Hallo und Guten Morgen,
wie lange darf ein Vermieter die Mietsicherheit einbehalten, wenn im Mietvertag nichts besonderes vereinbart ist? Sechs Monate erscheint mir etwas lange, nicht?
Gruß
barbi
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"Barbi"
Mietsicherheit einbehalten - Sechs Monate erscheint mir etwas lange?
24. Mai 2005
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Frage vom 24. Mai 2005 | 10:25
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 4x hilfreich)
Mietsicherheit einbehalten - Sechs Monate erscheint mir etwas lange?
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#1
Antwort vom 24. Mai 2005 | 10:35
Von
Status: Praktikant (679 Beiträge, 105x hilfreich)
Man sagt, bis zu 6 Monaten. Sind jedoch keine Mängel erkennbar und Nachforderungen ausgeschlossen bzw. gering, dann kann man die Voll- bzw. Teilauszahlung verlangen.
Aber setze das mal bei Gericht durch...da vergehen mehr als 6 Monate.
Ich würde den Vermieter sofort zur Rückzahlung auffordern. Sollte nach 6 Monaten noch keine Auszahlung erfolgt sein, dann mußt du wohl rechtliche Schritte in die Wege leiten.
#2
Antwort vom 24. Mai 2005 | 10:41
Von
Status: Lehrling (1084 Beiträge, 251x hilfreich)
Hallo!
6 Monate sind aber allgemein anerkannt, da der Vermieter in diesem Zeitraum Ansprüche gegen seinen Ex-Mieter geltend machen kann.
Eine kürzere Frist kommt aber dann in Betracht, wenn feststeht, daß keine ANsprüche des Vermieters mehr bestehen.
Gruß
Harry!
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