Mietvertrag & Makler

18. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Jan_1983
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)
Mietvertrag & Makler

Hallo,

worum es geht:
- Wir werden in den nächsten Tagen eine neue Wohnung anmieten
- die Wohnung wurde uns durch einen Makler vermittelt
- wir müssen den Makler bezahlen
- Mietbeginn wird voraussichtlich der 1.8.2011 sein


Was ist, wenn der Vermieter uns die Wohnung in den ersten Monaten nach Einzug (oder sogar noch vor Einzug) kündigt (z.B. wegen Eigenbedarf o.ä.)? Hätten wir dann Anspruch auf Erstattung der Maklergebühr?

Ist es üblich, irgend einen Passus der sowas regelt mit in den Mietvertrag aufzunehmen?

Ich möchte mich an dieser Stelle lediglich davor absichern, die Maklergebühr umsonst zu zahlen...

Danke für die Hilfe
Jan




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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Der Vermieter kann theoretisch gar nicht so schnell kündigen. Das könnte er nur dann, wenn tatsächlich NACH der Vertragsunterzeichnung der Eigenbedarf angefallen wäre. Das heißt, es müsste für den Vermieter eine Situation sein, die er vor Vertragsunterzeichnung noch nicht kannte. Das ist ja in aller regel nicht der Fall.

Üblich sind entsprechende Kaluseln jedenfalls meines Wissens nicht.

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"justice"

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