Hab da mal eine Frage, meinen Mietvertrag habe ich am 01.09.2006 abgeschlossen und ich möchte den Vertrag nun zum 31.07. Kündigen. Die Kündigung wurde im April geschrieben. Das Problem was ich nun habe ist das im Mietvertrag steht, das für beide Partein die Kündigung frühstens zum 31.08.2008 erfolgen kann und wenn nicht verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Darauf bezieht sich nun mein Vermieter oder ich soll einen Nachmieter Finden. Habe aber gehört das es laut Gesetz nur noch eine 3 Monatige Kündigungsfrist gibt, bezieht sich das dann auch auf meinenen Fall oder gibt es da noch ausnahmen?
-- Editiert von tino-1504 am 29.05.2008 22:52:43
-- Editiert von tino-1504 am 29.05.2008 22:54:39
Mietvertrag Kündigen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo Tino-1504,
zum einen sollten Sie die Forenregeln (fiktive Fälle darlegen, keine konkreten Ich-Fragen ...) doch beachten.
Zum anderen wäre, um auf Ihren Fall zu kommen, sicherlich von Interesse, ob es sich um einen festen Zeitvertrag (2 Jahre) handelt.
Wenn Sie einen solchen mit entsprechender Bindungsfrist unterschrieben haben, sehe ich keine Berechtigung, die Zahlung zu verweigern
Ausziehen können Sie ja jederzeit, das kann Ihnen keiner verweigern
VG
stemak
Hallo Stemak - hier sind eher die realen Fälle die Wirklichkeit als die fiktiven. Das einzige worauf wir achten, ist, dass wir keine Klarnamen benutzen.
Gab es für die Befristung eine Begründung?
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--- editiert vom Admin
In der Tat. Ein beiderseitiger (!) Kündigungsausschluss ist unbegründet möglich. Da es hier nur um 1 Monat geht, der strittig ist, würde ich kein großes Palaver anfangen, sondern einfach zum 31.8. kündigen.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
...und wenn nicht verlängert er sich auf unbestimmte Zeit.
Das deutet eher darauf hin, dass es sich um einen befristeten Vertrag handeln könnte, der in dieser Form nicht zulässig wäre.
Um beurteilen zu können, ob es sich um einen befristeten Vertrag oder einen zulässigen Kündigungsausschluss handelt, ist der genaue Wortlaut des Vertragstextes erforderlich.
'und wenn nicht verlängert er sich auf -unbestimmte- Zeit.'
Klingt eher nach einem befristeten Vertrag, oder?
Tino, kannst du den genauen Vertragstext posten?
'einfach zum 31.8. kündigen'
Je nach Wohnungsgröße und Lage sind das auch mal schnell 1.000 Euro...
Im Vertrag steht das die Kündigung frühstens zum 31.08.2008 Möglich ist, wenn der vertrag nicht gekündigt wird verlängert er sich automatisch auf unbestimmte zeit.
--- editiert vom Admin
Steht an anderer Stelle im Mietvertrag noch, ob es sich um einen befristeten oder unbefristeten Mietvertrag handelt?
Wenn nicht, dann ist eher der 31.8. als erst möglicher Termin zu sehen. Dann mit Vermieter in Kontakt treten und über die Möglichkeit der vorzeitigen Nachmietersuche durch dich sprechen. An der Stelle bist du komplett auf den Vermieter angewiesen. Er muß keinen von dir gestellten Nachmieter akzeptieren.
Ist doch aber eigentlich klar, das es ein unbefristeter Mietvertrag ist, weil er sich ja automatisch unbefristet verlängert wenn ich nicht kündige. Sonst müsste doch drin stehen das das Mietverhältnis am 31.08.2008 endet. Oder nicht? Und Laut Gesetz gibt es doch keine Unbefristeten Verträge mit Mindestvertragslaufzeit mehr, nur mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist oder?
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Tino, wollen wir tausende theoretische Fälle durchspielen oder dein Problem lösen?
--- editiert vom Admin
wieso tausende theoretische Fälle? Hab doch nur geschrieben wie das bei mir im Vertrag steht. Scalar12, ich dachte aber das es bei unbefristeten Mietverträgen eine min. Laufzeit nicht mehr gibt? Wäre die Klausel also nicht ungültig?
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
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