Hallo,
ich wohne seit 9 jahren im Dachgeschoss. Da die größere Wohnung im Erdgeschoss nun frei wird, würde ich gerne dort einziehen. Meine Frage: Ist es möglich den bestehenden Vertrag umändern zu lassen, sollten beide Parteien damit einverstanden sein. Oder ist es unumgänglich den bestehenden Vertrag zu kündigen mit Frist und allem drum und dran und einen neuen Vertrag abzuschließen?
Vielen Dank,
N,.
Mietvertrag ändern bei Wohnungswechsel?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wenn Mieter und Vermieter sich einig sind, kann gemeinsam eine Änderung des Mietvertrages verfasst werden. Darin sollte aber möglichst genau aufgeführt sein, was z.B. mit der Kaution passiert (also ob die übertragen und vielleicht erhöht werden soll), was mit den Nebenkostenabrechnungen passiert, wann der Wohnungswechsel vollzogen wird usw.
PS: Unklar ist mir, wie sich das auf die Kündigungsfristen aus § 573c BGB
auswirkt. Die gelten nämlich seit "Überlassung des Wohnraums" und nicht seit Beginn des Mietvertrages.
Der einfachere Weg ist doch, dass Vermieter und Mieter einen Aufhebungsvertrag für die alte Wohnung schließen und für die neue einen neuen Mietvertrag.
Im neuen Mietvertrag kann die Dauer des alten Mietvertrages einbezogen werden.
Berry
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Ich stimme Sir Berry zu.
Wundert mich nicht. Für den Mieter muss das aber nicht unbedingt sinnvoll sein. Zumindest dann nicht, wenn der neue Mietvertrag nicht exakt die gleichen Bedingungen hat wie der alte.ZitatIch stimme Sir Berry zu. :
Letztlich ist es wurscht, wie man das ganze formal durchführt. In beidseitigem Einvernehmen ist so gut wie alles möglich. Wichtig ist meiner Meinung nach nur, dass der Übergang klar geregelt wird. Sonst fehlt irgendwann die Kaution oder es gibt Stress mit Renovierungen oder mit Nebenkostenabrechnungen oder oder oder.
Und wichtig ist natürlich auch, dass sich beide Parteien einig werden. Nach 9 Jahren und einer größeren Wohnung wird man sich über die Miete ebenso einigen müssen wie über die Mietvertragsbedingungen. Wenn ein neuer Mietvertrag abgeschlossen wird, so sollte der Mieter genau schauen, ob die neuen Mietvertragsbedingungen für ihn akzeptabel sind. Wird nur der alte geändert, ändert sich diesbezüglich nichts.
Ein Hinweis zum Schluss: Ungültige Mietvertragsklauseln geistern immer wieder durch die Medien. In den allermeisten Fällen geht es dabei um sogenannte AGB-Vereinbarungen. Wenn man Bedingungen individuell aushandelt, sind diese sehr häufig auch dann gültig, wenn sie sich als außerordentlich nachteilig für eine der Seiten erweisen. Wenn man also durch diesen Wohnungswechsel solche individuellen Vereinbarungen aushandelt, so sollte man aufpassen. Da kann vieles gültig sein, was normalerweise undenkbar wäre.
Man kann einfach ein Blatt Papier nehmen und da draufschreiben, das der Mietgegenstand ab dem TT.MM.JJJJ wechselt, der Mietzins künftig XXX EUR beträgt und der Rest des Vertrages so bleibt wie er ist.
Alle Parteien unterschreiben, fertig.
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