Hallo,
und zwar habe ich folgendes Problem.
Ich bin Mitglied in einer Wohnungsbaugenossenschaft.
Vor 2 Jahren trennte ich mich von meinem Partner (wir stehen beide im Mietvertrag).
Nun möchte mein Ex-Partner,verständlicher Weise aus dem Mietvertrag und ging zu einem Anwalt.
Da die Wohnungsbaugenossenschaft mir alleine die Wohnung nicht zu gesteht (angeblich zu niedriges Einkommen), wollte ich meinen neuen Partner mit in den Mietvertrag nehmen. Er hat jedoch einen negativen Schufaeintrag und somit will die Genossenschaft ihn nicht mit in den Mietvertrag nehmen. Nun hat sich seine Mutter freundlicher Weise angeboten den Mietvertrag zu Unterschtreiben. Nun erzählt mir die Genossenschaft das dies nicht möglich sei, da sie nicht in der Wohnung lebt.
Ist es aber nicht eigentlich egal ob sie da lebt oder nicht?Es ändert sich ja nichts in dem Sinne: Ich bleibe das Mitglied,die Miete wird auch weiter von meinem Konto abgebucht und so weiter. Sie wäre ja so gesehen nur die Absicherung für die Genossenschaft.
Mietvertrag ändern
Fragen zur Miete?
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Wenn die Trennung schon zwei Jahre her ist, und die Verbindlichkeiten bis heute reibungslos beglichen wurden, sollte man hierauf nochmal hinweisen. Die Gesellschaft muss die Partnerin nicht aus dem MV lassen und einen neuen aufnehmen.
Hast du es schon mal mit einem persönlichen Gespräch versucht?
ZitatNun erzählt mir die Genossenschaft das dies nicht möglich sei, da sie nicht in der Wohnung lebt. :
Ehrlich gesagt, das ist eine "nette" Umschreibung dafür das die Genossenschaft den Vertrag nicht ändern will. Muß sie ja auch nicht.
Aber vielleicht will sie einen neuen Vertrag abschließen?
Dazu muß der bestehende allerdings von Dir und Deinem Expartner gekündigt werden.
Es ist natürlich auch mögliche, sofern sich alle Beteiligten einig sind, den bestehenden Vertrag zum Tag x aufzuheben und ab Tag y mit teilweise anderen Beteiligten einen neuen Vertrag abzuschließen.
Will die Genossenschaft auch das, einen neuen Vertrag nicht, ist wohl offensichtlich das man Dich als Mieter (Nutzer) eigentlich gar nicht mehr will.
Dann kannste machen nix.
-- Editiert von Anitari am 18.05.2016 16:23
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Wäre es ein normaler Mietvertrag, dann wäre die Sache denkbar einfach: Es gibt zumindest in dieser Situation kein Recht der Mieter, dass der Vermieter einzelne Mietparteien aus dem Mietvertrag entlässt bzw. neue hinzunimmt. Einzig bei Tod eines Mieters oder bei einer Ehewohnung von geschiedenen Ehepartnern (siehe § 1568a BGB
) gibt es solche Rechte. Das liegt aber ja offenbar nicht vor.
Damit ist es bei einer normalen Mietwohnung wurscht, warum der Vermieter den Mietvertrag nicht ändern will. Will er es nicht, dann kann ihn niemand zwingen. Nur eine Kündigung des Mietvertrages durch beide Mieter zusammen ist möglich und kann notfalls auch gerichtlich von einem der Mieter erzwungen werden.
Mit ist nur nicht klar, ob sich durch die Genossenschaft daran etwas ändert. Ich weiß halt nicht, ob da irgendwo in der Satzung etwas steht, dass einen solchen Fall regelt. Dies könnte schon möglich sein, da der verbleibende Mieter ja offenbar Genossenschaftsmitglied war/ist. Da hilft aber wohl nur ein wirklich guter Anwalt, welcher sich speziell auch mit solchen Mietverträgen bei Genossenschaftswohnungen auskennt. Möglicherweise kann auch ein Blick in die Satzung der Genossenschaft helfen.
ZitatMöglicherweise kann auch ein Blick in die Satzung der Genossenschaft helfen. :
Hallo,
An deiner Stelle würde ich mir die Satzung der Genossen schnappen und gucken, ob für solche Fälle eine Regelung vorgesehen ist.
Ansonsten würde mir
A) neuen freund suchen mit positiver schufa oder
b) eine neue Wohnung suchen
C) überlegen ob die Mama nicht für 2 Tage zu dir ziehen kann.
Dein wares Problem ist nämlich, dass dein ex deine Zustimmung zur Kündigung erzwingen kann.
Gruß
Akkarin
Solche Dinge stehen in der Regel nicht in einer Genossenschaftsatzung. Da gibt es höchst die sogenannten Vergaberichtlinien.
Die beziehen sich aber auf die Vergabe einer freien Wohnung.
Der Eintritt in den bestehenden Nutzungsvertrag oder der Wechsel eines Mieters/Genossenschaftsmitgliedes gegen ein anderes ist ohne Zustimmung der Genossenschaft nicht möglich.
Auch die Übertragung der geleisteten Genossenschaftsanteile an einen anderen Genossen ist durch die Genossenschaft zustimmungspflichtig. Genauso wie der Eintritt eines neuen Mitgliedes.
Sieht also alles sehr schlecht aus.
Zitat:überlegen ob die Mama nicht für 2 Tage zu dir ziehen kann.
Und das soll was genau bringen?
Besucher haben keinen Anspruch auf Aufnahme in die Genossenschaft.
1
ZitatNun hat sich seine Mutter freundlicher Weise angeboten den Mietvertrag zu Unterschtreiben. Nun erzählt mir die Genossenschaft das dies nicht möglich sei, da sie nicht in der Wohnung lebt. :
+1
Zitat:
C) überlegen ob die Mama nicht für 2 Tage zu dir ziehen kann.
=?
In Deiner Welt mag es 2 sein, in der realen, mietrechtlichen Welt ist es 0,0.
Deshalb habe ich die Antwort offen gelassen, da weder 2 noch 0 richtig sein müssen.
ZitatDeshalb habe ich die Antwort offen gelassen, da weder 2 noch 0 richtig sein müssen. :
Im Mietrecht ist das nicht +1 sondern -1 . 2 kann nicht richtig sein, dafür gibt es keine rechtliche Grundlage.
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