Mietvertrag ändern

18. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb439546-73
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Mietvertrag ändern

Hallo,

und zwar habe ich folgendes Problem.
Ich bin Mitglied in einer Wohnungsbaugenossenschaft.
Vor 2 Jahren trennte ich mich von meinem Partner (wir stehen beide im Mietvertrag).
Nun möchte mein Ex-Partner,verständlicher Weise aus dem Mietvertrag und ging zu einem Anwalt.
Da die Wohnungsbaugenossenschaft mir alleine die Wohnung nicht zu gesteht (angeblich zu niedriges Einkommen), wollte ich meinen neuen Partner mit in den Mietvertrag nehmen. Er hat jedoch einen negativen Schufaeintrag und somit will die Genossenschaft ihn nicht mit in den Mietvertrag nehmen. Nun hat sich seine Mutter freundlicher Weise angeboten den Mietvertrag zu Unterschtreiben. Nun erzählt mir die Genossenschaft das dies nicht möglich sei, da sie nicht in der Wohnung lebt.

Ist es aber nicht eigentlich egal ob sie da lebt oder nicht?Es ändert sich ja nichts in dem Sinne: Ich bleibe das Mitglied,die Miete wird auch weiter von meinem Konto abgebucht und so weiter. Sie wäre ja so gesehen nur die Absicherung für die Genossenschaft.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wenn die Trennung schon zwei Jahre her ist, und die Verbindlichkeiten bis heute reibungslos beglichen wurden, sollte man hierauf nochmal hinweisen. Die Gesellschaft muss die Partnerin nicht aus dem MV lassen und einen neuen aufnehmen.

Hast du es schon mal mit einem persönlichen Gespräch versucht?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von fb439546-73):
Nun erzählt mir die Genossenschaft das dies nicht möglich sei, da sie nicht in der Wohnung lebt.


Ehrlich gesagt, das ist eine "nette" Umschreibung dafür das die Genossenschaft den Vertrag nicht ändern will. Muß sie ja auch nicht.

Aber vielleicht will sie einen neuen Vertrag abschließen?

Dazu muß der bestehende allerdings von Dir und Deinem Expartner gekündigt werden.

Es ist natürlich auch mögliche, sofern sich alle Beteiligten einig sind, den bestehenden Vertrag zum Tag x aufzuheben und ab Tag y mit teilweise anderen Beteiligten einen neuen Vertrag abzuschließen.

Will die Genossenschaft auch das, einen neuen Vertrag nicht, ist wohl offensichtlich das man Dich als Mieter (Nutzer) eigentlich gar nicht mehr will.

Dann kannste machen nix.




-- Editiert von Anitari am 18.05.2016 16:23

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Wäre es ein normaler Mietvertrag, dann wäre die Sache denkbar einfach: Es gibt zumindest in dieser Situation kein Recht der Mieter, dass der Vermieter einzelne Mietparteien aus dem Mietvertrag entlässt bzw. neue hinzunimmt. Einzig bei Tod eines Mieters oder bei einer Ehewohnung von geschiedenen Ehepartnern (siehe § 1568a BGB ) gibt es solche Rechte. Das liegt aber ja offenbar nicht vor.

Damit ist es bei einer normalen Mietwohnung wurscht, warum der Vermieter den Mietvertrag nicht ändern will. Will er es nicht, dann kann ihn niemand zwingen. Nur eine Kündigung des Mietvertrages durch beide Mieter zusammen ist möglich und kann notfalls auch gerichtlich von einem der Mieter erzwungen werden.

Mit ist nur nicht klar, ob sich durch die Genossenschaft daran etwas ändert. Ich weiß halt nicht, ob da irgendwo in der Satzung etwas steht, dass einen solchen Fall regelt. Dies könnte schon möglich sein, da der verbleibende Mieter ja offenbar Genossenschaftsmitglied war/ist. Da hilft aber wohl nur ein wirklich guter Anwalt, welcher sich speziell auch mit solchen Mietverträgen bei Genossenschaftswohnungen auskennt. Möglicherweise kann auch ein Blick in die Satzung der Genossenschaft helfen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Möglicherweise kann auch ein Blick in die Satzung der Genossenschaft helfen.

Hallo,

An deiner Stelle würde ich mir die Satzung der Genossen schnappen und gucken, ob für solche Fälle eine Regelung vorgesehen ist.

Ansonsten würde mir
A) neuen freund suchen mit positiver schufa oder
b) eine neue Wohnung suchen
C) überlegen ob die Mama nicht für 2 Tage zu dir ziehen kann.

Dein wares Problem ist nämlich, dass dein ex deine Zustimmung zur Kündigung erzwingen kann.

Gruß
Akkarin

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Solche Dinge stehen in der Regel nicht in einer Genossenschaftsatzung. Da gibt es höchst die sogenannten Vergaberichtlinien.
Die beziehen sich aber auf die Vergabe einer freien Wohnung.

Der Eintritt in den bestehenden Nutzungsvertrag oder der Wechsel eines Mieters/Genossenschaftsmitgliedes gegen ein anderes ist ohne Zustimmung der Genossenschaft nicht möglich.

Auch die Übertragung der geleisteten Genossenschaftsanteile an einen anderen Genossen ist durch die Genossenschaft zustimmungspflichtig. Genauso wie der Eintritt eines neuen Mitgliedes.

Sieht also alles sehr schlecht aus.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119511 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat:
überlegen ob die Mama nicht für 2 Tage zu dir ziehen kann.

Und das soll was genau bringen?
Besucher haben keinen Anspruch auf Aufnahme in die Genossenschaft.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

1

Zitat (von fb439546-73):
Nun hat sich seine Mutter freundlicher Weise angeboten den Mietvertrag zu Unterschtreiben. Nun erzählt mir die Genossenschaft das dies nicht möglich sei, da sie nicht in der Wohnung lebt.

+1
Zitat (von Akkarin):

C) überlegen ob die Mama nicht für 2 Tage zu dir ziehen kann.


=?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119511 Beiträge, 39734x hilfreich)

In Deiner Welt mag es 2 sein, in der realen, mietrechtlichen Welt ist es 0,0.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Deshalb habe ich die Antwort offen gelassen, da weder 2 noch 0 richtig sein müssen.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Deshalb habe ich die Antwort offen gelassen, da weder 2 noch 0 richtig sein müssen.


Im Mietrecht ist das nicht +1 sondern -1 . 2 kann nicht richtig sein, dafür gibt es keine rechtliche Grundlage.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.777 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen