Mietverhältnis ohne Mietvertrag - Was muss ich zahlen und muss ich die Kündigungsfrist einhalten?

4. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Enrico 78
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietverhältnis ohne Mietvertrag - Was muss ich zahlen und muss ich die Kündigungsfrist einhalten?

Hallo !
Ich habe folgendes Problem. Der Lebensgefährte meiner Mutter hat seine Wohnung unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt. Nun hatte ich vorgehabt die Wohnung zu übernehmen. Sie hat kurz mit dem Vermieter gesprochen und er hat seine Zustimmung gegeben. Er hat von mir die Bankverbindung bekommen und mir zugesagt das ich umgehend einen Mietvertrag bekomme. Dann hat er im November 2006 das erstemal die Miete eingezogen. Als er vor 2 Tagen wieder abgebucht hat , wie im Dezember 2006 auch, habe ich die Miete von Dezember 06 und für Januar 07 zurückbuchen lassen, da ich bisher immernoch keinen Mietvertrag habe. Ausserdem habe ich noch nicht die Schlüssel für die Wohnung, da die sich noch im Besitz des Lebensgefährten meiner Mutter, also des Vormieters befinden. Ich bin zur Zeit ledglich dort gemeldet und die Post geht dort hin, da ich aber ständig unterwegs bin habe ich die Wohnung noch nicht genutzt und meine Mutter holt meine Post.
Nun droht der Vermieter mit fristloser Kündigung und fordert die 2 Monate Miete und verlangt die Einhaltung der Kündigungsfrist.
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Was muss ich zahlen und muss ich die Kündigungsfrist einhalten?

Vielen Dank!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

HŠtte der VM Dir den Besitz vollstŠndig eingerŠumt indem er Dir die SchlŸssel Ÿbergeben hŠtte, so wŠre mit Mietzahlung Deinerseits erst einmal ein mŸndlicher Mietvertrag zustande gekommen. Da Du aber Ÿber die Wohnung nicht bestimmen kannst ohne alle SchlŸssel zu haben, ist die RŸckbuchung der Mietzahlungen korrekt und kein MV zustande gekommen.

-----------------
"MfG
Susanne"

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#2
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

wenn das mal nicht nach hinten losgeht.....

die Aussage von Sue

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... also wieder einmal das gerücht, nur ein schriftlicher vertrag sei ein vertrag. dein erklärter wille war es, die wohnung zu übernehmen, und der vm hat zugestimmt. also habt ihr einen vertrag miteinander. die andere geschichte ist, dass der ex deiner mutter noch schlüssel hat. das ist sicher ein problem, hat aber mit dem vertrag selber erst einmal nichts zu tun, möchte ich meinen.

nicht im leben werde ich verstehen, wieso ein mieter dem vm die vollmacht gibt, die miete abbuchen zu lassen ...
:(
... und wer denn nun wem kündigen will - muss - soll - bleibt mir auch ein rätsel. doch der vm hätte ein recht zu kündigen, nachdem er 2 monate keine kohle gesehen hat.

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#4
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

das sehe ich aber etwas anders..

Der Mietvertrag ist zwar mündlich zustande gekommen aber, der Mieter hatte keinen Zugang zu seiner Wohnung. Deshalb ist auch keine Miete zu zahlen.
Also soll der VM erst einmal dafür sorgen, dass der neue Mieter die Schlüssel bekommt, außerdem eine vernünftige Wohnungsübergabe machen.

Ich würde zuerst einmal vernünftig dem VM die Situation klären und ihn auffordern, die Schlüssel und die Wohnung zu übergeben.

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#5
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

Eh ?
Warum ist man im November so eingezogen (mit Zustimmung vom VM, Übergabe der Bankverbindung an den VM, Kenntnis über Miethöhe, etc.)?
Wie ist man dann ohne Schlüssel in die Wohnung gekommen?
Erst jetzt im Dezember - Januar wird das zum Problem?

Kennt der VM die Fakten, Schlüssel, Übergabe, etc?

Sonst, bei mündlichem MV gilt BGB.

feuerelfe

-----------------
"Man sagt: Zyniker sind Realisten, die sich trauen, die Wahrheit zu sagen."

-- Editiert von feuerelfe am 04.01.2007 22:11:06

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#6
 Von 
guest123-716
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 95x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... alles in allem also ein herrlicher verhau von verschiedenen ansichten zu der frage.
vielleicht ist der beste rat in der situation tatsächlich, mit dem vm ein klärendes gespräch zu führen.

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