Mietvertrag gekündigt

4. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Christian Tünte
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag gekündigt

habe Mietvertrtag mit einem Mieter zum 30.9.04 gekündigt, Mieter zieht nicht aus trotz mehrmaligen telefonischen Anmahnungen, kann ich strom und Wasser abstellen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Nein, dass dürfen Sie keinesfalls.

Gruß
odil

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Christian Tünte
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

warum darf ich wasser und strom nicht abstellen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Diese Dinge gehören zur Grundversorgung.
Der Strom z.B. kann, wenn überhaupt, nur vom Energielieferanten gesperrt werden,
wenn der Mieter seine Strom- und Wasserrechnung nicht bezahlt.
Diese Zahlung wird aber ja dein Mieter sicher
durch Bankauszüge belegen können.
-----------------------------------------------------
Verbotene Eigenmacht liegt vor, wenn der Vermieter die Heizungs-, Strom- oder Wasserzufuhr sperrt,
weil der Mieter die Betriebskosten nicht bezahlt. Auch hier muss der Vermieter gerichtlich vorgehen.
Andernfalls kann der Mieter die Wiederherstellung der Versorgung im Wege der einstweiligen Verfügung verlangen
---------------------------------------------------
Vielleicht interessant ?:

http://www.steuern-online.de/nl_archiv/view.php?func=detail&vid=18&aid=445

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#4
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 184x hilfreich)

Noch als Anmerkung: telefonische Erinnerungen und Aufforderungen zum Auszug sind im Streitfall nicht beweisbar und daher eigentlich sinnlos.

Zieht der Mieter nicht aus, muß der Vermieter der weiteren Nutzung förmlich widersprechen, da ansonsten darin eine stillschweigende Fortsetzung des Mietverhältnisses gesehen wird (§ 545 BGB ). Frist hierfür ist 2 Wochen, und man sollte es unbedingt schriftlich per Einschreiben tun, um einen Zugangsnachweis zu haben.

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