Mietvertrag gekündigt - Übertragung

2. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)
Mietvertrag gekündigt - Übertragung

Hi,

anbei ein interessanter Artikel: https://www.tz.de/muenchen/stadt/laim-ort43357/ehemann-kuendigt-mietvertrag-mutter-mit-drei-kindern-verzweifelt-8235071.html

Bin hier aber irritert: wenn der Mietvertrag gekündigt wurde, dann ist eine Übertragung nur mit Zustimmung des Vermieters möglich. Oder sehe ich das falsch?

lg

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Ich finde da nichts interessantes - es ist einfach nur traurig, dass die Ehefrau das alles von ihrem Ehemann einfach so hingenommen hat.
Sie hätte halt viel früher aufwachen müssen - aber dazu kann man niemanden zwingen.

Und JA, eine Übertragung (d.h. eine Vertragsänderung) ist natürlich nur mit Zustimmung aller Beteiligten möglich.

Zitat:
So weit hätte es nie kommen dürfen, ärgert sich Volker Rastätter, Geschäftsführer des Mietervereins München. „Songül hätte den Mietvertrag, als er noch nicht gekündigt war, leicht auf sich umschreiben lassen können", sagt der Rechtsanwalt. Doch leider hat ihr das niemand rechtzeitig gesagt.

Das ist wieder mal nur dummes Mieterverein-Gewäsch, das der Familie rein gar nichts nützt.
Aber so hat die tz halt was zu Schreiben. Toll.

Da lob ich mir doch den Vermieter/die Hausverwaltung, die versuchen der Familie wenigstens mit Tat=Ersatzwohnung aus dem Bestand zu helfen.

Möglicherweise hätte die Ehefrau aber auch Chance auf Zuweisung der Ehewohnung über entsprechenden Antrag > Familiengericht. Nur wird das nix nutzen, wenn der Vermieter die Wohnung aufgrund der nach außen hin ordnungsgemäßen Kündigung durch den Ehemann bereits weitervermietet hat.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#2
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Aehm das stimmt schon, dass man das was haette machen koennen. Wenn Mietrecht auf Familienrecht trifft, geht das ausnahmsweise schon.
Das ist der 1568a BGB, der Vermieter wird dann tatsächlich nur informiert, dass er einen neuen Mieter hat.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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