Hallo!
Meine Lebensgefährtin und ich sind genau vor einem Jahr in ein Mietshaus gezogen.
Vor dem Einzug führten wir, in Absprache mit dem Vermieter, weitgehende Renovierungen durch.
Die alte Holzdecke wurde entfernt, eine Rigipsdecke angebracht und verputzt.
Außerdem wurden 35 Jahre alte Einbauschränke entfernt und neue Ständerwände gestellt.
Die Arbeiten zogen sich über 3 Wochen mit mal mehr, mal weniger Personal.
Jetzt nach genau einem Jahr, teilte der Vermieter mit, dass das Haus verkauft werden wird und der neue Eigentümer Eigenbedarf anmelden wird.
Die Materialien für den Umbau wurden vom Vermieter bernommen.
Nun zu meiner Frage:
Können wir Kosten gelten machen? Schließlich wurde der Wert des Hauses durch unsere Arbeit gesteigert.
Es war die erste Renovierung des Haus seit Erbauung 1982.
Im Mietvertrag wurde nichts schriftlich festgehalten. Es gibt Vorher-/Nachher Bilder. Anhand der Bilder ist auch zu erkennen, dass die Arbeiten gewissenhaft durchgeführt worden sind.
Vielen Dank im Voraus für Ihre/eure Hilfe
Mietshaus wird 1 Jahr nach Renovierung verkauft
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Schau mal hier: http://www.mietrecht.org/eigenbedarf/eigenbedarfskuendigung-haertefall/#II-2 . Die Urteile sind aber schon älter. Da bei dir die Renovierung mit dem Vermieter abgesprochen war und eine recht kurze Mietzeit vorliegen würde, kann das tatsächlich einen Härtefall darstellen. Dann könntest du der Eigenbedarfskündigung erfolgreich widersprechen und eine Fortsetzung des Mietverhältnisses zumindest solange erreichen, bis der Renovierungsaufwand abgewohnt ist. Alternativ könnte der neue Vermieter natürlcih auch einen entsprechenden Ausgleich zahlen.
Das ist aber kein sehr leichtes Problem. Sind die Zahlungen des Vermieters fürs Material beweisbar? Dann könnte man zumindest nachweisen, dass die Arbeiten mit dem Vermieter abgesprochen waren.
Und jetzt?
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