworten,

dachte mir fast schon dass ich da so ganz einfach nicht rauskomme. Sachverhalt ist so dass ich den Mieter netterweise erlaubt habe schon diverse Möbel aufzustellen jedoch der Mietvertrag erst ab 1.1.08 läuft wurde auch erst letzte Woche unterschrieben deshalb denke ich mir das man hier wie bei allen Verträgen innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen kündigen kann? Weis nicht ob ich da richtig liege! Na der Grund für mich zu kündigen ist etwas delikat denn die "Möbel" weissen deff. auf eine Nutzung der Wohnung unter anderem als na ja lann ich hier nicht reinschreiben o.ä hin und vermietet habe ich ja ausdrücklich als Wohnung d.h. nicht gewerblich? Wäre schön wenn Ihr noch weitere Infos für mich hättet!
Danke Danke

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hm,

ich glaube nicht, daß diese Vermutung Dich dazu berechtigt, die WOhnung zu kündigen. Ein Rücktrittsrecht innerhalb von 2 Wochen gibt es jedenfalls nicht.

Du müsstest schon eine gewerbliche Nutzung nachweisen.

Gruß

Michael

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#6
 Von 
Matbianco
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Und nochmls Danke an alle,

dachte ich kann innerhalb von 2 wochen zurücktreten ist aber wohl nicht so einfach. Na etwas konkreter wie siehts aus wen ich meinen Mieter (in meinen Fall Mieterin) die unerlaubte gewerbliche Nutzung noch dazu im nicht so ganz tollen Gewerbe, nachweisen kann? Kann ich dann das Mietverhältnis, das ja eigentlich noch gar nicht angefangen hat, beenden d.h. vom Vertrag zurücktreten oder bin ich trotzdem an irgendwelche Kündigungsfristen (wenn ja welche) gebunden?
Tausend Dank für eure Hilfe
Matthias

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#7
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Matbianco
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal, es handelt sich um ein reines Wohnhaus in einer Stadt mit ca. 16.000 EW! Bei den Gewerbe hadelt es sich, wie schon vermutet um eine Form der Prostitution momentan so ne Art SM über Webcam kann man sich leicht vorstellen dass ich da nicht sehr begeistert bin zumal dadruch auch die anderern Mieter hinsichtlich Ruhezeiten gestört werden. Momentan findet kein "Parteiverkehr" stadt. Mir ist ja eigentlich egal was die in "Ihrer" Wohnung treibt so lange niemand dadruch gestört wird oder eben "Parteiverkehr" Stadt findet. Miete hat Sie nat. noch nicht gezahlt und auch bis jetzt trotz mehrmaliger Aufforderung keine Kaution!
Ist halt einfach ein mieser Start in ein Mietverhältnis wurde auch hinsichtlich Ihrer Arbeitsstätte belogen (wurde gekündigt) deswegen möcht ich das Mietverhältnis am liebsten beenden bevor es anfängt! Habt Ihr noch einige Tips dazu!
Mit den allerherzlichsten Dankeschön für eure Hilfe
Matthias

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#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Miete und Kaution werden erst zum 01.01.08 fällig, warum sollte der Mieter vorher zahlen ?

Und mit der Ruhestörung musst Du warten, bis sie wirklich da ist.

Gruß

Michael

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#10
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

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#13
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Nur mal so am Rande:

Wie funktioniert eigentlich S/M per WebCam ?

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#14
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
Matbianco
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Na wie es genau funktioniert kann ich euch nicht sagen will ja lieber Euros als naturalien *lach* na ganz einfach Webcamcomunity u.s.w. nur so ganz alleine Fesseln u.ä. klappt ja auch nicht d.h. Sie braucht gehilfen Wohnung ist an Sie alleine mit Kind vermietet steht auch im Vertrag!
Zwecks der Kaution habe ich mit Ihr "schriftlich" vereinbart ist sofort bei beginn von Umbauarbeiten (Neue Farbe Küche u.s.w.) zu bezahlen. Deswegen bin ich der meinung dass dass mit den 3 Raten und ab 1. Miete bei mir ja hinfällig ist? Lieg ich da richtig? Wäre ja dann noch ein weiterer Kündigungsgrund?
Danke für eure Antworten
lg
Matthias

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#16
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Wenn sie in ihrer Selbstauskunft eine Arbeitsstelle angegeben hat, die zu dem Zeitpunkt nachweislich schon nicht mehr bestand, ist der MV anfechtbar, da eine Täuschung vorliegt. Ich glaube jedoch, dass dies nicht heißt, sie kann nicht einziehen, sondern Du könntest sie vielleicht nur schneller wieder los werden. Mit Kind wird das wahrscheinlich aber schwieriger werden...

Wie sich jemand einrichtet ist Geschmackssache, hat Dich nichts anzugehen, und allein die Vermutung, dass sie der Prostitution in der Wohnung nachgeht, reicht einfach nicht aus und könnte böse Folgen für Dich haben. Schon mal was von Rufmord und Diskriminierung gehört?

Ich dachte auch, dass ich meine Kaution, laut Vertrag, innerhalb 2 Wochen nach Vertragsabschluss bekommen muss, aber ist wohl nicht so. Der Mieter hat Zeit bis zum Einzug und kann auch in 3 Raten zahlen. Du wirst sie also einziehen lassen müssen und darauf hoffen, dass sie die Kaution übergibt und die Miete pünktlich zahlt. Erst wenn sie das nicht tut kannst Du sie anmahnen.

