Der Fall :
Wohnungseigentümer "Z", vermietet seine Wohnung an "Y".
Zu "Y" zieht "X" in die Wohnung mit ein.
"Z" & "Y" machen mit "X" einen Zeit-Untermietvertrag befristet auf 6 Monate !
Eine Woche nach Einzug gibt es starke Konflikte zwischen "Y" & "X", so das erst "Y" der Wohnung verwiesen wird, und einen Tag später wurde dann "X" wegen zu diesem Zeitpunkt nicht vorzuweisender Meldebescheinung (Ummeldung aber vorhanden) der Wohnung verwiesen, und "Y" durfte wieder in die Wohnung zurückkehren.
Original Mietvertrag ist keiner mehr vorhanden.
"X" hat aber eine Kopie.
Gemeldet sind beide Parteien in der Wohnung,
Nun hat "X" beim Amtsgericht eine Gewaltschutzanordnung und eine Wohnungszuweisung beantrag.
Anwalt von "X" ist zusätzlich der Meinung, das der Mietvertrag, genauer die Befristung keine Gültigkeit hat, da kein Befristungsgrund drin steht.
Demnach der Mietvertrag unbefristet Gültig ist.
"Z" & "Y" berufen sich darauf, das kein Original Mietvertrag mehr existiert.
"Y" händigt als Hauptvermieter (?!), "X" eine schriftliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin (Frage hier, was ist der nächstmögliche Termin bei einem "befristeten Vertrag" ? Eigentlich dann erst wenn der Vertrag ausläuft, oder?), aus.
Durch die schriftliche (und wohl auch unwirksame) Kündigung, wurde damit eigentlich das Mietverhältnis ja bestätigt.
Wie sehen nun die Möglichkeiten für die genannten Parteien aus ?
-- Editiert Troll-Accept am 09.04.2012 03:01
Mietvertrag gültig ?
9. April 2012
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Frage vom 9. April 2012 | 02:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag gültig ?
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#1
Antwort vom 9. April 2012 | 09:42
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1378x hilfreich)
quote:
Anwalt von "X" ist zusätzlich der Meinung, das der Mietvertrag, genauer die Befristung keine Gültigkeit hat, da kein Befristungsgrund drin steht.
Warum fragst du den Anwalt nicht, oder blickt der bei all den "x", "Y" und "Z" auch nicht mehr durch?
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