Hallo, ich habe folgendes Problem!
Ich wohne derzeit in einem Studentenzimmer, möchte aber unbedingt aus diesem ausziehen. Zu den Gründen ist zu sagen, dass nichts außergewöhnliches vorgefallen ist, mir stimmt einfach das Preisleistungsverhältnis nicht mehr.
Da ich in meinem jugendlichen Leichtsinn den Mietvertrag ohne großes Nachdenken unterschrieben habe, stellt sich nun für mich die Frage, ob folgender Inhalt des Vertrages rechtens ist:
"Mietdauer jeweils für 2 Semester, jedoch mindestens für 1 Jahr jeweils vom 01.09.bis 31.08.des jeweiligen
Jahres Die Parteien verzichten in dieser Zeit auf ihr Kündigungsrecht, bei vorherigem Auszug hat der
Mieter einen Nachmieter zu bringen.Trotz dieses Zeitvertrages muss 6 Wochen vor Auszug schriftlich
gekündigt werden
Während eines evtl. Praktikums wird der Mietvertrag nicht unterbrochen, der Mieter kann jedoch auf sein
Risiko untervermieten.
Bei früherem Auszug hat der Mieter einen Nachmieter zu stellen , der diesen Mietvertrag in vollem Inhalt
anerkennt."
Gibt es hier eine rechtliche Möglichkeit, den Mietvertag auch ohne einen Nachmieter zu kündigen oder stehen die Chancen hierbei schlecht?
Bitte um schnellstmögliche Antworten. Vielen vielen Dank schon mal für die Auskunft!
Gruß
M.S.
Mietvertrag kündigen - Geht das?
17. Januar 2006
Thema abonnieren
Frage vom 17. Januar 2006 | 21:28
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag kündigen - Geht das?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 18. Januar 2006 | 01:49
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
Befristete Mietverträge für 1 Jahr sind rechtlich zulässig.
M.E. ist es ein Entgegenkommen Ihres Vermieters, dass Sie unter Stellung eines Nachmieters vorzeitig aus dem Vertrag entlassen werden.
#2
Antwort vom 18. Januar 2006 | 07:49
Von
Status: Praktikant (531 Beiträge, 68x hilfreich)
Dem kann man sich nur anschliessen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 18. Januar 2006 | 08:49
Von
Status: Lehrling (1905 Beiträge, 272x hilfreich)
Schnellstens mit dem Vermieter reden.
det11
#4
Antwort vom 18. Januar 2006 | 12:00
Von
Status: Unbeschreiblich (47456 Beiträge, 16800x hilfreich)
Ich schließe mich an. Der Mietvertrag ist zulässig, u.a. auch deswegen, weil für Studentenwohnheime die strengen Regelungen des Mieterschutzes für Wohnraum nicht gelten (§ 549 Abs. 3 BGB ).
#5
Antwort vom 18. Januar 2006 | 18:57
Von
Status: Master (4098 Beiträge, 627x hilfreich)
wenn du die Kündigungsfrist einhälst, brauchst du keinen Nachmieter zu stellen.
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