Zitat: "Die Kündigungsfrist beträgt....12 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums zehn Jahre vergangen sind."
Fragen:
a) Wenn ICH ausziehen will, welche Kündigungsfrist habe ich?
b) Wenn der Vermieter zulässig wegen Eigenbedarf kündigen will, wann muss ich ausziehen bzw. welche Frist hat er?
Glaube, dass es da Rechtssprechung dazu gab. Wer weiß genaueres darüber???
Vielen Dank
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Mietvertrag aus dem Jahr 1996 - Kündigungsfristen
Fragen zur Miete?
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Wenn diese längeren Fristen formularmäßig vereinbart waren, dann gelten die nicht mehr, sondern für den Mieter einheitlich 3 Monate. Für den Vermieter ab 5 Jahren Mietzeit 6, ab 8 Jahren 9 Monate:
http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html
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Ist es aber dann nicht so, dass für den Vermieter die 12 Monate gelten und für mich als Mieter die 3 Monate?
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Wenn formularmäßig die Kündigungsfristen gemäß "BGB-alt" vereinbart worden waren, dann gelten automatisch für Vermieter und Mieter die Kündigungsfristen gemäß "BGB-neu" - d.h. für den Vermieter gestaffelt 3, 6 oder längstens 9 Monate
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kuend_form.htm
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573c.html
Die 12-Monate sind mit der BGB-Änderung auch für den Vermieter entfallen.
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