Im Prinzip ist es so, dass Du noch gar nicht weißt, ob und wie sie ein Gewerbe in der Wohnung betreibt. Es kann auch sein, dass sie Privat auf WebCam-Kram steht, sich nicht dafür bezahlen lässt. Musst Du ihr erstmal nachweisen, und selbst dann steht es Dir frei, sie anzuschwärzen. Es ist ja so: Wenn sie das nur so macht, pünktlich ihre Miete zahlt und nicht unangenehm im Haus auffällt, dann lass sie doch...

Erst wenn im Haus stets und ständig irgendwelche Fremde ein und aus gehen, sich die Bewohner darüber beschweren, etc. kannst Du was machen. Wenn aber ein Kind mit in der Wohnung lebt, sie eine gute Mutter ist, dann kann ich mir das spontan nicht so recht vorstellen. Sie wird wahrscheinlich am Abend, wenn der Zwerg im Bett ist, ihre Webcam anwerfen... Na und?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

@ Matthias

Sei mir nicht böse, aber entweder machst Du mal einen Lehrgang mit in Mietrecht, oder Du verkaufst die Wohnung besser. Du hast anscheinend absolut keinen Schimmer, was die rechtliche Seite betrifft.

1. Die Kaution darf der Mieter auf 3 Raten zahlen. Da kannst Du vereinbaren was Du willst.

2. Du kannst nicht vom Vertrag zurücktreten

3. Wenn Du eine Wohnung vermietest, dann gehst es Dich absolut nix an, was die da drin mit einer WebCam machen, auch kannst Du nicht verhindern, daß noch jemand einzieht.

Erst wenn wirklich ein Schaden entsteht durch Mietminderung & dergleichen kannst Du tätig werden.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Hi Mike,

Da kannst Du vereinbaren was Du willst.

Da wäre ich mir in dem Fall

Zwecks der Kaution habe ich mit Ihr schriftlich vereinbart ist sofort bei beginn von Umbauarbeiten (Neue Farbe Küche u.s.w.) zu bezahlen

nicht so sicher.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Matbianco
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Stimmt schon geht mich echt nix an was die in Ihrer Wohung bzw. privat treibt!
Posaune ja auch nix weiter rum wg Rufmord u.ä. nur wie schon geschrieben der Start in unsere Mietbeziehung ist nicht so toll und bevor es noch mehr Ärger gibt lieber gleich schluss damit!
Aber noch was seit vorgesern ist sie quasi Eingezogen d.h. ist den ganzen Tag hier und treibt irgendwas und übernachtet auch hier!
Lt. MV darf Sie ab 1.1.08 einziehen vorher habe ich Ihr nur aus goodwill erlaubt ein paar sachen hier schon mal reinzustellen bzw. Malern u.s.w. jedoch nix von egen Wohnen krieg ja auch noch keine Miete! Ihre alte Wohung hat Sie ja noch! Somit kann ich Sie doch einfach nicht mehr reinlassen bzw. die Schlüssel abnehen bis zum deff. Beginn des Mietverhältnisses? WEnn ich Sie dann nicht mehr reinlass muss wenigstens Sie klagen?
Nicht falsch verstehen wenn ich die div. Details mal weglasse ist Sie ganz O.K. und hätte ja auch nix dagegen enn die hier inRuhe wohnt und zahlt nur tut Sei halt grad weder "ordentlich und ruhig" Wohnen und die Zahlungsmoral 8ja ich weiss rein rechtlich) lässt auch zu wünschen übrig!
Hat jemand noch nen Tipp für mich?
Dnke
Matthias

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#20
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Du hast ihr bereits die Schüssel gegeben... Pech! Habt ihr wenigstens ein Übergabeprotokoll gemacht?!

Bisher kann von Zahlungsmoral noch keine Rede sein. Das Mietverhältnis beginnt offiziell am 01.01.08, und dann lass Dich überraschen. Mal den Teufel nicht an die Wand, so wie ich das in den letzten Tagen gemacht habe... Wie sich heraus gestellt hat, unbegründet!!!

Du hättest vor der Schlüsselübergabe mit ihr vereinbaren können, dass sie die Miete für Dez07 zur Hälfte zahlt... Aber so? Keine Chance! Ich hatte mal einen Vermieter, der die Hälfte verlangt und bekommen hat, weil ich 2 Wochen früher eingezogen war, und ein anderer Vermieter hat mir die 2 Wochen geschenkt.

Wenn sie an sich doch OK ist... Warte ab und mach Dich jetzt nicht verrückt. Bringt jetzt eh nichts, und das Mietverhältnis wäre nur gestört, wenn Du ihr gegenüber gleich am Anfang schon ausrastest.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Matbianco
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja Übergabeprotokol hab ich gemacht!
Hast wahrscheinlich Recht kann jetz eh nix merh machen mal abwarten udn das beste hoffen!
Bin ja kein Unmensch und will Mutter mit Kind auf die Straße werfen bin aber auch nicht Caritas o.ä. mir gehts ja nicht um ein paar Euros Miete für Dez. nur halt ums Prinzip!
Danke für eure "Anteilnahme :) "
Matthias

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