Mietvertrag ändern bei Wohnungswechsel?

30. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Nacho123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag ändern bei Wohnungswechsel?

Hallo,
ich wohne seit 9 jahren im Dachgeschoss. Da die größere Wohnung im Erdgeschoss nun frei wird, würde ich gerne dort einziehen. Meine Frage: Ist es möglich den bestehenden Vertrag umändern zu lassen, sollten beide Parteien damit einverstanden sein. Oder ist es unumgänglich den bestehenden Vertrag zu kündigen mit Frist und allem drum und dran und einen neuen Vertrag abzuschließen?

Vielen Dank,
N,.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9866 Beiträge, 4475x hilfreich)

Wenn Mieter und Vermieter sich einig sind, kann gemeinsam eine Änderung des Mietvertrages verfasst werden. Darin sollte aber möglichst genau aufgeführt sein, was z.B. mit der Kaution passiert (also ob die übertragen und vielleicht erhöht werden soll), was mit den Nebenkostenabrechnungen passiert, wann der Wohnungswechsel vollzogen wird usw.

PS: Unklar ist mir, wie sich das auf die Kündigungsfristen aus § 573c BGB auswirkt. Die gelten nämlich seit "Überlassung des Wohnraums" und nicht seit Beginn des Mietvertrages.

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Der einfachere Weg ist doch, dass Vermieter und Mieter einen Aufhebungsvertrag für die alte Wohnung schließen und für die neue einen neuen Mietvertrag.
Im neuen Mietvertrag kann die Dauer des alten Mietvertrages einbezogen werden.

Berry

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Ich stimme Sir Berry zu.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9866 Beiträge, 4475x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ich stimme Sir Berry zu.
Wundert mich nicht. Für den Mieter muss das aber nicht unbedingt sinnvoll sein. Zumindest dann nicht, wenn der neue Mietvertrag nicht exakt die gleichen Bedingungen hat wie der alte.

Letztlich ist es wurscht, wie man das ganze formal durchführt. In beidseitigem Einvernehmen ist so gut wie alles möglich. Wichtig ist meiner Meinung nach nur, dass der Übergang klar geregelt wird. Sonst fehlt irgendwann die Kaution oder es gibt Stress mit Renovierungen oder mit Nebenkostenabrechnungen oder oder oder.

Und wichtig ist natürlich auch, dass sich beide Parteien einig werden. Nach 9 Jahren und einer größeren Wohnung wird man sich über die Miete ebenso einigen müssen wie über die Mietvertragsbedingungen. Wenn ein neuer Mietvertrag abgeschlossen wird, so sollte der Mieter genau schauen, ob die neuen Mietvertragsbedingungen für ihn akzeptabel sind. Wird nur der alte geändert, ändert sich diesbezüglich nichts.

Ein Hinweis zum Schluss: Ungültige Mietvertragsklauseln geistern immer wieder durch die Medien. In den allermeisten Fällen geht es dabei um sogenannte AGB-Vereinbarungen. Wenn man Bedingungen individuell aushandelt, sind diese sehr häufig auch dann gültig, wenn sie sich als außerordentlich nachteilig für eine der Seiten erweisen. Wenn man also durch diesen Wohnungswechsel solche individuellen Vereinbarungen aushandelt, so sollte man aufpassen. Da kann vieles gültig sein, was normalerweise undenkbar wäre.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119373 Beiträge, 39715x hilfreich)

Man kann einfach ein Blatt Papier nehmen und da draufschreiben, das der Mietgegenstand ab dem TT.MM.JJJJ wechselt, der Mietzins künftig XXX EUR beträgt und der Rest des Vertrages so bleibt wie er ist.
Alle Parteien unterschreiben, fertig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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