Mietvertrag Kündigen

29. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Tino-1504
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag Kündigen

Hab da mal eine Frage, meinen Mietvertrag habe ich am 01.09.2006 abgeschlossen und ich möchte den Vertrag nun zum 31.07. Kündigen. Die Kündigung wurde im April geschrieben. Das Problem was ich nun habe ist das im Mietvertrag steht, das für beide Partein die Kündigung frühstens zum 31.08.2008 erfolgen kann und wenn nicht verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Darauf bezieht sich nun mein Vermieter oder ich soll einen Nachmieter Finden. Habe aber gehört das es laut Gesetz nur noch eine 3 Monatige Kündigungsfrist gibt, bezieht sich das dann auch auf meinenen Fall oder gibt es da noch ausnahmen?

-- Editiert von tino-1504 am 29.05.2008 22:52:43

-- Editiert von tino-1504 am 29.05.2008 22:54:39

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
stemak
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Tino-1504,

zum einen sollten Sie die Forenregeln (fiktive Fälle darlegen, keine konkreten Ich-Fragen ...) doch beachten.

Zum anderen wäre, um auf Ihren Fall zu kommen, sicherlich von Interesse, ob es sich um einen festen Zeitvertrag (2 Jahre) handelt.
Wenn Sie einen solchen mit entsprechender Bindungsfrist unterschrieben haben, sehe ich keine Berechtigung, die Zahlung zu verweigern :(
Ausziehen können Sie ja jederzeit, das kann Ihnen keiner verweigern :grins:

VG

stemak

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo Stemak - hier sind eher die realen Fälle die Wirklichkeit als die fiktiven. Das einzige worauf wir achten, ist, dass wir keine Klarnamen benutzen.

Gab es für die Befristung eine Begründung?

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#3
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

In der Tat. Ein beiderseitiger (!) Kündigungsausschluss ist unbegründet möglich. Da es hier nur um 1 Monat geht, der strittig ist, würde ich kein großes Palaver anfangen, sondern einfach zum 31.8. kündigen.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

...und wenn nicht verlängert er sich auf unbestimmte Zeit.

Das deutet eher darauf hin, dass es sich um einen befristeten Vertrag handeln könnte, der in dieser Form nicht zulässig wäre.

Um beurteilen zu können, ob es sich um einen befristeten Vertrag oder einen zulässigen Kündigungsausschluss handelt, ist der genaue Wortlaut des Vertragstextes erforderlich.

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#6
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

'und wenn nicht verlängert er sich auf -unbestimmte- Zeit.'
Klingt eher nach einem befristeten Vertrag, oder?

Tino, kannst du den genauen Vertragstext posten?

'einfach zum 31.8. kündigen'
Je nach Wohnungsgröße und Lage sind das auch mal schnell 1.000 Euro...

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#7
 Von 
Tino-1504
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Vertrag steht das die Kündigung frühstens zum 31.08.2008 Möglich ist, wenn der vertrag nicht gekündigt wird verlängert er sich automatisch auf unbestimmte zeit.

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#8
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Steht an anderer Stelle im Mietvertrag noch, ob es sich um einen befristeten oder unbefristeten Mietvertrag handelt?

Wenn nicht, dann ist eher der 31.8. als erst möglicher Termin zu sehen. Dann mit Vermieter in Kontakt treten und über die Möglichkeit der vorzeitigen Nachmietersuche durch dich sprechen. An der Stelle bist du komplett auf den Vermieter angewiesen. Er muß keinen von dir gestellten Nachmieter akzeptieren.

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#10
 Von 
Tino-1504
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist doch aber eigentlich klar, das es ein unbefristeter Mietvertrag ist, weil er sich ja automatisch unbefristet verlängert wenn ich nicht kündige. Sonst müsste doch drin stehen das das Mietverhältnis am 31.08.2008 endet. Oder nicht? Und Laut Gesetz gibt es doch keine Unbefristeten Verträge mit Mindestvertragslaufzeit mehr, nur mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist oder?

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#11
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Tino, wollen wir tausende theoretische Fälle durchspielen oder dein Problem lösen?

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#14
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
Tino-1504
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

wieso tausende theoretische Fälle? Hab doch nur geschrieben wie das bei mir im Vertrag steht. Scalar12, ich dachte aber das es bei unbefristeten Mietverträgen eine min. Laufzeit nicht mehr gibt? Wäre die Klausel also nicht ungültig?

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#16
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

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