Mietvertrag gültig? Alles unterschrieben, Vermieter will es sich aber nochmal überlegen?

31. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Anna K
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag gültig? Alles unterschrieben, Vermieter will es sich aber nochmal überlegen?

Hallo,habe ein großes Problem.Habe für den 1.4.06 ein neuen Mietvertrag von den neuen Vermieter und von mir unterschrieben.Nun hat jedoch mein ehemaliger Vermieter den neuen Vermieter informiert,das ich mal vor jahren in Haft war.Nun will sich der neue Vermieter sich nochmal alles überlegen.
In der neuen wohnung die ich laut Mietvertrag ab 1.4. beziehen möchte lebt noch eine ältere Dame deren Mietvertrag zum 31.3.06 ausläuf.Diese brauch jedoch nach ihren eigenen Angaben noch 2-3 wochen zum Ausziehen.
Habe schon Telefon und alles umgestellt?Was mach ich nur ab morgen wenn der Mietvertrag gültig wird? Danke für die Antworten.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo,

Vertrag ist Vertrag. Da kann der Vermieter es sich nicht noch einmal überlegen! Und meiner Meinung nach muss er dafür sorgen, dass Dir die vertraglich zustehende Wohnung ab 01.04. zur Verfügung steht.
Wenn Du nicht einziehen kannst, dann kannst Du sicher Schadenersatz beanspruchen für die zusätzlichen Kosten, die Dir entstehen. Vielleicht kann dazu noch jemand fachkundige Auskunft geben?

Gruß

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#2
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ich schließe mich ebenfalls an.

Wenn der Vermieter die Wohnung nicht fristgerecht, also morgen zur Verfügung stellt, dann wäre das ein Grund für Dich, fristlos zu kündigen. Das willst Du aber ja gar nicht.

Darüber hinaus macht er sich schadenersatzpflichtig. Wenn Du z.B. die Möbel irgendwo einlagern musst, erhöhte Umzugskosten hast oder sogar aufgrund der einer fehlenden Unterkunft in ein Hotel einziehen musst, dann geht das vollständig zu Lasten des Vermieters.

Miete musst Du natürlich für die Zeit auch nicht zahlen.

Der Vermieter hat dann das Problem, das Geld von der älteren Dame wieder einzutreiben.

Du solltest aber unbedingt versuchen, mit dem Vermieter für morgen einen Übergabetermin zu vereinbaren. Falls das tatsächlich nicht klappt, kannst Du auch einen Anwalt einschalten. Dessen Kosten muss der Vermieter auch tragen.

Auf der anderen Seite sollte man das Verhältnis zum Vermieter nicht gleich zu Beginn vollständig ruinieren, wenn sich eine vernünftige Lösung finden lässt.

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#4
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

***Nun hat jedoch mein ehemaliger Vermieter den neuen Vermieter informiert,das ich mal vor jahren in Haft war***

Was geht das den neuen Vermieter an? Hat der *alte* VM nicht die Pflicht die **Klappe** zu halten??

-----------------
"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

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