Mietvertrag aus dem Jahr 1996 - Kündigungsfristen

28. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
deeprybka
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)
Mietvertrag aus dem Jahr 1996 - Kündigungsfristen

Zitat: "Die Kündigungsfrist beträgt....12 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums zehn Jahre vergangen sind."

Fragen:
a) Wenn ICH ausziehen will, welche Kündigungsfrist habe ich?
b) Wenn der Vermieter zulässig wegen Eigenbedarf kündigen will, wann muss ich ausziehen bzw. welche Frist hat er?

Glaube, dass es da Rechtssprechung dazu gab. Wer weiß genaueres darüber???

Vielen Dank

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Wenn diese längeren Fristen formularmäßig vereinbart waren, dann gelten die nicht mehr, sondern für den Mieter einheitlich 3 Monate. Für den Vermieter ab 5 Jahren Mietzeit 6, ab 8 Jahren 9 Monate:

http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
deeprybka
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Ist es aber dann nicht so, dass für den Vermieter die 12 Monate gelten und für mich als Mieter die 3 Monate?

-----------------
""

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Wenn formularmäßig die Kündigungsfristen gemäß "BGB-alt" vereinbart worden waren, dann gelten automatisch für Vermieter und Mieter die Kündigungsfristen gemäß "BGB-neu" - d.h. für den Vermieter gestaffelt 3, 6 oder längstens 9 Monate
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kuend_form.htm
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573c.html
Die 12-Monate sind mit der BGB-Änderung auch für den Vermieter entfallen.

-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.315 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen